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Versicherungen (Fach) / Unfall Kranken (Lektion)
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- Walter Mahler erwartet von der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall, der zu einer 90%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit geführt hat, eine Verletztenrente. Herr Mahler hatte in den letzten 12 Monaten einen Bruttoverdienst von insgesamt 72.000,- EUR. Sein Netto Betrug 40.000,- EUR (3333,- EUR monatl). Er fragt Sie, mit welchem Rentenbetrag er monatlich rechnen kann. EUR : 3600............................................................... Gemäß SGB 7 par. 56 Ziffern 1,2 und 3 wird eine Verletztenrente geleistet. Diese Beträgt 2/3 des Brutto bei 100% MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit). Eine Begrenzung auf das Netto Einkommen gibt es nicht. Somit ergibt sich folgender möglicher Lösungsweg: 72.000 : 12 = 6000 , 6000 : 3 x 2 = 4000 , 90% von 4000 sind 3600 Verletztenrentner sind seitens der GUV meist sehr gut versorgt. Besonders bei geringen MDE Graden (ab 20% wird geleistet), kann oftmals die normale Erwerbstätigkeit beibehalten werden.
- Sie beraten das Ehepaar Thaler zu einer Privaten Unfallversicherung. Herr Thaler ist 32 Jahre alt, seine Frau 29. Das Ehepaar hat zwei Kinder im Alter von 8 und 9 Jahren. Herr Thaler ist Angestellter und verdient monatlich 2.000,- EUR brutto. Frau Thaler fragt Sie, mit welcher Hinterbliebenenrente sie insgesamt rechnen kann, wenn ihr Mann jetzt bei einem Arbeitsunfall sterben würde. a) 1.000,- EUR b) 1.600,- EUR c) 1.800,- EUR d) 2.000,- EUR b) 1.600,- EUR Hier entsteht ein Anspruch auf 2x Halbweisenrente und eine große Witwenrente. Halbweisenrenten wenn nur ein Elternteil verstirbt. Große Witwenrente, da Frau Thaler mindestens ein minderjähriges Kind zu versorgen hat. Somit ergibt sich folgender möglicher Lösungsweg: Je Halbweise 20% vom JAV (Jahresarbeitsverdienst) Gr. Witwenrente 40% vom JAV Macht additiv 80% vom JAV des Verstorbenen also 1.600€ im vorliegenden Fall. Quellenverweis: SGB 7 par.65 Ziffer (1) Witwen/Witwerrente (kl. Witwe max. 24 Monate) SGB 7 par.65 Ziffer (2) 2. (kleine Witwe 30% vom JAV) SGB 7 par.65 Ziffer (2) 3. (große 40%vom JAV) SGB 7 par.67 Voraussetzungen der Waisenrente SGB 7 par.68 Ziffer (1) 1. (Halbweise 20% vom JAV) SGB 7 par.68 Ziffer (1) 2 .(Vollweise 30% vom JAV) SGB 7 par.70 Ziffer (1) Höchstbetrag aller Hinterbliebenenrenten (max.80% vom JAV)
- Der Sohn von Uwe Kercher erleidet während des Sportunterrichts in der Schule einen schweren Unfall. Beim Geräteturnen stürzt er so unglücklich, dass er trotz sofort eingeleiteter medizinischen Versorgung an den Rollstuhl gebunden bleiben wird. Herr Kercher hat gehört, dass sein Sohn über die Gesetzliche Unfallversicherung in der Schule versichert ist. Da sein Sohn zum Zeitpunkt des Unfalls kein eigenes Einkommen hat, erkundigt sich Herr Kercher, wie die Verletztenrente berechnet wird. Die Verletztenrente für Kinder wird berechnet aus ... a) der aktuellen jährlichen Bezugsgröße b) der aktuellen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der GRV. c) dem Jahreseinkommen des Vaters. d) der aktuellen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der GKV. e) der durchschnittlichen Rentenhöhe in Deutschland. a) der aktuellen jährlichen Bezugsgröße Da bei Kindern ,Schülern und Studenten kein eigenes Einkommen zur Errechnung der Verletztenrente zugrunde gelegt werden kann, verwendet man die im SGB 4 verankerte „Bezugsgröße“ als Grundlage zur Berechnung eines fiktiven Verdienst. Die Bezugsgröße ist der Bundesdurchschnittsverdienst aller in die GRV einzahlenden, von vor 2 Jahren. (Kurzfristiger lässt sich ein Durchnittsverdienst nur spekulativ bestimmen) In Abhängigkeit zum Lebensalter, wird prozentual aus der Bezugsgröße, der fiktive Verdienst ermittelt und anhand der MDE der betreffenden Person eine Rente errechnet. Quellenverweis: SGB 7 par.86 Jahresarbeitsverdienst für Kinder (bis 15. Geburtstag) SGB 7 par.85 Mindest und Höchstverdienst (ab 15. Geburtstag aufwärts) SGB 4 „Gemeinsame Vorschriften Sozialversicherung“ par.18 (1) Bezugsgröße
- Katharina Binder (27 Jahre, verheiratet, 2 Kinder) ist seit 4 Jahren Hausfrau und Mutter, vorher hat sie 7 Jahre als kaufmännische Angestellte gearbeitet. Sie wollen mit ihr über ihre Absicherung bei einem Unfall sprechen. Das Gespräch beginnen Sie mit dem Hinweis darauf, dass ... a) sie in der GUV familienversichert ist, solange ihr Mann berufstätig ist. b) sie als Hausfrau keine Ansprüche an die Sozialversicherung hat. c) die GUV nur Unfälle am Arbeitsplatz absichert. d) sie aus der GUV keinen Anspruch hat, über die GRV zurzeit noch Schutz bei Erwerbsminderung besteht. d) sie aus der GUV keinen Anspruch hat, über die GRV zurzeit noch Schutz bei Erwerbsminderung besteht. Beim Versicherten Pesonenkreis SGB 7 Par. 2 ist Frau Binder nicht dabei und hat somit keinen Anspruch auf Leistungen seitens der GUV. Seitens der GRV besteht jedoch ein Anspruch auf EM Renten da sie die Grundvoraussetzung von 5 Beitragsjahren aufgrund Ihrer früheren Erwerbstätigkeit erfüllt. Allerdings hätten Ihr auch die beiden nach 1992 geborenen Kinder genügt (6 EP) um diese Grundvorraussetzung zu erüllen. Aufgrund der „Berücksichtigungszeit“ SGB 6 GRV Par.57 behält sie nun einen Anspruch auf EM Renten bis das jüngste Kind das 10 Lj erreicht. Danach hat sie (wie zb. auch jeder der sich aus einer Angestellten Tätigkeit heraus selbständig macht) noch 2 Jahre lang Anspruch auf EM Renten; denn der Zeitraum von 5 Jahren in denen 36 Pflichtbeiträge entrichtet sein müssen, verlängert sich um die Zeit, bis das jüngste Kind das 10.Lebensjahr erreicht.
