Wirtschaftsprivatrecht (Fach) / Allgemeiner Teil des BGB (Lektion)

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Rechtsgeschäft Willenserklärung Anfechtbarkeit der WE Rechtsgeschäftliches Handel für Dritte Schuldrecht Besonderes Schuldrecht - Der Kauf Produzenten- und Produkthaftung

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  • Das Rechtssubjekt lässt sich teilen in..? 1. natürliche Personen (Menschen) 2. juristische Personen (Kunstgebilde; vom Menschen geschaffen) juristische Personen des Privatrechts (BGB-> bpws. Verein; HBG-> Kapitalgesellschaften usw) juristische Personen des öffentlichen Lebens (Stiftungen, Körperschaften)