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bilanzen (Fach) / Zwecke und Grundsätze der externen Rechnungslegung (Lektion)

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  • Zwecke des handelsrechtlichen Rechnungslegung Kapitalerhaltung: Ermittlung eines Periodenerfols dessen vollständige Entnahme zu keiner Minderung  des Eigenkapitals führt (Sicherung des nominellen Haftungskapitals) --> Sicherung der Verdienstquelle (EKQ) Dokumentation: übersichtliche, vollständige und für Dritte nachvollziehbare Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle (Voraussetzung für die Erfüllung der Jahresabschlusszwecke Kapitalerhaltung und Rechenschaft) Rechenschaft: Offenlegung der Verwendung des anvertrauten Kapitals ("Verdienen-> EKR)
  • Adressaten Anforderungen an den handelsrechtlichen Abschluss verschiedenen Zwecken und divergierenden Interessen der Adressaten gerecht zu werden Adressaten des Abschlusses sind Unternehmensinterne Adressaten: Top- und Bereichsmanagement, Eigentümer bei Beteiligung in der Unternehmensführungund Unternehmensexterne Adressaten: Gläubiger, Arbeitnehmer, Geschäftspartner, Öffentlichkeit
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Ramengrundsätze: Die Rahmengrundsätze gewährleisten, dass die Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens den grundlegenden Anforderungen der Informationsvermittlung genügt. Systemgrundsätze: Die Systemgrundsätze stellen die Einheitlichekeit, die Folgerichtigkeit und die einheitliche Bezugsbasis des GoB-Systems sicher. Ansatzgrundsätze: DIe Ansazgrundsätze für die Bilanz legen fest, welche Sachverhalte zu aktivieren/passivieren sind. Definitionsgrundsätze: Die Definitionsgrundsätze legen fest, wann Ein- und Auszahlungen erfolgswirksam in der GuV oder erfolgsneutral in der Bilanz zu erfassen sind.  Kaitalerhaltungsgrundsätze: Die Kapitalerhaltungsgrundsätze gewährleisten eine vorsichtige und künftige negative Erfolgswirkung antizipierende Gewinnermittlung
  • Zwecke und Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS Die Zielsetzung von IFRS-Abschlüssen besteht darin, entscheidungsnützliche Informationen zu vermitteln („decision usefulness“).- Generierung von Informationen über die Fähigkeit des Unternehmens, künftige Einzahlungsüberschüsse zu erwirtschaften.- Maßstab für die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen sind die Informationsbedürfnisse der Adressaten der Rechnungslegung nach IFRS. ----> primäre Adessatengruppe: Derzeitige und potentielle Investoren, Kreditgeber - Weitere Adressatengruppen: interessierte Öffentlichkeit, staatliche Einrichtungen
  • Allgemeine Anforderungen an die Rechnungslegung nach IFRS und HGB IFRS:Ziel: Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen Grundsätze zur Zielerreichung: 1.) fundamentale Grundsätze: Relevanz, glaubwürdige Darstellung und 2.) fördernde Grundsätze: Vergleichbarkeit, Zeitnähe, Nachprüfbarkeit, Verständlichkeit HGB:Ziel: Dokumentation, Rechenschaft, KapitalerhaltungGrundsätze zur Zielerhaltung: Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung, wie z.B.: Realisationsprinzip, Vorsichtsprinzip, Imparitätsprinzip, Einzelbewertungsgrundsatz
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