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Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 6 (88) (Lektion)
USt
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- § 25a Differenzbesteuerung 1. Es Handel sich um einen bewegliche körperlichen Gegenstand und bei UN handelt es sich um einen Wiederverkäufer i.S.d. § 25a (1) Nr. 1 UStG, da er nachhaltig mit Gebrauchtgegenständen handelt. 2. Der Gegenstand wurde im Gemeinschaftsgebiet geliefert, § 25a (1) S. 1 Nr. 2 UstG. 3. Für diese Lieferung wurde durch den Nichtunternehmer (privat) keine USt geschuldet, § 25a (1) S. 1 Nr. 2 S. 2 Bst. a) UStG. 4. Da UN auch nicht nach § 25a (8) auf die Anwednung der Differenzbesteuerung verzichtet hat, ist § 25a UStG anzuwenden. 5. BMG gem. § 25a (3) UStG: Verkaufspreis abzgl. Einkaufspreis; daraus die USt gerechnet (/1,19) 6. Die USt beträgt gem. § 25a (5) i.V.m. § 12 (1) UStG 19% von x = 7. Die Steuer entsteht gem. § 13 (1) Nr. 1 S. 1 Bst. a) mit Ablauf des VAZ der Leistung. 8. In der Rechnung ist keine USt auszuweisen, aber auf die Sonderregelung nach § 25a USTG hinzuweisen, § 14a (6) UStG.
- Reihengeschäft Mehrere Unternehmer (2 reichen aus) schließen Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand ab und dabei gelangt der Gegenstand unmittelbar vom ersten an den letzten Abnehmer, § 3 (6) S. 5 USt. Die Beförderung ist daher nur einer der Lieferungen zuzuordnen.
- Vermietung von Büromöbel im Rahmen einer steuerfreien Bürovermietung Die Steuerbefreiung für die Raumvermietung erstreckt sich nicht auf das mitvermietete Büromöbiliar. Die Vermietung ist eine sonstige Leistung, § 3 (9) S. 2 UStG, in Form von Teilleistungen, § 13 (1) Nr. 1 Bst. a S. 2 und 3 UStG. Der Leistungsort liegt nach § 3a (2) S. 1 UStG im Inland. Die Leistung ist steuerbar, § 1 (1) Nr. 1 S. 1 UStG und mangels Steuerbefreiung i.S.d. § 4 UStG steuerpflichtig. Die BMG, § 10 (1) S. 1 und 2 UStG, beträgt monatlich x €. Die USt beträgt gem. § 12 (1) UStG 19%. Die Ust ensteht jeweils mit Ablauf des VAZ, d.h. des Kalendermonats, § 13 (1) Nr. 1 Bst. a) UStG. Merke: Bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum handelt es sich bei der Stellung der Möbel um eine steuerfreie Nebenleistung.