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Erbschaftsteuer (Fach) / Klausurauswertung 8 91 (Lektion)

Klausur

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  • Gebäudesachwert Ermittlung? 1. Gebäuderegelherstellungswert § 190 (1) BewG RHK gem. § 190 (1) BewG, Anlage 24 GKL: Bj. : Ausstattung: RHK pro qm= x Bruttogrundfläche  = Gebäuderegelherstellungswert - Alterswertminderung, § 190 (2) BewG Wirtsch. GND gem. Anlage 22 = x Jahre Alter=2013-Baujahr Es ergibt sich eine Alterswertminderung von x Der Gebäudesachwert darf 40% der RHK nicht unterschreiten. 
  • Außenanlagen Gem. § 189 (1) S. 2 BewG sind Außenanlagen grds. mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten.  Ausnahme: Besonders werthaltige Außenanlagen, vgl. RB 190.5 S. 2 ErbStR.