49

Polizeirecht (Fach) / Polizeirechtliche Generalklausel, § 13 SOG M-V (Lektion)

def

Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Woran ist zu denken, bevor man auf Ermächtigungsgrundlagen aus dem SOG M-V zurückgreift? An spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen.
  • Charakterisiere Standardmaßnahmen! Standardmaßnahmen sind ganz besonders bestimmte Ermächtigungsgrundlagen im grundrechtssensiblen Bereich.
  • Wer ist zuständig für Maßnahmen nach § 13 SOG M-V ? - Grundsatz: Verwaltungsbehörden- Ausnahme: Polizei
  • Wann ist eine Maßnahme "unaufschiebbar" i.S.v. § 7 Nr. 3 SOG M-V? Wenn eine effektive Gefahrenabwehr nicht gewährleistet wäre, wenn auf die allgemeinen Verwaltungsbehörden gewartet werden müsste.
  • Wann ist eine Maßnahme "unaufschiebbar" i.S.v. § 7 Nr. 3 SOG M-V? Wenn eine effektive Gefahrenabwehr nicht gewährleistet wäre, wenn auf die allgemeinen Verwaltungsbehörden gewartet werden müsste.
  • Welche Schutzgüter schützt § 13 SOG M-V? MEINE ANTWORT: - Öffentliche Sicherheit- Öffentliche Ordnung
  • Definiere Gefahr! Gefahr ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.
  • Nenne 4 Synonyme für "Ordnungspflichtigkeit"! Störer, Verantwortlichkeit, richtiger Adressat, Polizeipflichtigkeit.
  • Was ist die Rechtsfolge des § 13 SOG M-V? Ermessen ("kann").
  • Was heißt "Entschließungsermessen"? Das Entschließungsermessen betrifft die Frage,"ob" eingeschritten werden darf.
  • Anzeige
  • Wann gibt es Veranlassung, etwas zum Entschließungsermessen zu sagen? - Selbstbindung der Verwaltung, Art. 3 I GG- Bindungswirkung von Genehmigungen
  • Was heißt "Auswahlermessen"? Das Auswahlermessen betrifft die Frage, "wie" eingeschritten werden darf.
  • Wann gibt es Veranlassung, etwas zur Störerauswahl zu sagen? Wenn mehrere Störer beteiligt sind.
  • Was prüft man bei der Mittelauswahl? MEINE ANTWORT: Die Verhältnismäßigkeit der Mittelauswahl.
  • Welche 3 (evtl. 4) Fallgruppen sind von der öffentlichen Sicherheit erfasst? - Geschriebenes Recht - Individualgüter - Staat und seine Einrichtungen (- Kollektivgüter)
  • Wie ist das Verhältnis der Fallgruppen zu einander? Es können mehrere Fallgruppen gleichzeitig betroffen sein. Ausreichend ist, wenn eine Fallgruppe betroffen ist.
  • Nenne ein Beispiel für die Fallgruppe "Kollektivgüter"! Volksgesundheit.
  • Definiere "Öffentliche Ordnung"! Summe aller ungeschriebenen Regeln, die nach Auffassung aller billig und gerecht Denkenden für ein gedeihliches Zusammenleben unerlässlich sind. Gebietsbezogen zu verstehen.
  • Was ist problematisch an dem Merkmal "Öffentliche Ordnung"? Die Bestimmtheit.
  • Nenne vier Fallgruppen der öffentlichen Ordnung! - Simulierte Tötungsspiele- Flitzer-Fälle- Zwergenweitwurf- Aggressives Betteln
  • welche Auffassungen werden zu dem Problem der Bestimmtheit des Begriffs "öffentliche Ordnung" vertreten? - aA: (-)- hM: (+)
  • Was spricht für die Auffassung, die den Begriff "öffentliche Ordnung" für zu unbestimmt hält? Das Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG.
  • Was spricht für die Auffassung, die den Begriff "öffentliche Ordnung" für bestimmt genug hält? - Konkretisierung des Begriffs durch die Rechtsprechung- Art. 13 VII GG
  • Welche Sonderfälle der Gefahr kennst Du? - Anscheinsgefahr- Scheingefahr (Putativgefahr)- Gefahrenverdacht
