Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung (Fach) / kalkulatorische Kosten (Lektion)

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  • Kalkulatorische Kosten werden aufgeteilt in... Anderskosten sowohl Kosten als auch Aufwand, aber in Höhe unterschiedlich bewertet z.b. Sonderabschreibungen Zusatzkosten kein Aufwand,  (keine gewinnmindernde Buchung in GuV) z.b. Zinsen auf Eigenkapital
  • Opportunitätskostenprinzip Bewerten eines gewählten Verhaltens mit dem Nutzen der besten entgangenen Alternative Oportunitätskosten = das was man aufgibt z.b. Einsatz von EK = Zinsen am Kapitalmarkt werden als Zusatzkosten gerechnetUnternehmerlohn: Was hätte andere Arbeitskraft gekostet oder was hätte Unternehmer in anderem Unternehmen an Gehalt bekommmen
  • Nenne die klassischen kalkulatoriischen Kostenarten WAMUZ kalkulatorische Wagniskostenkalkulatorische Abschreibungkalkul. Mietenkalkul. Unternehhmenslohnkalkul. Zinsen
  • kalkulatorischer Unternehmerlohn Vergütung für Geschäftsführung. Entnahmen stellen keinen Aufwand dar  warum? Vergleichbarkeit von Unternehmensformenum dem Opportunitätskostenprinzip Rechnung zu tragen Ermittlung der Höhe:- Andersnutzenansatz = war würde GF als Arbeitslohn in anderen Unternehmen erhalten?- Anderskostenansatz= as würde es kosten, wenn man jemand anderen einstellt, der die Arbeit macht?
  • kalkulatorische Abschreibungen - welche Art von Kosten und warum Normalerweise Anderskosten: normalerweise auch Aufwand, nur andere Höheweil- Sonderabschreibungstatbestand nur für bilanz- gewählte Abschreibungsmethode weicht von tatsächlicher Nutzung ab (bei bilanzieller Abschreibung gibt es Wahlrechte, bei KLR ist tatsäclicher Nutzungsverlauf und form maßgeblich- Nutzungsdauer wird unterschiedlich eingeschätzt (richtet sich in Bilanz nach z.B. AfA-Tabellen). Wenn sich später rausstellt, dass Nutzungsdauer anders ist, kann bei bilanzmethode bei ursprüngler Nutzungsdauer laut Tabelle beiben, auch wenn länger voraussichtlich genutzt werden kann, bei KLR muss tatsächliche Gegebenheit .- Bemessungsgrundlagen sind unterschiedlichKLR Substanzerhaltungsgedanken -> mit Wiederbeschaffungswert abgeschrieben, in Bilanz darf nur mit tatsächlichem Anschaffungswert Ausnahmefall Zusatzkosten, wenn Güter betriebl. genutzt werden, aber nicht im Betriebsvermögen erfasst werden, z.B. Privatgebäude Eigentümer, das betrieblich genutzt wird. Eigen entwickeltes Produkt, das nicht verkauft wird, aber intern genutzt.
  • Wichtigste Unterschiede zwischen Bilanzieller Abschreibung und kalkulatorischer Abschreibung Steuerrechtliche (bilanzielle) Abschreibung | Kalkulatorische Abschreibung Adressat Extern, insbes. Finanzbehörden | Nur internAusgangswert Abschreibung vom Anschaffungswert |Abschreibung vom geschätzten Wiederbeschaffungswert / Tageswert beim künftigen ErsatzzeitpunktEndwert i.d.R. Null oder tatsächlicher Verkaufspreis | Schrottwert oder tatsächlicher VerkaufspreisAbschreib.-Dauer So kurz wie möglich, um Gewinn zu minimieren |So realistisch wie möglich, um „wahre“ Preise kalkulieren zu könnenVerfahren In Anlehnung an das Handels- bzw. Steuerrecht erfolgt meist eine lineare Abschreibung | Art der Ermittlung der Abschreibung je nach Zweck unterschiedlichNutzungsdauer Fehleinschätzungen der Nutzungsdauer werden nicht berücksichtigt |Berücksichtigung von Fehleinschätzungen der NutzungsdauerGesetzl. Regelung EStG, HGB| Keine
  • kalkulatorische Mieten - welche Art von Kosten 1. Zusatzkosten, wenn Räumlichkeiten ohne Mietauwand betrieblich genutzt wreden (z.B. Privateigentum) 2. Anderskosten soweit Mietaufwand in anderer Höhe vorliegt, als objektiv angesetzt werden müsste. Z.B. verbilligte Nutzung --> Opportunitätskostenprinzip
  • Ermittlung kalkulatorische Miete Andersnutzenansatz: Was würde man bekommen, wenn man an jemanden anderen vermieten würdeAnderskostenansatz: Was würde es kosten, wenn man woanders mieten würde evt. Zusatzkosten (wenn ohne Mietaufwand genutzt)
  • welche Wagnisse gibt es und wann und wie sind kalk. Wagniskosten zu berechnen? Anlagenwagnis: BetriebsstörungenBeständewagnis: Diebstahl, VerderbGewährleistungswagnisFertigungswagnisse: Materialfehler, Störungen, Ausfälle, VerschnittEntwicklungswagnisVertriebswagnis: Schwund, Diebstahl, Forderungsverlustesonstige: Währungswagnisse, Abschreibungswagnisse nur spezielle Risikennicht versichertedurchschnittliche Erfahrungswerte heranziehen bei Forderungsausfällen keine Barverkäufe Umsatz/Ausfälle x 100
  • Prinzipien dr Kostenerfassung Zweckorientiertheit Wirtschaftlichkeit (zu genau ist vielleicht unwirtschaftlich, daher oft Durchschnittswerte, Pauschalisierungen, Schlüsselungen usw) Vollständigkeit Periodenprinzip Stetigkeitsprinzip