- Gerald Proske ruft Sie an, weil er in Kürze seinen Bruder in Kanada für 3 Monate besuchen möchte. Er fragt Sie, ob seine private Unfallversicherung auch in den dortigen fast unbewohnten Waldgebieten gilt. Sie erklären Ihrem Kunden, der Versicherungsschutz gilt weltweit... a) zu eingeschränkten Versicherungssummen. b) ohne zeitliche Begrenzung. c) für 1 Monat, darüber hinaus nach Vereinbarung. d) für 1 Jahr, darüber hinaus nach Vereinbarung e) im Rahmen der Außenversicherung b) ohne zeitliche Begrenzung. Gemäß AUB gilt der Versicherungsschutz Weltweit und Rund um die Uhr.
- Kalle Tanz ist beim Snowboarden so unglücklich gestürzt, dass er auf Dauer in seiner körperlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Als Ursache stellt sich heraus, dass er infolge einer Ohnmacht gestürzt ist. Herr Tanz möchte wissen, ob für diesen Sturz Versicherungsschutz besteht. Es besteht ... a) Versicherungsschutz, da der Sturz plötzlich eintrat. b) kein Versicherungsschutz, da der Sturz auf eine psychische Reaktion zurückzuführen ist. c) Versicherungsschutz, da die Unfallursache nicht unter einen Ausschluss fällt. d) kein Versicherungsschutz, da der Sturz auf eine Ohnmacht zurückzuführen ist. e) kein Versicherungsschutz, da solche Extremsportarten unter einen Ausschluss fallen. d) kein Versicherungsschutz, da der Sturz auf eine Ohnmacht zurückzuführen ist. Gemäß AUB liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von aussen wirkendes Ereigniss unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Alle Kriterien müssen erfüllt sein. Der Begriff der „Plötzlichkeit“ wird erfüllt, da er auch Momente des unentrinnbaren und unerwarteten beinhaltet. Jedoch der Begriff von „Aussen“ wird bei einem von innen kommenden Ereigniss wie einer Ohnmacht nicht erfüllt. Zusätzlich: Ausschluss: Geistes oder Bewusstseinsstörung
- Sie bieten Herrn Klein eine Invaliditätsversicherung mit dreifacher Leistung ab 90 % Invalidität an und wollen ihm an einem Beispiel Ihr Angebot verdeutlichen. Mit welcher Leistung könnte Herr Klein bei einer Versicherungssumme von 90.000,- EUR und einer Invalidität von 95 % rechnen? Die Richtige Lösung ist 256.500.- € Hier hat sich in den AUB ein Fehler eingeschlichen. Die Mehrleistungen ab 90% und ab 70% wurden schlicht verwechselt. Richtig ist Verdoppelung ab 70% und Verdreifachung ab 90%. Sowohl der Text als auch die Tabelle werden in einer Neuauflage korrigiert. Zum Rechenweg: 95% von 90.000€ sind 85.500€ da der Invaliditätsgrad über der Schwelle von 90% liegt wird die 3 fache Entschädigung geleistet. Das bedeutet 85.500 plus weitere 171.000€ (Mehrleistung). Jedoch wird gemäß AUB die Mehrleistung in der Summe aller laufenden Unfallverträge auf 150.000€ begrenzt. Auch dieses ist ein Fehler. Die Grenze liegt bei 400.00,- bzw. 800.000.
- Durch einen Verkehrsunfall verliert Timo Hahn den Daumen der rechten Hand. Zusätzlich ist sein linkes Bein laut ärztlichem Gutachten in seiner Funktionsfähigkeit zu 50 % eingeschränkt. Herr Hahn fragt Sie, wie viel der Unfallversicherer insgesamt als Invaliditätsgrad anerkennt. Auszug aus der Gliedertaxe: Invaliditätsleistung bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk 55% eines Daumens 20% eines Zeigefingers 10% eines anderen Fingers 5% eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70% bis zur Mitte des Oberschenkels 60% bis unterhalb des Knies 50% bis zur Mitte des Unterschenkels 45% a) 20 % b) 55 % c) 70 % d) 90 % b) 55 % Das linke Bein ist zur Hälfte in seiner Funktion beeinträchtigt. Somit ist die Hälfte des Invaliditätsgrades eines Beines anzusetzen, die Hälfte von 70% macht 35%. Plus ein Daumen (20%) macht additiv 55%.
