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Einführung in das Völkerrecht (Fach) / Völkerrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung (Lektion)

Völkerrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung

Diese Lektion wurde von jessica_oppel erstellt.

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  • Was sind die Folgen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit? -        Das Unrecht ist zu beenden. -        Wiedergutmachung durch Herstellung des früheren Zustands (zB durch Freilassung von Personen, Rückgabe von Sachen oder durch Aufhebung von Staatsakten wie Gesetzen) -        Leistung von Schadenersatz (dann, wenn Wiedergutmachung durch Naturalrestitution nicht möglich oder nicht zwingend geboten ist). Es ist auch der entgangene Gewinn zu ersetzen. -        Leistung von Genugtuung, wenn dem verletzten Staat kein materieller Schaden entstanden ist (zB durch formelle Entschuldigung) -        Garantie auch Nichtwiederholung  
  • Was sind die Voraussetzungen für den Eintritt von Staatenverantwortlichkeit? -        Es muss ein Unrechtsakt vorliegen -        Der Unrechtsakt muss einem Staat zurechenbar sein. -        Der Unrechtsakt kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen. -        Der Unrechtsakt wird dann einem Staat zugerechnet, wenn er von einem staatlichen Organ der Verwaltung, Gerichtsbarkeit oder Gesetzgebung gesetzt wurde. -        Handlungen von Privatpersonen werden dem Staat aber auch zugerechnet, wenn (i)               Die Handlung auf Anweisung oder unter Kontrolle von Staatsorganen erfolgt (Nicaragua Fall, Völkermord Fall) Privates Handeln von Staatsorganen geduldet wird (Teheraner Geisel Fall)
  • Wodurch kann Völkerrechtswidrigkeit ausgeschlossen werden, bzw welche Rechtfertigungsgründe gibt es? Wie wird Staatenverantwortlichkeit ausgeschlossen? -        Zustimmung in die Rechtsverletzung -        Selbstverteidigung (Notwehr) -        Zulässige Gegenmaßnahme -        Höhere Gewalt -        Notlage einer Person, die nicht anders kann (zB Luftraumverletzung eines Piloten) -        Notstand eines Staates (zB Hungersnot) à Allerdings ist eine Berufung auf diese Umstände dann unwirksam, wenn durch den Unrechtsakt Ius Cogens verletzt wurde.
  • Wie kann Staatenverantwortlichkeit geltend gemacht werden? -        Der verletzte Staat hat gegenüber dem verletzenden Staat einen Anspruch zu notifizieren. -        Lediglich bei Verletzungen von Normen mit Erga-Omnes Charakter (Menschenrechtsverletzungen) sind auch andere Staaten dazu berechtigt. -        Falls sich die Staaten dem IGH unterwerfen oder unterworfen haben, entscheidet der IGH über die Folgen der Staatenverantwortlichkeit -        Ansonsten stehen alle Verfahren der friedlichen Streitbeilegung zur Verfügung -        Bei einem Scheitern der friedlichen Streitbeilegung muss der verletzte Staat zur Selbsthilfe in Form der Gegenmaßnahme oder Retorsion greifen. -        Die Gegenmaßnahem darf dabei ·       Nicht gegen ius cogens verstoßen ·       Nicht gegen das Gewaltverbot verstoßen ·       Keine grundlegenden Menschenrechte verletzen ·       Nicht in bestimmte Bereiche der diplomatischen Immunität eingreifen ·       Nicht die Rechte dritter Staaten beeinträchtigen ·       Muss proportional zur vorangegangenen Verletzung sein ·       Muss mit der Erreichung des Ziels (Beendigung des Unrechts, Wiedergutmachung, Schadenersatz, Genugtuung, Garantie auf Nichtwiederholung) beendet werden. -        Retorsion ist ·       Ein unfreundlicher Akt ·       Jedoch keine Völkerrechtsverletzung ·       Und kann manchmal wirksamer sein, als eine Gegenmaßnahme (insb in Wirtschaft)
  • Andere Formen der Verantwortlichkeit und Haftung -        Diese Regeln berühren jedoch nicht spezielle vertragliche Regelungen zu diesem Gegenstand (Grundsatz der lex specialis) sowie die Satzung der Vereinten Nationen. -        Einige Konvention sehen Schadenersatzpflicht vor auch wenn nur ein Schaden, aber keine Rechtsverletzung vorliegt (völkerrechtliche Haftung); zB Weltraumhaftungsübereinkommen, internationales Umweltrecht und internationales Seerecht. -        Von der Verantwortlichkeit der Staaten muss man die individuelle völkerrechtliche Verantwortlichkeit unterscheiden: gilt gegenüber Einzelpersonen (wird derzeit im vr Strafrecht ausgebaut zB Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag).
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