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Gewerbesteuer (Fach) / Original 2012 (Lektion)

4(4a)

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  • Einleitung Der von S betriebene Kosmetikhandel unterliegt als GewBetrieb isd 15 (2) nach 2 (1) S1 u. 2 GewStG der GewSt. Ausgangsgröße für die Ermittlung d. Gewerbeertrags ist gem 7 S1 GewStG der nach den Vorschriften d. EStG oder des KStG zu ermittelnde Gewinn aus GewBetrieb.
  • mit 4 (4a) Gewinn lt. Steuerbilanz + nicht abziehbare Schuldzinsen (ermittelt nach 4 (4a) = Gewinn aus GewBetrieb (Ausgangsgröße isv 7 S1 GewStG)
  • Hinzurechnung von Schuldzinsen 4 (4a) Schuldzinsen, die bereits nach 4 (4a) nicht abziehbar waren (Schuldzinsen auf Anlagevermögen) auch hier nicht zu berücksichtigen Sonstige Schuldzinsen - n.abziehbare Schuldzinsen nach 4 (4a) = Hinzurechnungsbetrag
  • Kürzung gem 9 Nr1 (Grundbesitz) nur, wenn Übergang Nutzen u. Lasten bereits zu Beginn auf Stpfl. übergegangen => ansonsten keine Berücksichtigung gem 20 (1) S2 GewStDV
  • Finanzierungsanteile Erst FB (100.000) von Summe abziehen, daraus 1/4 nehmen
  • Zerlegung BS in ... u. ... zur Ausübung d. Gewerbes unterhalten, s.d. GewStmessbetrag nach 28 (1) S1 zu zerlegen ist. Warenlager ist BS isd 12 S2 Nr5 AO. Zerlegungsmaßstab ist gem 29 (1) Nr1 ist das Verhältnis d. in BS gezahlten Arbeitslöhne; für Tätigkeit d. unternehmerin (im Betrieb tätig) ist gem 31 (5) Vergütung ihv 25.000 anzusetzen (in BS, wo sie tätig ist) Zerlegungsanteil Essen: GewStMessbetrag*Arbeitslöhne Essen/gesamte Arbeitslöhne....
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