- Vor einigen Jahren hat Conrad Laufen bei Ihrer Gesellschaft eine Private Unfallversicherung abgeschlossen. Die vertraglich vereinbarte Grundsumme für den Invaliditätsfall beträgt 100.000,- EUR. In Folge eines Unfalls wird ein Invaliditätsgrad von 60% festgesetzt. Staffel bei progressiver Entschädigungsleistung: 1 - 25% = einfache Entschädigungsleistung 26 - 50% = dreifache Entschädigungsleistung 51 - 100% = fünffache Entschädigungsleistung Wie hoch ist die Entschädigungsleistung: EUR 150.000€ Der Lösungsweg ist recht einfach. Bei dieser Aufgabe liegen 60% Invaliditätsgrad vor. Die ersten 25% werden einfach erstattet, also 25% von 100.000€ = 25.000€ x 1 = 25.000€ Die nächsten 25% werden dreifach erstattet also 25% von 100.000€ = 25.000€ x 3 = 75.000€ Die letzten 10% werden fünffach erstattet also 10% von 100.000€ = 10.000€ x 5 = 50.000€ Sind insgesamt 25.000€ + 75.000€ + 50.000€ = 150.000€
- Bei einem Beratungsgespräch berichtet Ihnen Timo Franz (25) über die weitere Entwicklung zu seinem vor einem Jahr erlittenen Unfall. Der Versicherer hat eine dauernde Invalidität bereits dem Grunde nach anerkannt. Da Herr Franz schwere Verletzungen hat, kann sich die endgültige Festsetzung des Invaliditätsgrades über längere Zeit hinauszögern. Er fragt Sie nun, bis zu welchem Zeitpunkt nach Eintritt des Unfalls der Invaliditätsgrad endgültig festgestellt werden muss. Nach spätestens ... a) 1 Jahr b) 15 Monaten c) 3 Jahren d) 24 Monaten c) 3 Jahren Gemäß AUB kann der Invaliditätsgrad bis zu 3 Jahre nach dem Unfall ärztlich neu bemessen werden.
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- Gerald Huber hat bei Ihrer Gesellschaft vor einigen Jahren eine Unfallversicherung für die ganze Familie abgeschlossen. Vor einem halben Jahr erlitt sein Sohn Kai (10) einen Unfall, der Ihrer Gesellschaft unverzüglich gemeldet wurde. Herr Huber ruft Sie nun an, um Ihnen mitzuteilen, dass der Arzt eine Dauerschädigung festgestellt hat. Bis zu welchem Zeitpunkt muss der endgültige Invaliditätsgrad festgestellt sein. Ab Unfalldatum ... a) bis zu 3 Jahren. b) bis zu 12 Monaten. c) bis zu 15 Monaten. d) bis zu 5 Jahren. e) unbegrenzt. d) bis zu 5 Jahren. Bei Kindern bis zum 14.Geburtstag beträgt diese Frist gemäß AUB bis zu 5 Jahre.
- Ihr Kunde Heinz Mirrow verstirbt an den Folgen eines Unfalls. Innerhalb welcher Frist muss der Tod dem Unfallversicherer gemeldet werden? a) unverzüglich b) 24 Stunden c) 48 Stunden d) 1 Woche e) 4 Wochen c) 48 Stunden Gemäß AUB hat die Todesfallmeldung innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod zu erfolgen, um dem Versicherer Gelegenheit zur Obduktion zu geben.
- Ihr Kunde Heinz Mirrow fragt während des Beratungsgesprächs. Innerhalb welcher Zeit muss der Unfalltod eintreten um Anspruch auf die Todesfallsumme zu haben? a) unverzüglich b) 48 Stunden c) 1 Jahr d) 3 Jahre e) 1 Monat c) 1 Jahr Gemäß AUB muss der Unfalltod innerhalb eines Jahres eintreten um Anspruch auf die Todesfallsumme zu haben. (Bei 99% der Unfälle mit tödlichem Ausgang, tritt der Tod unmittelbar bzw. in kurzer Zeit nach dem Unfallereignis ein)
- Achim Krott hat bei Ihrer Gesellschaft eine private Unfallversicherung mit einer Todesfall-Leistung von 20.000,- EUR und einer Invaliditätsleistung von 100.000,- EUR. Außerdem besteht für sein Kfz eine Insassenunfallversicherung mit 20.000,- EUR Todesfall-Leistung und 50.000,- EUR Invaliditätsleistung. Während der Fahrt zu seiner Arbeitsstelle erleidet Herr Krott einen tödlichen Autounfall. Mit welchen Leistungen kann seine Witwe rechnen? EUR 40.000 € Lernziel: Alle Unfallverträge leisten unabhängig voneinander.
- Wilfried Schillings ist seit einem schweren Verkehrsunfall vor einem halben Jahr als Vollinvalide auf einen Rollstuhl angewiesen. Er hat bei Ihrer Gesellschaft eine Unfallversicherung mit einer Todesfallsumme von 20.000,- EUR und einer Invaliditätssumme von 100.000,- EUR. Seine Ehefrau ruft Sie an, weil Herr Schillings im Krankenhaus einem Krebsleiden erlegen ist. Sie möchte von Ihnen wissen, welche Leistung sie erwarten kann. a) 20.000,- EUR b) 100.000,- EUR c) 120.000,- EUR d) Keine Leistung b) 100.000,- EUR AUB sagt eindeutig das eine Invaliditätsentschädigung zu Leisten ist, wenn die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt und wenn ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung entstanden ist. Die Bemessung erfolgt anhand des Grades mit dem aufgrund der medizinischen Befunde zu rechnen gewesen währe… Da sind bei einem „Vollinvaliden“ im Rollstuhl (siehe Text oben) 100%.