  • Was ist der Unterschied zwischen dem "Normalfall" der Gefahr und der "Anscheinsgefahr"? Bei der Anscheinsgefahr liegt - anders als beim Normalfall - ex post betrachtet keine Gefahr vor.
  • Was ist der Unterschied zwischen dem "Normalfall" der Gefahr und der "Scheingefahr"? Bei der Scheingefahr liegen - anders als beim Normalfall - schon ex ante keine objektiven Anhaltspunkte für eine Gefahr vor.
  • Was ist der Unterschied zwischen dem "Normalfall" der Gefahr und dem "Gefahrenverdacht"? Bei dem Gefahrenverdacht liegt - anders als beim Normalfall - keine hinreichende Wahrscheinlichkeit, sondern nur die Möglichkeit eines Schadenseintritts vor.
  • Welcher Sonderfall ist kein anerkannter Fall der Gefahr? Scheingefahr
  • Was ist im Falle des Gefahrenverdachts bei der späteren Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beachten? Dass grundsätzlich nur "Gefahrerforschungsmaßnahmen" zulässig sind.
  • Welche Arten der Ordnungspflichtigkeit kennst Du? - Verhaltensstörer- Zustandsstörer- Notstandspflichtiger
  • Anzeige
  • Wer ist Verhaltensstörer? Der unmittelbare Verursacher, also derjenige, der die zeitlich letzte Ursache setzt, also selbst die Gefahrenschwelle überschreitet.
  • Welches Problem ist beim Verhaltensstörer angesiedelt? Das Problem des Zweckveranlassers.
  • Wer ist regelmäßig Zustandsstörer? Der Eigentümer der Sache.
  • Welches Problem ist beim Zustandsstörer angesiedelt? Das Problem des latenten Störers.
  • Was ist die entscheidende Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Notstandspflichtigen? Dass die Behörden nicht über genügend eigene Kräfte und Mittel verfügen, um die Gefahr zu beseitigen.
  • Nenne 2 Fallgruppen, in denen häufig eine Inanspruchnahme als Notstandspflichtiger in Betracht kommt. - Gegendemonstrations-Fälle - Obdachlosen-Einweisungsfälle
  • Wer ist "Zweckveranlasser"? Derjenige, der veranlasst, dass andere ihrerseits die Gefahrenschwelle überschreiten.
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem des Zweckveranlassers vertreten? - aA: subjektive Theorie ("gewollt")- hM: objektive Theorie ("vorhersehbar")
  • Was spricht für die subjektive Theorie zum Problem des Zweckveranlassers? Billigkeit.
  • Was spricht für die objektive Theorie zum Problem des Zweckveranlassers? Effektivität der Gefahrenabwehr.
  • Was ist bei der objektiven Theorie zum Problem des Zweckveranlassers ggf. noch zu berücksichtigen? MEINE ANTWORT: Grundrechte.
  • Was heißt "latenter Störer"? MEINE ANTWORT: Von einem latenter Störer spricht man, wenn sich erst durch Änderung der Umweltbedingungen eine Gefahr realisiert.
  • Was ist die entscheidende Voraussetzung für die Inanspruchnahme als Zustandsstörer in Gestalt eines latenten Störers? Die erhöhte Gefahrentendenz.
  • Nenne einen Beispielsfall für die Figur des "latenten Störers"! "Ahnenbrühe-Fall"
  • Was ist das oberste Gebot bei der Störerauswahl? Die Effektivität der Gefahrenabwehr.
  • Was gilt, wenn mehrere Störer die Gefahr gleichermaßen effektiv beseitigen können? Dann gilt das Gebot der Gerechtigkeit.
  • Was ist das oberste Gebot bei der Störerauswahl? Die Effektivität der Gefahrenabwehr.
  • Nenne 3 Faustregeln für die Störerauwahl nach Billigkeitskriterien! MEINE ANTWORT: - Verhaltensstörer vor Zustandsstörer- Doppelstörer vor Einfachstörer- Unmittelbarer Störer vor dem mittelbaren Störer
  • Bei welchem Kriterium ist bei der Störerauswahl Vorsicht geboten? Bei dem Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.