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bilanzen (Fach) / Bilanzierung von Rückstellungen (Lektion)

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  • Ansatz von Rückstellungen nach IFRS und HGB HGB: Voraussetzung: wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber Dritten, wirtschaftliche Belastung, quatifizierbar im Rahmen einer Bandbreite--> Unsicherheit über Existenz und/oder Höhe der VerpflichtungIFRS: Voraussetzung: gegenwärtige Verpflichtung aus vergangenem Ereignis, Nutzenabfluss bei Ausgleich wahrscheinlich, verlässliche Schätzung möglich 
  • Bewertung von Rückstellungen nach HGB und IFRS HGB: nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendiger Betrag (Erfüllungsbetrag)-------> Überprüfung am BilanzstichtagIFRS: zum Erfüllungsbetrag mit der bestmöglichen Schätzung (Erwartungswert bzw. wahrscheinlichster Wert) -------> Überprüfung am Bilanzstichtag
  • Bilanzierung von Aufwandsrückstellungen nach IFRS und HGB HGB: Passivierungspflicht für: Nachholung unterlassener Instandhaltung innerhalb von drei Monaten; Abraumbeseitigung innerhalb des folgenden GJIFRS: grds. nur Außenverpflichtungen werden angesetzt --> Keine Aufwandrückstellungen Ausnahme: bestimmte faktische Verpflichtungen 
  • Bilanzierung von rechtlich verpflichtender Generalüberholung nach IFRS und HGB HGB: Ratierliche Ansammlung des Rückstellungsbetrages bis zum Zeitpunkt der Generalüberholung  IFRS: Aktivierung der Aufwendungen für Generalüberholungen
  • Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS und HGB HGB: Passivierungspflicht für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Neuzusagen)Passivierungswahlrecht für mittelbare und bestimmte umittelbare Pensionsverpflichtungen (Altzusagen)Bewertung zum Erfüllungsbetrag bei ratierlicher Ansammlung bis zum Rentenbeginn---> Saldierung mit zugriffsgeschütztem PlanvermögenIFRS:Beitragorientierte Pensionszusage (defined contribution plan): Jährliche Beitragszahlung- wird als Aufwand erfasst- keine Rückstellungsbildungleistungsorientierte Pensionszusage (defined benefit plan): Ausweis der Differenz zwischen Fondsvermögen und Pensionsverpflichtung (Rückstellung bei negativer Differenz)
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