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Medizin (Fach) / HP Infektion (Lektion)

Prüfungsvorbereitung

Diese Lektion wurde von ElenaD erstellt.

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  • Inzidenz Anzahl der Neuerkrankungen, bezogen auf einen bestimmen Zeitraum
  • Prävalenz Bestand einer bestimmten Krankheit, bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt.
  • Infektion Definition nach § 2 Nr. 2 IfSG: Aufnahme eines Krankheitserregers und seine Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Körper.
  • Krankheitserreger (pathogener oder fakultativ-pathogener Mikroorganismus) ist ein vermehrungsfähiges Agens wie  Virus Bakterium Pilz Parasit d das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.
  • Sepsis Septikämie - Blutvergiftung - Erreger treten in die Blutbahn
  • Pathogenität Fähigkeit von Keimen, krankhafte Zustände herbeizuführen Adhörenz - Fähigkeit des Mikroorganismus, sifch an Wirtszellen anzuheften Kolonisation - Fähigkeit , sich an der Eintrittspforte zu vermehren Invasivität - Fähigkeitt, in den Wirtsorganismus einzudringen Toxizität - Giftigkeit, durch Toxonbildung
  • Fiebertypen s7
  • Schutzimpfung Definition nach § 2 Nr. 9 IfSG: Schutzimpfung ist die BGBabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. aktive Immunisierungabgeschwächte Antigene -> aktive Bildung spezifischer Antikörper passive ImmunisierungZuführung von Antikörpern - zeitl. begrenzt, nur solange Antikörper im Blut
  • Impfschaden nach § 2 Nr. 11 IfSG: Ein Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.  Der Verdacht auf eine über das übliche JAusmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Verdacht auf Impfkomplikation) ist nach § 6 (1) Nr. 3 IfSG meldepflichtig.
  • Morbidität Krankheitshäufigkeit, das heißt die Zahl der Erkrankten bezogen auf die Bevölkerung.
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  • Mortalität Sterblicheit, das heißt die Zahl der Todesfälle bezogen auf die Bevölkerung.
  • Letalität Tödlichkeit einer bestimmten Krankheit, das heißt die Zahl der TTodesfälle bezogen auf die Erkrankten
  • Endemie Dauerverseuchung in einem bestimmten Gebiet z.B. Malaria in den Tropen, FSME in Süddeutschland Kreawi: Dauerverseuchung mit einem Infektionserreger (nicht erlöschender Verseuchungszustand) ineinem vestimmten geographischen Gebiet (mit örtlicher Begrenzung aber ohne zeitliche Beschränkung).
  • Epidemie Gehäuftes Auftreten einer bestimmten Infektionskrankheit zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Gebiet Kreawi: Gehäuftes Auftreten einer Infektionskrankheit (Seuche) in örtlicherund zeitlicher Begrenzung.
  • Pandemie Ausbreitung einer Infektionskrankheit über Länder und Kontinente zeitliche Begrenzung, keine örtliche Begrenzung
  • Keimträger in der Inkubation befindliche Personen manifest erkrankte Personen Ausscheider, die Krankheitserreger ausscheiden, ohne selbst krank zu sein Patienten in der Rekonvaleszenz Dauerausscheider (Personen, die nach überstandener Krankheit mit erfolgter Heilung  noch Erreger mit dem Stuhl, Harn, Speichel, etc. auscheiden) Immunisierte Keimträger (z.B. gegen Diphterie geimpfte)
  • Nosokomiale Infektion Eine Infektion mit lokalen oder systemischen Infektionszeichen als Reaktion auf das Vorhandensein von Erregern oderr ihrer Toxine, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer stationären oder einer ambulanten medizinischen Maßnahme steht, soweit die Infektion nicht bereits vorher bestand.
  • Sentinel Erhebung Eine epidemiologische Methode zur stichprobenartigen Erfassung der Verbreitung bestimmter übertragbarer Krankheiten und der Immunität gegen bestimmte übertragbare Krankheiten in ausgewählten Bevölkerungsgruppen.
  • § 6 IfSG - Meldepflichtige Krankheiten Nach § 6 IfSG sind Infektionskrankhe2iten zu melden, die besonders gefährlich sind, gemessen an der Schweerre des Krankheitsverlaufs, der Häufigke2it eines tödlichen Ausgangs und akuter Ausbreitungsgefahr oder eine sofortige Reaktion der Gesundheitsbehörden erforder oder als INdikator für Hygienemängel gelten Heilpraktiker sind ausschließlich im Falle des § 6 Abs. 1 zur MEldung verpflichtet! Für diese Krankheiten besteht für den Heilpraktiker Behandlungsverbot! (nach §24 IfSG) Meldepflicht bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod: Botulismus Cholera Diphterie humane spongiforme Enzephalopathie akute Virushepatitis Enteropathische hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) Virusbedingtes hhämorrhagisches Fieber Masern Meningokokken-Meningitis oder Meningokokken-Sepsis