- Bei einem Verkaufsgespräch zur Unfallversicherung bieten Sie Renate Grauert auch ein Unfall-Krankenhaustagegeld an. Frau Grauert fragt Sie, wie lange das Unfall-Krankenhaustagegeld längstens gezahlt wird. a) 100 Tage b) 6 Wochen c) 12 Monate d) 2 Jahre d) 2 Jahre Das UKT (Unfallkrankenhaustagegeld) wird für max 2 Jahre vom Unfalltage an gerechnet geleistet. Das Bedeutet es Geht ab dem Unfalltag ein Zeitfenster von 2 Jahren auf. In diesem Zeitfenster kann jeder Krankenhausaufenthalt aufgrund des Unfalls abgerechnet werden. Achtung: es sind nicht 2 x 365 Tage in egal welcher Zeit gemeint!
- Aufgrund eines Unfalles wurde Ihr Kunde Edgar Schmidt am 02.03.05 ins Krankenhaus eingeliefert, welches er am 18.03.05 bereits wieder verlassen konnte. Vom 01.04.05 bis zum 15.04.05 schloss sich zur ergänzenden Behandlung noch eine Reha-Maßnahme in einem Sanatorium an. Am 15.05.07 wurden bei einem 3-tägigen Krankenhausaufenthalt die bei der Erstbehandlung eingesetzten Metallteile wieder entfernt. Der Kunde hat bei Ihrer Versicherung u.a. ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR mit Genesungsgeld (für max. 100 Tage in gleicher Höhe) versichert. Wie hoch ist die Entschädigung aus dem Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld? EUR 850€ Der erste Krankenhausaufenthalt wegen des Unfalls erstreckt sich vom 2.3.05 – 18.3.05 das sind Einlieferungs- und Entlassungstag mitgerechnet 17 Tage. Der Sanatoriumsaufenthalt wird nicht reguliert, ebenso wenig der Krankenhausaufenthalt nach dem 2.3.2007 (denn am 2.3.2007 endet das 2 Jahresfenster in welchem UKT geleistet wird) Somit hat der Kunde Anspruch auf Regulierung von 17 Tagen a 25€ UKT und 17 Tage a 25€ Genesungsgeld. Also 425€ + 425€ = 850€
- Eric Frey ist nach einem Unfall während des Krankenhausaufenthaltes verstorben. Nachdem Frau Frey die Abrechnung der Entschädigungszahlung erhalten hat, fragt sie bei Ihnen nach, warum dort kein Genesungsgeld aufgeführt wurde. Was antworten Sie ihr? a) Es besteht kein Anspruch auf Genesungsgeld, da die versicherte Person nicht aus dem Krankenhaus entlassen wurde. b) Es besteht kein Anspruch auf Genesungsgeld, da die versicherte Person nicht gesund aus dem Krankenhaus entlassen wurde. c) Es muss ein Fehler vorliegen, da Genesungsgeld wie das Unfall-Krankenhaustagegeld abgerechnet wird. d) Genesungsgeld wird nicht fällig, da es nur an die versicherte Person selbst ausgezahlt werden kann. a) Es besteht kein Anspruch auf Genesungsgeld, da die versicherte Person nicht aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus. Wenn jemand im Krankenhaus verstirbt wird er nicht entlassen, sondern überführt.
- Peter Huber hat bei Ihrer Gesellschaft eine private Unfallversicherung. Von Beruf ist Herr Huber Zahntechniker. Etwa fünf mal im Jahr nimmt er mit seinem Motorrad an Sandbahnrennen teil. Herr Huber möchte von Ihnen wissen, ob er auch hierbei versichert ist. a) Ja, wenn er das Risiko meldet. b) Nein, dieses Risiko kann nur gegen Zuschlag versichert werden. c) Nein, Motorradrennen sind ausgeschlossen. d) Ja, weil Hobbyrennen mitversichert sind. c) Nein, Motorradrennen sind ausgeschlossen. Besagt, dass die Teilnahme an Fahrtveranstaltungen deren Zweck die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ist, Ausgeschlossen ist. Sandbahnrennen und Motorradrennen fallen eindeutig in diese Beschränkung. Ob eine konkrete Fahrtveranstaltung (Kurventraining / Perfektionstraining / Sicherheitstraining) in diese Rubrik fällt oder nicht, klärt man sinnvoller weise vorher beim Veranstalter.
- Der Versicherte Heino Walters hat durch einen Unfall einen offenen Unterschenkelbruch am rechten Bein erlitten. Die Heilung verlief so schlecht, dass die Ärzte das rechte Bein abnehmen mussten (70% Invalidität lt. Gliedertaxe). Der Chefarzt des behandelnden Krankenhauses bestätigte, dass eine Zuckerkrankheit zu 50% an den Unfallfolgen mitgewirkt hat. Welche Invaliditätsentschädigung erhält Herr Walters, wenn 100.000,- EUR für den Invaliditätsfall versichert sind und sein Vertrag eine Mehrleistung (doppelte Entschädigung ab 70%) vorsieht? a) 10.000,- EUR b) 35.000,- EUR c) 50.000,- EUR d) 70.000,- EUR e) 140.000,- EUR b) 35.000,- EUR Im vorliegenden Fall ergibt sich für Herrn Walters eine 35% ige Invalidität. Aufgrund AUB vermindert sich der Prozentsatz des Invaliditätsgrades um den Mitwirkungsgrad der Vorerkrankung. Somit werden aus den 70% eines Beines, aufgrund der Mitwirkung der Zuckerkrankheit letztendlich 35% Invalidität. Dies liegt unterhalb der Mehrleistungsschwelle, somit werden 35% von 100.000€ reguliert.
