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Unternehmensführung (Fach) / Personalentwicklung (Lektion)

Personalentwicklung

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  • Gliederung Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Berufsbildungsvorbereitung- Berufsausbildung- berufliche Fortbildung- berufliche Umschulung
  • Unterschied Fortbildung und Weiterbildung Fortbildung: Fortsetzung der fachlich beruflichen Ausbildung im Anschluss an eine Berufsbildung in Verbindung mit mehrjähriger BerufspraxisWeiterbildung: generelle Erweiterung der Bildung über berufsspezifische Bereiche der Fortbildung hinaus für ein allg Verständnis komplexer Probleme
  • Def Personalentwicklung systematisch vorbereitete, durchgeführte und kontrollierte Förderung der Anlagen und Fähigkeiten des Mitarbeiters in Abstimmung mit Erwartungen und Zielen des Unternehmens
  • Aufgaben Personalentwicklung - Festlegung der Ziele, die mit Entwicklungsmaßnahmen erreicht werden sollen- Ermittlung des Personalentwicklungsbedarfes für Planungsperiode- Festlegung der Entwicklungsmaßnahmen, die zur Deckung des Entwicklungsbedarfs notwendig sind- Kontrolle, ob Ziele mit ergriffenen Maßnahmen erreicht werden
  • Ziele Personalentwicklung -  Änderung menschlichen Verhaltens- persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter fördern- Zusammenarbeit fördern- Innovationen auslösen und systematisch fördern- Organisations und Arbeitsstrukturen motivierend gestalten- MA motivieren, ihr Qualifikationsniveau anzuheben- Mitarbeiterpotenzial erkennen- Lernfähigkeit der Fach-und Führungskräfte verbessern- Flexibilität und Mobilität der MA erhöhen- Berücksichtigung des individuellen uns sozialen Wertewandels- Hilfestellung bei Sicherung der Personalbedarfsdeckung- Einrichten einer Personalreserve
  • Voraussetzungen für Einrichtung und Durchführung der betriebl Ausbildung - Eignung der Ausbildungsstätte (BBiG § 27)- Eignung von Ausbildenden, Ausbildern/innen (BBiG § 28)- persönliche Eignung (§29)- fachliche Eignung (§30)- beachten der gesetzlichen Vorgaben für Planung, Durchführung und Kontrolle der betriebl Ausbildung
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