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USt (Fach) / Klausur Bannas 1 (Lektion)
Lieferung beb GrdSt
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- Errichtung von Gebäude durch Bauträger (stpfl.) in Dänemark Lieferung GuB mit aufstehendem Gebäude = einheitl. Leistung iF einer ruhenden Lieferung Ort gem 3 (7) S1 nicht stbar (in Dänemark stbar) stfrei nach dän UStG isd 4 Nr9a
- Gutachterleistung iZm Grundstück in Dänemark SL Ort, da im Zm GrdSt gem 3a (3) Nr1b nicht steuerbar Gutachter schuldet Steuer nach 14c (1), da er diese in Rg ausgewiesen hat
- Beförderungsleistung durch dän. UN sL Beförderungsleistung, 3a (2) stpflichtig 13b, da dän UN (7) BMG in Rechnung ausgewiesener Betrag hier: vst-schädliche Verwendung gem 15 (2) S1 Nr2, da Leistung für einen Umsatz, der in Deutschland stfrei wäre (Beförderungsleistungen von Baumaterial für Haus, das verkauft wird)
- Wichtige Frage für VSt-Abzug Mündet die sL/Lieferung in einen stpfl oder steuerfreien Umsatz?
- Verbringen von Baumaterial nach Dänemark 3 (1a) als Lieferung nur, wenn nicht nicht vorübergehende Verwendung vorübergehend, wenn für Werklieferung verwendet (=> hier, bei Errichtung Haus, keine Werklieferung) 3 (6) S1 => stbar stfrei, da innergem. Lieferung 4 Nr1b ivm 6a (2) BMG gem 10 (4) S1 Nr1 (Wiederbeschaffungspreis im Zeitpunkt d. Verbringens) pro-forma-Rechnung auszustellen!!!
- VSt bei innergem Lieferung zwar stfrei nach 4Nr1b ivm 6a und daher VSt-Ausschluss gem 15 (2) S1 Nr1, jedoch 15 (3)Nr1a beachten => VSt-Abzug
- Haus ist BV, teilweise Eigennutzung VSt-Abzug für Rechnung Maler? Beachte 15 1b ivm 15 (4) S4 hier liegt Altgebäude isd 27 (16) vor => nach BMF-Schr. fallen Leistungen, die nicht AK/HK sind und iZm teilunternehmerischen GrdSt stehen, nicht unter die Übergangsregelung Aufteilung nach Nutzfläche = Beschränkung d. VSt-Abzugs
- Dachgeschossausbau (hälftig Stpfl und stfrei vermietet) nachträgliche AK oder HK bilden eigenständiges Aufteilungsobjekt => Dachgeschoss hälftig stpfl und strfrei, Vermietung d. übrigen Hauses spielt keine Rolle! daher keine VSt-Berichtigung für Altgebäude
- Einbringung von vermietetem Grdst in Gbr Sacheinlage gg Gewährung von Gesellschaftsrechten = tauschähnlicher Umsatz 3 (12) S2 steuerbarer Vorgang gem 1 (1) Nr1 hier jedoch Übertragung eines ges. geführten Betriebs gem 1 (1a) u. nicht steuerbar keine Auswirkung auf BEZ 15a (10)
- Antivirus Programm von Schweizer an EU Ausland Empfänger = nicht UN sL 3a (5) stbar und stpflichtig BMG: Rgbetrag davon abgezogen USt Entstehung: Anzahlungsversteuerung 13 (1) Nr1a S4 Stschuldner gem 13a Nr1 = Schweizer Achtung: besonderes Besteuerungsverfahren gem 18 (4c) für Schweizer
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- Antivirusprogramm von Schweizer Empfänger = UN für ihr UN sL 3a (2) S1 stbar u. stpfl. 13b, da Schweizer 13b (7) BMG in 13b: USt auf Betrag in Rechnung (zzgl.) Entstehung gem 13b (4) S2, da Anzahlungsrechnung [bei Empfänger = UN, nicht für UN (nur Ortsberechnung anders, sonst alles gleich] Achtung: besonderes Besteuerungsverfahren gem 18 (4c) für Schweizer