- Herr Buchholz (kaufmännischer Angestellter) wird vom 1. Oktober an für die Dauer seines Grundwehrdienstes nach Flensburg eingezogen. Er möchte wissen, welche Auswirkungen das auf seine bestehende private Unfallversicherung hat. Der Versicherungsschutz ... a) besteht zu reduzierten Summen. Der Beitrag wird nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vom Staat übernommen b) besteht weiter, Unfälle infolge des Wehrdienstes sind aber ausgeschlossen. c) wird gegen Prämienerstattung während des Grundwehrdienstes ausgesetzt. d) besteht weiter uneingeschränkt zur selben Prämie. d) besteht weiter uneingeschränkt zur selben Prämie. Fällt der Wehr und Zivildienst nicht in den Bereich der Änderung der Berufstätigkeit. Somit ist der Grundwehrdienst nicht Meldepflichtig. Solange Herr Buchholz nicht an einem kriegsmäßigen Einsatz teilnimmt, ändert sich an seinem Versicherungsschutz nichts.
- Herr Ruhm hat bei Ihrer Gesellschaft eine private Unfallversicherung. Er ruft Sie an und meldet Ihnen folgenden Fall: Sein 8-jähriger Sohn Pierre hatte sich am Vortag auf dem Nachhauseweg von der Schule ein Eis gekauft. Wenige Stunden nach dem Verzehr des Eises klagte Pierre über starke Bauchschmerzen und musste sogleich ins Krankenhaus. Dort stellte man fest, dass Pierre eine Lebensmittelvergiftung hatte und stationär behandelt werden musste. Was folgt? Sie ... a) erläutern Herrn Ruhm, dass es sich hier um keinen Unfall handelt, da Pierre die Vergiftung durch Lebensmittel erlitt. b) nehmen einen Unfallbericht auf. c) erklären Herrn Ruhm, dass Versicherungsschutz besteht, da Vergiftungen bei Kindern, die zum Unfallzeitpunkt das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mitversichert sind. d) teilen Herrn Ruhm mit, dass in diesem Fall Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung besteht, da Pierre sich auf dem Heimweg von der Schule befand. a) erläutern Herrn Ruhm, dass es sich hier um keinen Unfall handelt, da Pierre die Vergiftung durch Lebensmittel erlitt. Gemäß AUB sind Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe bei Kindern bis zum 10.Lebensjahr versichert. Mit Ausnahme von Lebensmitteln!! Somit besteht für die Vergiftung durch das Eis KEIN Versicherungsschutz seitens der Unfallversicherung.
- Bei Peter Floh aus Hamburg wollen Sie eine bedarfsgerechte Invaliditätssumme in der Unfallversicherung ermitteln. Folgende Daten liegen Ihnen vor: Bruttogehalt: 5.700,- EUR (13 Gehälter) Nettogehalt 3.100:- EUR (13 Gehälter) GRV-Leistung bei voller Erwerbsminderung: 36 % vom Brutto Beitragsbemessungsgrenze 2011: 5.500,- EUR Berücksichtigen Sie bei Ihrer Berechnung eine Verzinsung von 4 %. Vernachlässigen Sie die Kapitalertragssteuer. Wie hoch ist der Kapitalbedarf? EUR 413.499€ Zunächst ist zu Beachten das das Bruttogehalt des Herrn Floh oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Dies spielt bei der Berechnung des Rentenanspruches eine Rolle. Zunächst ermitteln wir sein Durchschnittliches Brutto und Netto: 5700x13:12 = 6175 € Butto 3100x13:12 = 3358,33 € Netto Nun ermitteln wir seinen Rentenanspruch (nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze): 36% von 5500€ sind = 1980€ volle EM Rente. Die Differenz zwischen der vollen EM Rente und seinem durchschnittlichen Netto beträgt: 3358,33€ - 1980€ = 1378,33€ Fehlbetrag pro Monat. Welches Kapital erbringt bei einer 4% Verzinsung 1378.33 Zinsen, jeden Monat? [(1378,33x12) : 4 ] x 100 = 413.499 €
- Welche Finanziellen Belastungen können durch einen Unfall passieren? Kosten der Heilbehandlung Verdienstminderung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit Verringertes Einkommen bei Erwerbsminderung Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen Dauerhafte Pflegekosten Versorgung von Hinterbliebenen
- Welche Deckungskonzeote im Rahmen der Unfallversicherung gibt es? Unfallversicherung im Rahmen der Sozialversicherung(Gesetzliche Unfallversicherung) Unfallversicherung im Rahmen der Individualversicherung(Private Unfallversicherung)
- Welcher Personenkreis ist Gesetzlich Unfallversichert? Beschäftigte Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung Schüler während des Besuchs von allgemeinen oder berufsbildendenSchulen Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen wie Horten,Krippen und Kindergärten
- Wann greift die private Unfallversicherung? Sie umfasst alle Unfälle destäglichen Lebens, in der Freizeit, zu Hause, auf Reisen, aber auch imBeruf. Sie ist damit die ideale und zugleich notwendige Ergänzung zurgesetzlichen Unfallversicherung
- Welche Aufgaben hat die GUV? Sie ist ist im Wesentlichen daraufausgerichtet, Personen bei Eintritt bestimmter Ereignisse in ihremberuflichen Bereich sowie gegen die wirtschaftlichen Folgen zu schützen;diese Schutzfunktion bezieht sich ebenso auf die Angehörigenbzw. Hinterbliebenen.Nach § 1 SGB VII hat die GUV folgende gesetzlichen Aufgaben: Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingteGesundheitsgefahren. Dafür steht der Unfallversicherungein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Verfügung: WesentlicherBestandteil sind die Unfallverhütungsvorschriften, deren vorsätzlichewie fahrlässige Zuwiderhandlung eine Geldbuße nachsich zieht. Nach Eintritt des Versicherungsfalles - also Arbeitsunfällen,Wegeunfällen und Berufskrankheiten (s. u.) - z.B. die Gesundheitund Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellenbzw. durch Geldleistungen zu entschädigen. Im Mittelpunkt dieses gesetzlichen Auftrages stehen die BereichePrävention, Rehabilitation und Entschädigung.
