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Erbschaftsteuer (Fach) / Klausurauswertung 19 (Lektion)

Klausur

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  • Beteiligung an einer GmbH Der Wert konnte lt. SV aus Verkäufen abgeleitet werden. Was ist zu schreiben? Der Anteil ist gem. § 12 (2) ErbStG mit dem gem. § 151 (1) S. 1 Nr. 3 BewG i.V.m. § 11 (2) BewG gesondert festzustellenden Wert anzusetzen.  Der Wert ist gem. § 151 (1) S. 1 Nr. 3 BewG gesondert festzustellen. Dabei sind gem. § 151 (2) BewG weiterhin Feststellungen zur Art und Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. 
  • Junges Vewaltungsvermögen Begünstigung? Gem. § 13b (2) S. 7 ErbSt ist die Begünstigung für junges Verwaltungsvermögem i.S.d. § 13b (2) S. 3 ErbStG ausgeschlossen. 
  • Vorerwerbe A wird als Nacherbe eingesetzt. Bekommt aber zeitgleich ein Grundstück des Erblassers geschenkt. Bei Tod des Vorerben bekommt er das Vermögen. Der Antrag nach § 6 (2) ErbStG ist gestellt. Handelt es sich um einen Vorerwerb? Nein. Da § 14 ErbStG fordert, dass das Vermögem von derselben Person erworben wird. 
  • Vorerbe-Nacherbe-Schenkung Für jeden Vorgang sind alles Prüfungsschritte getrennt durchzuführen. Auch ist jedesmal ein Vorspann zu schreiben und die Steuer einzeln zu berechnen! 
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