svk (Fach) / Klausur III (Lektion)
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- Aufgaben der Sozialhilfe Leistungsberechtigten soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht werden. Sicherung des Existenzminimums, jedoch kein Luxus bieten.
- Hilfearten bei Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter Hilfe zur Gesundheit Hilfe zur Pflege Beratung Unterstützung
- Nachrang zur Sozilahilfe Wer Vrmögen, Einkommen, Leistungen anderer SV-Träger bekommt oder von Angehörigen unterstützt wird bekommt keine Sozilahilfe
- Leistungserbringer der Sozilahilfe Geldleistung= finanzielle Unterstützung Dienstleistung = Beratung und Unterstützung in Fragen rund um Sozialhilfe Sachleistung = Gutscheine, Erstausstattung der Wohnung (auf Antrag) Geldleistung hat Vorrang vor Sachleistung
- Existenzminimum Mittel zur Befridigung der überlebensnotwendigen materiellen Bedürfnisse (Nahrung, Wohnung, med. Notfallversorgung)
- Soziokulturelle Existenzminimum Garantiert über das Existenzminimum hinaus ein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
- Definition Wohngeld Staatliche Stütze für Bürger geringem Einkommen zur Miete (Mietzuschuss) oder zum Wohneigentum (Lastenzuschuss)
- Wohngeld anspruchsberechtigt Mietzuschuss = Mieter von Wohnraum Lastentzuschuss = Eigentümer eines Eigenheims
- Wohngeld nicht anspruchsberechtigt Empfänger ALG II Sozialgeldempfänger Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Grundsicherung im Alter 1. Ausbildung
- Wohngeld ist abhängig von Mieter oder Wohneigentümer bei Antragsstellung im Haushalt lebende Familienmitglieder (Ehepartner Lebenspartner, Gechwister, Verwandte 3. Grades, Schwiegereltern, usw.) Mitmieter bzw. Mitbesitzer und das Einkommen
- Antragstellung Wohngeld Schriftlich bei zuständiger Wohngeldstelle
- Bewilligung wohngeld i. d. R. 12 Monate unterhalb 900 - 1200 Brutto AE
- Was gehört zur Miete Kosten Wasserverbrauch Kosten Abwasser- und Müllbeseitigung Kosten der Treppenbeleuchtung
- Höhe des Wohngeldes durchschnittlich 140,00 Euro
- Soziale Sicherung - Prinzip der Selbstverwaltung öffentlich rechtliche Körperschaften übernehmen Aufgaben des Staates unter Rechtsaufsicht des Staates. AN und AG unmittelbar an der Selbstverwaltung beteiligt
- Selbstverwaltungsorgane - Vertreterversammlung Verwaltungsrat alle 6 Jahre durch Sozialwahl von Arbeitgeber, Versicherten, Rentner gewählt (Ersatzkasse nur Versicherte)
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- Selbstverwaltungsorgane - Vertreterversammlung Verwaltungsrat Aufgaben Satzung beschließen Vorstandsmitglieder wählen Geschäftsführer wählen Vorstand entlassen Haushaltsplan festlegen
- Selbstverwaltungsorgane - Vertreterversammlung Verwaltungsrat Zusammensetzung z. B. 30 Versichertenvertreter & 30 Arbeitgebervertreter (Ehrenamtlich) Vorstand z. B. 6 Versichertenvertreter und 6 Arbeitgebervertreter (EEhrenamtlich) Geschäftsfüher max. 3 Personen - Hauptamtlich
- Ziel Körperschaften des öffentlichen Rechtes Enge Bindung zwischen Versicherten, Arbeitgebern, Verwaltung herstellen Praxisnahe Arbeit der Verwaltung fördern
- Was ist der Generationenvertrag Finanzierung der Renten und Ausbildung der nachkommenden Generationen durch Sozialabgaben der arbeitenden Generation. Kein realer Vertrag, sondern moralische Verpflichtung = unkündbar
- Was ist Eigenvorsorge Eigenvorsorge in die Zukunft durch Versicherung, Sparbuch, Aktien ohne Staatliche Kontrolle aber mit staatlicher Förderung z. B. Riesterrente
- Rentendynamisierung? Rentenanpassung an die Bruttolohnentwicklung der Arbeitnehmer, Beitragssatzveränderung, Altersvorsorgeanteilveränderung
- Demografischer Wandel nachhaltige Veränderung der Bevölkerungsstruktur über einem lägeren Zeitraum
- Demografischer Wandel Ist-Zustand BRD Höhere Lebenserwartung Rückläufige Geburtenrate
- Demografischer Wandel Prognose BRD Bevölkerungsrückgang Rückgang Erwerbsfähige Erhöhung des Durchschnittalters für Beschäftigte
- Umlagesystem dient zur Finanzierung Anspruchsberechtigten durch Beitragszahler Rücklagenbildung nicht möglich Grundsätzliches Finanzierungssystem der Sozialversicherung Eigene Nutzung der Beiträge nicht möglich = Zunkunft ungewiss
- Kapitaldeckungsprinzip Kapitallebensversicherung = sparen für die Zukunft mit Verzinsung, Leistungsgarantie zu einem festgelegtem Zeitpunkt Hohe volkswirtschaftliche Zuverlässigkeit, basis ist eigene Zukunftsabsicherung Kapitaldeckungssystem in GKV aufgrund demografischen Wandels nicht möglich, jedoch in der PKV
- Wahlgrundsätze allgemein Unmittelbar frei gleich geheim
- aktives/passives Wahlrecht aktiv: wählen passiv: gewählt werden
- Sozilawahlen alle 6 Jahre Wahl der Verwaltungsorgane KV, RV, UV Verwaltungsrat (AOK) durch AN und AG gewählt, Ersatzkassen nur durch Versicherte freie und geheime Listenwahl
- Subsidiaritätsprinzip Regelungsfreiheit durch Land, Kontrolle (notfalls auch Gesamtregelung durch ) Bund Entfaltung der individuellen Selbstverwaltung, höhere Instanz gibt untere Instanz Hilfe zur Selbsthilfe Nichtraucherschutz, Bildungspolitik
- PKV- Das Äquivalenzprinzip Beitragsermittlung anhand persönlichen Risikos Eintrittalters Gechlecht Gesundheitszustand Art und Umfang Versicherungsleistung
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- GKV - Das Solidaritätsprinzip Jedes Mitglied = gleicher Beitragsatz Nur Bedürftige erhalten Leistung im notwendigem Umfang Unabhängig vom Eintrittsalter Geschlecht Gesundheitszustand
- Leistungserbringung GKV Sachleistungsprinzip Bereitstellung durch Krankenkasse Abrechnung der in nspruch genommene Krankenbehandlung über KV-Karte
- Kosteerstattungsprinzip Selbstzahlen der in anspruchgenommen ärztlichen Leistung (GOÄ) Erstattung des erstattungsfähigen Anteils durch Krankenkasse möglich