- Welches Ziel hat die GUV bei der Prävention? Die Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten undarbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für einewirksame Erste Hilfe zu sorgen. In diesem Sinne schließt eine zeitgemäßePrävention sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmenebenso wie Fragen der Ergonomie und Arbeitsorganisationein.
- Welches Ziel hat die GUV bei der Rehabilitation? Unfälle oder Berufskrankheiten sind trotz Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutznicht auszuschließen. Dann greift der aus der gesetzlichenRentenversicherung bekannte Grundsatz: Rehabilitation vorRente!Das heißt: Die medizinische Betreuung sowie die berufliche und sozialeWiedereingliederung der Versicherten stehen im Mittelpunkt allerBemühungen. Die Zahlung einer Rente ist grundsätzlich erst dannmöglich, wenn alle Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
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- Welche Aufgabe hat die GUV bei der Entschädigung? Nicht immer sind Heilbehandlung und Rehabilitation so erfolgreich,dass die Versicherten wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmenkönnen. In solchen Fällen zahlen die Berufsgenossenschaften,Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände eineRente.Dabei erfolgt die Entschädigung des Versicherten (oder der Hinterbliebenen)nach dem Schadenersatzprinzip. Anders ausgedrückt:Der Schaden muss auf den Arbeitsunfall bzw. die Berufskrankheit zurückzuführensein; er muss also sozusagen mit dem Beschäftigungsverhältnisin einem sachlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen.
- Wer sit Träger der GUV? das 2008 in Kraft getretene Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz(UVMG) wurde beschlossen, die Träger der GUV, ab demJahr 2010 auf 9 gewerbliche, nach Branchen orientierte Berufsgenossenschaften,die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Handmit ihren Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbändeund Landesunfallkassen, die Feuerwehrunfallkassen, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom sowie die Unfallkassedes Bundes zu reduzieren.Die Reform hat aber zu keinerlei Auswirkungen auf die Leistungen fürdie Versicherten geführt, sie reduziert sich auf eine OrganisationsundFinanzreform.
- Welche Versicherte Personen kennt die GUV? Die Gesetzliche Unfallversicherung kennt die Versicherung kraft Gesetzes kraft Satzung sowie die freiwillige Versicherung.Für bestimmte Personen besteht Versicherungsfreiheit bzw. die Möglichkeit,sich von der Versicherung befreien zu lassen.
- Wer ist Kraft Gesetzt GUV versichert? Der § 2 Abs. 1 SGB VII fasst den Kreis der kraft Gesetzes versichertenPersonen zusammen. Danach besteht ohne Rücksicht auf Alter,Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder Einkommen unter anderemVersicherungsschutz für: Kinder Schüler Studenten Behinderte Helfer bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz Pflegepersonen (nicht Gewerbsmäßig) Beschäftigte
- Wer ist in der GUV nach Satzung versichert? Nach § 6 SGB VII haben zum Beispiel Unternehmer und ihre im Unternehmentätige Ehegatten oder Lebenspartner unter bestimmtenVoraussetzungen die Möglichkeit, einer Berufsgenossenschaft freiwilligbeizutreten. Andererseits regelt das SGB VII in den §§ 4 und 5 auch, welche Personengruppenversicherungsfrei sind bzw. sich befreien lassen können- so z.B. selbstständig tätige Ärzte, Heilpraktiker und Apotheker.
- Welche Versicherungsfälle gibt es in der GUV? Arbeitsunfälle Wegeunfälle (ggf. inkl Umweg wenn schneller oder Kinder abholen) Berufskrankheiten „Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls (§§11 ff. SGB VII).
- Welche Leistungsarten hat die GUV? `Das Sozialgesetzbuch VII zählt sie in den §§ 27 ff. auf: Heilbehandlung einschl. Leistungen der medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in derGemeinschaft (Rehabilitation) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungenzur Teilhabe am ArbeitslebenDazu zählen auch das Verletztengeld (bei Arbeitsunfähigkeit) in Höhevon 80% des Bruttoverdienstes (max. Netto) und das Übergangsgeldwährend der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.Beachten Sie:Nach § 26 Abs. 3 SGB VII gilt der Grundsatz, dass Leistungen zurHeilbehandlung und Rehabilitation Vorrang vor Rentenleistungen haben.Es ist aber nahe liegend, dass in vielen Fällen Renten zu erbringensind.
