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Umsatzsteuer (Fach) / Übungsklausur 114 (Lektion)

Klausur

Diese Lektion wurde von Hege erstellt.

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  • Versendung Welche §§? Die Gegenstände werden gem. § 3 (6) S. 3 UStG versendet. Die Lieferung wird gem. § 3 (6) S. 1 und S. 4 am 10.03.14 in Emden (Beginn) ausgeführt. 
  • Innergemeinschaftlichen Lieferung Steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 Bst. b UStG, § 6a UStG Da die Nachweise i.S.v. § 6a (3) UStG lt. Aufgabenstellung vorliegen, ist die IG. Lieferung gem. § 4 Nr. 1 Bst. b UStG steuerfrei. 
  • Innergemeinschaftlichen Lieferung Steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 Bst. b UStG, § 6a UStG Da die Nachweise i.S.v. § 6a (3) UStG lt. Aufgabenstellung vorliegen, ist die IG. Lieferung gem. § 4 Nr. 1 Bst. b UStG steuerfrei. 
  • IG Lieferung Fußgängerpunkte Die BMG ist gem. § 18b S. 1 Nr. 1 UStG in der USt-VA gesondert zu erklären.  Zudem ist die IG Lieferung gem. § 18a (1) UStG in der ZM zu erfassen.  
  • § 3 (8) UStG (Besonderheit der Einfuhr) Nicht erfüllt! Der Gegenstand gelangt zwar vom Drittland ins Inland, jedoch ist weder der Lieferer noch sein Beauftragter Schuldner der EUST, daher ist § 3 (8) UStG nicht anzuwenden.  Ist jedoch der Lieferant oder ein vom ihm beauftragter Transporteuer Schuldner der EUST, so gilt die Lieferung als im Inland ausgeführt. Somit Stb. § 1 (1) Nr. 1 S. 1 UStG. 
  • Gebäudereinigung Ort? Ort der Gebäudereinigungsleistung ist gem. § 3a (3) Nr. 1 S. 1 UStG der Belegenheitsort.  Da der Ort der sonstigen Leistung nicht nach § 3a (2) UStG zu bestimmen ist, ist die sonstige Leistung nicht in § 13b (1) UStG genannt.  Aber: Da es sich um einen im Ausland ansässigen UN gem. § 13b (7) S. 1 Hs. 1 UStG handelt, wird die USt gem. § 13b (2) Nr. 1 i.V.m. § 13b (5) S. 1 UStG vom Leistungsempfänger geschuldet. Dies gilt auch für Leitungen an den Privatbeteich des Leistungsempfängers.  § 13b (2) Nr. 8 UStG ist wegen § 13b (5) S. 5 UStG nicht anwendbar, also nur anwendbar, wenn Reinigungsfirma zur Ausführung von Leistungen andere Reinigungsfirma in Anspruch nimmt. 
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