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Rechtskunde (Fach) / Haftung im Arbeitsverhältnis (Lektion)

Prüfung + allgemeine Fragen

Diese Lektion wurde von annesi erstellt.

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  • Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein damit der AN haftet? Vertragsverletzung Verschulden (Absicht, Fahrlässigkeit) Schaden des AG
  • Nach was richtet sich das Ausmass eines Schadens? nach dem Grad des Verschuldens, ⇒ für absichtliche oder fahrlässige Schadenszufügung besteht grundsätzlich volle Ersatzpflicht!
  • Um was handelt es sich bei den Mankoabreden? Angestellte sind für das Manko in der Kasse oder Warenlagern ohne Rücksicht auf Verschulden haftbar, wenn nachgewiesen werden kann, das sie kein Verschulden trifft.
  • Um was handelt es sich bei der Berücksichtigung des Berufsrisikos? eine Ermässigung der Haftungsmassstabes für AN sind gesetzlich anerkannt die Gerichtspraxis schützt AN die ständig mit wertvollen und komplizierten Apparaturen und Geräten zu tun haben
  • Um was handelt es sich bei der Begrenzung der Schadenspflicht? der AG kann den AN nicht ohne weiteres für alle verschudeten Schäden haftbar machen die Schadensersatzpflicht und die Höhe des Ersatzes sind nach den gesamten Umständen zu bemessen
  • Was gilt als Faustregel in einem Schadensfall durch den AN verursacht? wurde der Schaden nicht grob fahrlässig oder absichtlich verursacht, muss er nicht mehr als 1 MONATSGEHALT Schadensersatzpflicht leisten!
  • Grundsätzlich gibt es so genannte Vereinfachungen die eine bessere Überschaubarkeit der Rechtslage geben sollen, wie heissen diese? Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit Begrenzung  der Haftung bei mittlerer Fahrlässigkeit auf 1 Monatslohn! Grundsätzlich volle Haftpflicht bei Absicht und grober Fahrlässigkeit.
  • Allgemeines Beispiel, was gilt? ungelerntes Mädchen radiert Namen eines Künstlers auf Bild versehentlich weg, AG versucht sie haftbar für den Schaden zu machen.... der AG trägt die Schuld selbst da er das Mädchen im Vorfeld nicht über die notwendigen Massnahmen im Umgang mit Bildern informiert hat
  • Allgemeines Beispiel, was gilt? AG versucht AN für schlechte Arbeitsleistung haftbar zu machen.... es wird abgewogen wie weit der/die AN mit der Arbeit überfordert war mangelnde Instruktion seitens des AG? AH hat AN nicht über schlechte Arbeit informiert
  • Allgemeines Beispiel, was gilt? AN gibt unbekanntem Kunden einen Kredit... ist er nicht befugt, falls der Kunde am Ende nicht zahlungsfähig ist,trägt der AN den vollen Schaden Verletzung der Befolgungspflicht
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  • Allgemeines Beispiel, was gilt? Diebstahl eines Dritten aus der Kasse, wo der AG zu dieser Zeit Aufsichtspflicht hatte... ⇒ AN haftet nicht geltend wäre es, wenn: der AN die alleinige Verantwortung für die Kasse hatte unsorgfältige Schlüsselaufbewahrung
  • Allgemeines Beispiel, was gilt? der AG kommt seiner Hauptpflicht der Lohnfortzahlung nicht nach... der AN kann seine Arbeit verweigern + fristlos kündigen
  • Allgemeines Beispiel, was gilt? Verletzung der Schutzpflicht durch den AG.... der AN kann seine Arbeit ablehnen
  • Allgemeines Beispiel, was gilt? der AG keine vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen trifft.... verpflichtet sich zum Ersatz des entstandenen Schadens am AN