- Wann und wie leistet die GUV eine Rente? Die Höhe der nach § 56 SGB VII zu zahlenden Rente richtet sich nachmehreren Faktoren - im Regelfall nach dem Grad der Minderung derErwerbsfähigkeit (MdE) und dem Jahresarbeitsverdienst (JAV).Der Versicherte kann dann eine Rente beanspruchen, wenn er durchden Eintritt des Versicherungsfalles über die 26. Woche nach demVersicherungsfall hinaus um mindestens 20% in seiner Erwerbsfähigkeitgemindert ist. Bei jugendlichen Versicherten wird die Minderungnach den Auswirkungen bemessen, die sich bei Erwachsenen mit gleichemGesundheitsschaden ergeben würde; ein Schüler ist also so zustellen, als hätte er den Versicherungsfall als Erwachsener erlitten.3.5.2
- Welche Leistung erwartet die Hinterbliebenen aus der GUV Leistungen an Hinterbliebene Nach § 63 SGB VII haben Hinterbliebene Anspruch auf Sterbegeld: 1/7 der aktuellen jährlichen Bezugsgröße (in 2014:Bezugsgröße West: 33.180 Euro ; Bezugsgröße Ost: 28.140 Euro) Erstattung der ÜberführungskostenHinterbliebenenrenten (auch für eingetragene gleichgeschlechtlichePartnerschaften)
- Welche Hinterbliebenen Renten gibt es in der GUV? Witwerrenten:Die gesetzliche Unfallversicherung leistet (zunächst) eine Rente inHöhe von 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes bis zum Ablauf des 3.Monats nach dem Tod des Ehegatten/Partners. Im Anschluss daran beträgt die Rente 30% des Jahresarbeitsverdienstesdes Verstorbenen und ist auf 24 Monate begrenzt(kleine Witwen-/Witwerrente) Sie beträgt hingegen 40% des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen,sofern die hinterbliebene Person entweder das 47. Lebensjahr vollendet hat oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder selbst erwerbsgemindert bzw. berufs- oder erwerbsunfähig ist Die erhöhte Rente wird bis zum Tod der hinterbliebenen Personoder bis zur Wiederheirat gezahlt. Hier handelt es sich um die sogenannte "große“ Witwen- bzw. Witwerrente.WaisenrentenLeibliche und adoptierte Kinder von verstorbenen Versicherten erhaltenbis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Halbwaisenrente, wenn ein Elternteil noch lebt. Sie beträgt20% vom Jahresarbeitsverdienst des verstorbenen Versichertenoder eine Vollwaisenrente, wenn beide Elternteile verstorben sind. Siebeträgt dann 30% vom Jahresarbeitsverdienst des verstorbenenVersicherten. Die Rentenleistung wird z.B. im Falle einer Schul- oder Berufsausbildunglängstens bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Achtung: Die Summe aller Hinterbliebenenrenten (Witwen-/ WitwerundWaisenrenten) ist insgesamt auf 80% des Jahresarbeitsverdienstsdes Verstorbenen maximiert.Beachten Sie: Die Leistungen (Sterbegeld, Erstattung der Überführungskosten, Hinterbliebenenrenten)können nur beansprucht werden, wenn der Todinfolge eines Versicherungsfalles eingetreten ist.
- Wann ist ein Unfall ein Unfall in der PUV? 1. Unfallereignis) 2. Einwirkung „von außen“ auf den Körper 3. Plötzlichkeit 4. Unfreiwilligkeit 5. Gesundheitsschädigung Allgemeiner Hinweis:Die fünf Voraussetzungen müssen stets gemeinsam vorliegen; nurdann spricht man von einem "Unfall" im Sinne der Bedingungen. Dasbedeutet aber auch: Nicht jedes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigungführt, ist ein "Unfall" nach AUB 2008.Das nachstehende Schema beschreibt den Ablauf der Prüfung zumUnfallbegriff.
- Definieren Sie die Begriff "erhöhte Kraftanstrenung" Nach dem erweiterten Unfallbegriff liegt auch dann ein Unfall vor,wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oderWirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissenwerden.Diese, in Ziffer 1 Nr. 1.4 AUB 2008 festgeschriebene Erweiterungsteht in keinerlei Beziehung zu „normalen“ Bewegungsabläufen. Entscheidendist die „erhöhte Kraftanstrengung“ – also alles, was dasNormalmaß übersteigt; Verschleißerscheinungen scheiden also aus.
- Welche Ausschlüsse gibt es bei der PUV `Im Interesse einer Risikoeingrenzung kennt auch die Private UnfallversicherungAusschlüsse. So sind nach Ziffer 5 AUB 2008 bestimmteUnfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen - zum Beispiel Unfälledurch Geistes-/Bewusstseinsstörungen - auch soweit sie auf Trunkenheitoder anderen berauschenden Mitteln beruhen sowie durchSchlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle vorsätzliche Straftaten oder ihr Versuch (z.B. Verkehrstraftatenwie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung und unerlaubtes Entfernenvom Unfallort) Kriegs- bzw. Bürgerkriegsereignisse. Versicherungsschutz bestehtjedoch, wenn die versicherte Person auf Auslandsreisen von derartigenEreignissen überrascht wird und endet dann am 7. Tagnach Kriegsbeginn.Sofern nach deutschem Recht eine Erlaubnis benötigt wird - auch Unfälleder versicherten Personen als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer) Drachenflieger, Paraglider sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichenTätigkeit sowie bei der Benutzung von Raumfahrzeugen Des Weiteren ausgeschlossen sind Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse von Motorfahrzeugenbei Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigenÜbungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeitenankommt. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursachtwerden Gesundheitsschäden durch Strahlen – es besteht aber Versicherungsschutzfür Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- undkünstlich erzeugte ultraviolette Strahlen (II. der Leistungserweiterungenund Leistungsverbesserungen zu den AUB 2008). Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe amKörper des Versicherungsnehmers, die er vornimmt oder vornehmenlässt. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn dieHeilmaßnahmen oder Eingriffe (auch strahlen-diagnostische undtherapeutische) durch einen Unfall veranlasst waren. Infektionen - auch durch Insektenstiche oder -bisse. oder flüssiger Stoffe durchden Schlund – davon ausgenommen sind Kinder, die zum Zeitpunktdes Unfalles das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Vergiftungen durch Nahrungsmittel bleiben hingegen ausgeschlossen. Bauch- oder Unterleibsbrüche - es sei denn, dass sie durch eineversicherte gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstandensind Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organenund Gehirnblutungen - es sei denn, dass das Unfallereignishierfür die überwiegende Ursache war. Unter Versicherungsschutz fallen auch keine krankhaften Störungeninfolge psychischer Reaktionen - auch wenn sie durch einenUnfall verursacht wurden. Beachten Sie:Bestimmte ausgeschlossene Risiken können durch den Abschluss speziellerUnfallversicherungen wiederum eingeschlossen werden; so z.B.durch die Luftfahrtunfall- oder Strahlenunfallversicherung.