Milzbrand Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt) Pest Tollwut Typhus abdominalis / Paratyphus Meldepflicht beiErkrankung und Tod:  Tuberkulose Meldepflicht bei Verdacht und Erkrankung Mikrobiell bedingte Lebbensmittelvergiftung Akute infektioöse Gastroenterits wenna.) eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 ausübtb.) zwei oder mehrere gleichartige Erkrankungen auftreten, bei dem ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich oder vermutet wird. Meldepflicht bei Verdacht: auf einen Impfschaden (-> § 2) auf Tollwutinfektion agrund der Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, towwutverdächtiges oder tollwutansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers Meldepflicht bei: einer bedrohlichen Krankheit  Zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweis und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind. NICHT zur Meldung verpflichtet sind Heilpraktiker: Bei Behandlungsverweigerung bzw. Behandlungsabbruch eines Patienten mit behandlungsbedürftiger Lungentuberkulose gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen Sonstiges: ebenfalls meldepflichtig sind unbegründete Verdachtsmeldungen - wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Verdacht unbegründet war die nameltliche Meldung muss unverzüglich, innerhalb von 24 h dem Gesundheitssamt gemeldet werden, das für den Aufenthalt des Betroffenen zuständig ist.  HP istt verpflichtet sich über Änderungen zu informieren. HP sollten die aktuellen Impempfehlungen der STIKO gut kennen HP führen keinen Schutzimpfungen durch
  • Behandlungsverbot für HP Für Heilpraktiker besteht Behandlungsverbot nach § 24 IfSG für alle Krankheiten, die  im § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,2 und 5 genannt sind durch Erreger des § 7 verursacht werden im § 34 Abs 1 aufgeführt sind sexuell übertragbar sind aufgrund einer Rechtsverordnung (§ 15 IfSG) in die Meldepflicht einbezogen sind. Verstöße: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe Verlausung darf behandett werden Wundrose darf nicht behandelt werden (Erysipel) In § 34 zusätlich genannte Infektionskrankheiten: Impedigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte) Keuchhusten Mumps Scabies Scharlach oder sonst. Streptokokkus pyogenes Infektionen Windpocken Verlausung HP darf keine Tätigkeit mit Krankheitserregern ausführen.  (keinen Nachweis ausführen, allerdings Stuhlprobe oder Abstich ins Labor senden und Nachweis veranlassen. 
  • Inkubationszeit Zeit zwischen Infewktion und Auftreten von ersten Krankheitssymptomen.
  • Tröpfcheninfektion Erregerübertragung erfolgt durch Husten, Niesen, Sprechen. Typisch: Diphtherie Scharlach Masern Röteln Windpocken Grippe TBC
  • Kontaktinfektion / Schmierinfektion Übertragung von Krankheitserregern durch Berührung verschmutzter (kontaminierter) Gegenstände. Schmierinfektion: Erregerübertragung erfolgt durch Verschmieren infektiösen Materials wie Sputum, Eiter, Fäzes, ggf. Harn auf andere Körperteile bzw. durch dessen orale Aufnahme.
  • übertragbare Krankheit Definition nach IfSG ist eine übertragbare Krankheit eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit. Die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten sind in § 6, 7 und 34 des IfSG zusammengefasst. Der HP hat für diese Krankheiten Behandlungsverbot und muss den Patienten an einen Arzt verweisen.
  • Bazillen sind anaerobe Sporenbildner Milzbrand § 6 Gasbrand
  • infektiöse Mononukleose Lymphknotenschwellung Tonsillitis Milzschwellung eine Milzruptur aufgrund einer Spenogegalie ist eine seltene aber gefürchtete Komplikation der Mononukleose.
  • DD Verschiedene Symptome Periorale Blässe und stark gerötete Zunge = Himbeerzunge, Erdbeerzunge bei Scharlach sind typische Zeicheneiner streptokokkenbedingten Erkrankung Scharf begrenzte Hautveränderungen an beiden Ellenbogen sind typische Symptome der Psoriasis kleine weißliche Fleckn micht leicht gerötetem Hof an der Wangenschleimhaut, sog. Koplik--Flecken sind ein typisches Symptom bei Masern Hautausschlag mit Bläschen und Krusten = Sternenhimmel ist typisches Symptom der Windpocken
  • DD Verschiedene Symptome Periorale Blässe und stark gerötete Zunge = Himbeerzunge, Erdbeerzunge bei Scharlach sind typische Zeicheneiner streptokokkenbedingten Erkrankung Scharf begrenzte Hautveränderungen an beiden Ellenbogen sind typische Symptome der Psoriasis kleine weißliche Fleckn micht leicht gerötetem Hof an der Wangenschleimhaut, sog. Koplik--Flecken sind ein typisches Symptom bei Masern Hautausschlag mit Bläschen und Krusten = Sternenhimmel ist typisches Symptom der Windpocken