11
5 Intra- und interpersonelle ASpekte psychischer und psychisch mitbedingter Stör (Fach) / 5.1.1 Rahmenbedingungen von Partnerschaft und Familie (Lektion)
Anzeige
- Aufgaben und Funktionen der Familie - Generative Funktion: Fortbestand der Gesellschaft- Haushaltsfunktion: Bereitstellung von Wohnung, Nahrung und Kleidung für Fam.mitglieder- Platzierungsfunktion: Eltern tragen Verantwortung für die schulische und berufliche Entwicklung der Kinder- Erholungsfunktion: Gegenpol zur Arbeitswelt- Regulierungsfunktion: z.B. für das sexuelle Verhalten Der familiäre Zusammenhalt ist identitätsbildend, gibt Sicherheit und wirkt entlastend.
- kulturelle Wandel der Familie (kulturelle Aspekte) - von der traditonellen Kleinfamilie der 50er zu individuellen Lebensformen (Enttraditionalisierung, Deinstitutionalisierung): - Zahl der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, der allein Erziehenden, der Geschiedenen, der Ehepaare ohne Kinder, der Patchworkfamilien, der Singles und der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften steigt - seit Aug 2001 auch die eingetragene Lebenspartnerschaft möglich - "vollständige" Familie ist jedoch weiterhin die häufigste Lebensform
- Einelternfamilie jedes 2te wird zeitweise in einer Einelternfamilie leben, wobei i.d.R. das Sorgerecht gemeinsam von beiden Elternteilen ausgeübt wird. - in 85% leben die Kinder bei ihren Müttern- wenn der Vater fehlt, beeinflusst das die Entwicklung des männlichen Vorbildes für den Sohn und des Partnerbildes für die Tochter - gesellschaftliche Anerkennung wächst allmählich; Diskriminierung ergibt sich jedoch noch daraus, dass allein Erziehende ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko haben- rund 50% der Einelternfamilien leben in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen.- eingeschränkte Möglichkeiten zur ganztätigen Kinderbetreuung erschweren Arbeitssituation- Wohnsituation oft schlechter
- Pflegefamilie - nimmt Kind auf, das in eigenen Familie nicht erzogen werden kann (z.B. wegen Vernachlässigung, Misshandlung oder Überforderung) - Unterscheidung: Kurzzeit-, Wochen-, Vollzeit- oder Dauerpflege - Mehrzahl hat weiterhin Kontakt zur Ursprungsfamilie; Sorgerecht meistens bei den leiblichen Eltern; - Pflegeeltern vertreten die Inhaber der elterlichen Sorge, übernehmen mit Jugendamt die Verantwortung und Pflichten für die Erziehung und Entwicklung d Kindes; wichtige Entscheidungen sollen möglichst von allen Parteien getroffen werden - es kann zu großen Loyalitätskonflikten kommen
- Voraussetzungen für Adoptiveltern müssen eine gute körperliche und geistige Gesundheit und einen stabilen familiären Hintergrund habensowie finanziell abgesichert sein. Kleinkinder werden meist nur an Paare unter 35 Jahren vermittelt. Eine der adoptierenden Personen muss mind. 25 Jahre alt sein. Die Adoptiveltern sind zum Unterhalt des Kindes verpflichtet, es wird keine staatliche Pflegegeldleistung gewährt.
- Vorgehen bei der Adoption Die leiblichen Eltern geben das Kind zur Adoption frei. Die Vermittlung erfolgt über die Jungdämter oder anerkannte Organisationen. Der eigentlichen Adoption geht eine Adoptivpflegezeit von mind. 12 monatiger Dauer zum gegenseitigen Kennenlernen voraus. Das Adoptionsverfahren wird mit Beschluss des Vormundschaftsgerichtes beendet. Damit erlöschen die Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Verwandten und das Adoptivkind bekommt den Namen der Adoptivfamilie. Die Adoptiveltern haben eine Recht auf Anonymität gegenüber den leiblichen Eltern.
- Gründe für die Adoption Die Gründe sind meistens jugendliches Alter, fehlende soziale Unterstützung oder Armut.
- Reaktionen des Kindes und Adoptiveltern bei einer Adoption Das adoptierte Kind hat bereits eine Familie verloren und braucht Zeit, um wieder Vertrauen zu entwickeln. Oft schwankt es zunächst zwischen angepasstem und provokativem Verhalten. Die Adoptivelten können enttäuscht reagieren, wenn sie ihre Motivation für eine Adoption (z.B. ungewollte Kinderlosigkeit, Hoffnung auf Rettung der Ehe oder Tod eines leiblichen Kindes) nicht geklärt haben.
- Arten der Adoption Die Eltern haben ein Recht auf Anonymität gegenüber den leiblichen Eltern. Es gibt aber auch die halboffene (leibliche Eltern treffen mit den Adoptiveltern einmalig zusammen und werden über die Entwicklung des Kindes unterrichtet) oder die offene Adoption (es besteht fortlaufend persönlicher Kontakt zu den leiblichen Eltern). Nach heutiger Auffassung sollte das adoptierte Kind so früh wie möglich über seine Herkunft informiert werden. Ab dem 16. Lj. kann das Kind Einblick in das Personenstandsregister nehmen und seine leibliche Abstammung erfahren.
- Aufgaben und Probleme der Heimerziehung Neben der mateliellen und pädagogischen Grundversorgung soll das Heim die Gesundheitsfürsorge, die Freizeitgestaltung sowie die Schul- oder Berufsausbildung gewährleisten. Die Heimerziehung hat das Ziel, einen lohnenden Lebensort zu schaffen, Zukunftschancen zu vermitteln und die allgemeine Entwicklung des Kindes zu fördern. An ihre Grenzen stößt die Heimerziehung, wenn das Kind so schwer gestört ist, dass ihm in vorrangig erzieherischer Weise nicht begegnet werden kann
- Anzeige
- Möglichkeiten der Heimerziehung Heimerziehung ist die älteste Form der Erziehungshilfe. Oft sind die leiblichen Eltern mit den Verhaltensauffälligkeiten der Kinder überfordert oder den Kindern droht in der Familie Gefahr. In der Regel wird eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt. Meistens behalten die Eltern weiterhin das Sorgerecht. Die Zusammenarbeit zwischen dem Heim und der Herkunftsfamilie ist gesetzlich vorgeschrieben.