- Welche Leistungsarten gibt es bei der PUV? Invaliditätsleistung Erweiterte Invaliditätsleistungen Übergangsleistung Tagegeld Krankenhaus-Tagegeld (KHT) Genesungsgeld Todesfallleistung Kosmetische Operationen Bergungs- und Rettungskosten
- Was ist eine Invaliditätsleistung? (und § 180 VVG) ist eine Beeinträchtigungdann „dauerhaft“, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahrebestehen wird und eine Änderung nicht erwartet werden kann.Diese Bestimmung der AUB 2008 verlangt zusätzlich, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres (ab dem Unfalltag gerechnet) eingetretenist und spätestens vor Ablauf weiterer drei Monate von einem Arztschriftlich festgestellt und vom Versicherungsnehmer geltend gemachtwird ("15-Monatsfrist").Die Invaliditätsleistung wird immer in Form eines Kapitals erbracht,dessen Höhe sich nach dem Grad der Invalidität richtet (Ziffer 2.1.2.1und Ziffer 2.1.2.2 AUB 2008). Liegt er bei 100%, sprechen wir vonVollinvalidität, und die vereinbarte Versicherungsleistung wird in vollerHöhe gezahlt. Bei Teilinvalidität ist der entsprechende Teil derLeistung fällig.Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganenlässt sich der Invaliditätsgrad mit Hilfe der Gliedertaxe bestimmen: Invaliditätsgrade nach Gliedertaxebis zu max. 100% addiert. Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder derenFunktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, so ist einAbzug in Höhe dieser "Vorinvalidität" vorzunehmen. Liegt ein Anspruch auf Invaliditätsleistung vor und stirbt die versichertePerson aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahresnach dem Unfall, wird nach dem Invaliditätsgrad geleistet, mitdem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der Tod – gleichgültigaus welcher Ursache – ein Jahr nach dem Unfall eintritt.Beachten Sie:Im Zusammenhang mit der "Invaliditätsleistung" sind noch folgendeRegelungen wichtig: Versicherer und Versicherungsnehmer können unter bestimmtenUmständen den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu dreiJahre nach dem Unfallereignis, erneut ärztlich bemessen lassen;bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr längstens 5 Jahre(Ziffer 9 Nr. 9.4 AUB 2008 und § 188 VVG). Sollte die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistungergeben als bereits erbracht, wird der Mehrbetrag jährlich mit einemProzentsatz von 5% verzinst. Steht die Höhe der Leistung noch nicht fest, können auf Verlangendes Versicherungsnehmers Vorschüsse erbracht werden (Ziffer9 Nr. 9.3 AUB 2008).
- Was iat eine erweitere Invaliditätsleistung? Bei hohen Invaliditätsgraden sind die finanziellen Belastungen besondersgravierend. Für solche Fälle werden sog. Mehrleistungs- undProgressionsmodelle angeboten; durch sie wird bei höheren Invaliditätsgradenmehr geleistet als nach dem festgestellten Invaliditätsgrad: Das Mehrleistungsmodell kann z.B. ab 70% die doppelte undab 90% Invaliditätsgrad die dreifache oder fünffache Invaliditätsleistungvorsehen. Nach dem Progressionsmodell erhöht sich die Invaliditätsleistungin Abhängigkeit von einer progressiven Invaliditätsstaffel.So kommt es z.B. bei dem Modell mit der "Progression 225%" undeinem Invaliditätsgrad von 100% zu folgender Leistung:für den Teil der Invalidität bis 25%einfache Leistung (= 25%)für den Teil der Invalidität über 26 bis 50%zweifache Leistung (= 50%)für den Teil der Invalidität über 50%: dreifache Leistung (= 150%)Gesamt 225%
- Was ist eine Übergangsleistung? Um zum Beispiel für Rehabilitationsmaßnahmen Geldmittel zur Verfügungzu haben, bietet der Leistungskatalog der PUV die sog. Übergangsleistung.Sie setzt nach Ziffer 2.2 AUB 2008 voraus, dass nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Unfallereignis immernoch eine unfallbedingte körperliche oder geistige Leistungsfähigkeitvon mindestens 50% und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen vorliegt.Diese Beeinträchtigung muss innerhalb der 6-Monatsfrist ununterbrochenbestanden haben und ist spätestens sieben Monate nach demUnfall unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
- Was leistet ein Tagegeld? Ist die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person durch das Unfallereignisbeeinträchtigt und befindet sie sich in ärztlicher Behandlung, wirdein Tagegeld (Ziffer 2.3 AUB 2008) für die Dauer der ärztlichen Behandlunggezahlt (längstens für 1 Jahr vom Unfalltag an gerechnet).Das Tagegeld berechnet sich nach der vereinbarten Versicherungssummeund wird nach dem Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeitoder Beschäftigung abgestuft. Es empfiehlt sich, die Höhe desTagegeldes an dem Einkommensausfall bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeitzu orientieren.
- Was leistet ein Krankenhaus Tagegeld? Der Bezug des Krankenhaustagegeldes setzt voraus, dass die versichertePerson unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlungbefindet.Für diesen Fall leistet die PUV für jeden Tag der Heilbehandlung einKrankenhaustagegeld (Ziffer 2.4 AUB 2008) für maximal zwei Jahre.Der Aufenthalt in Sanatorien, Kuranstalten und Erholungsheimen giltnicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung; für diese Maßnahmenkann kein Krankenhaustagegeld versichert werden.
- Was leistet ein Genesungsgeld? Der Leistungskatalog der privaten Unfallversicherung sieht nach Ziffer2.5 AUB 2008 für die Zeit nach der Entlassung aus dem Krankenhausauch die Leistung Genesungsgeld vor; dies setzt allerdings voraus,dass auch ein Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld bestand. Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagengewährt, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wurde; jedochlängstens für 100 Tage.