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Gewerbesteuer (Fach) / Klausurauswertung 9 234 (Lektion)

Klausur

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  • BAS: Besitzunternehmen Liegt Gewerbesteuerpflicht vor? Das Besitzunternehmen unterliegt der GewSt nach § 2 (1) GewStG, sodass zum Bilanzstichtag eine GewSt-RSt zu berechnen ist. 
  • Welche Einnahmen erzielt ein Besitzunternehmen u.a.? Ermittlung des vorläufigen Gewinns 1. Pachteinnahmen 2. Dividenden  3. VGA 4.- AfA 5. - Zinsen = Steuerbilanzgewinn Außerbilanzielle Korrekturen: TEV gem. § 3 Nr. 40 S. 1 Bst. d EStG Teilabzugsverbot gem. § 3 c (2) EStG = vorläufiger steuerpflichtiger Gewinn
  • Kürzung für Grundstück gem. § 9 Nr. 1 GewStG Eine Kürzung ist  nur vorzunehmen, wenn der Grundbesitz bereits zu Beginn des KJ., § 20 (1) S. 2 GewStDV, zum BV gehört hat.