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Palliativmedizin (Fach) / G2 (Lektion)
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- Palliativmedizin - WHO-Definition: Palliativmedizin ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind. Dies geschieht durch Vorbeugung und Linderung des Leidens, durch frühzeitiges Erkennen, Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psycho-sozialer und spiritueller Art.
- Total-Pain-Konzept Beschreibt die 4 Dimensionen des Leidens1) Psychisch2) Spirituell3) Sozial4) Physisch
- Palliativmedizinische Versorgungsformen Pflege in der HäuslichkeitBehandlungspflege = „Pflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung“- Verordnung durch den Hausarzt: z.B. Wundversorgung, Blutdruckmessung, parenterale Ernährung, Katheterversorgung, Insulinspritzen, Anziehen von Kompressionsstrümpfen - Leistung der Krankenkasse mit gesetzlichem Eigenanteil - Unabhängig vom Vorliegen einer PflegestufePflegestufe = „Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz“ (§15 SGBXI)- Pflegebedürftigkeit muss mindestens für 6 Monate (oder bis ans Lebensende) bestehen - Gesetzlich geregelte Voraussetzungen für das Erteilen einer Pflegestufe - Leistung der Pflegekasse---> Pflegegeld kann auch – anteilig oder ganz – als Pflegegeld an Pflegende Angehörige oder private Pflegende ausgezahlt werdenStationäre Pflege („Pflegeheim“):Kurzzeitpflege - Wenn Pflege Zuhause kurzzeitig nicht oder nicht ausreichend möglich ist:- Bei akuter Erkrankung- Nach einem Krankenhausaufenthalt- Wenn Pflegeperson verhindert ist (z.B. selbst erkrankt)- Bei Vorliegen einer Krisensituation (z.B. Wasserrohrbruch)Voraussetzung: Vorliegen einer Pflegestufe- Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für die pflegerische Versorgung - Kosten für Unterkunft, Verpflegung, etc. muss als Eigenanteil selbst getragen werden- Dauer max. 4 Wochen pro Kalenderjahr mit max. 1 550 Euro(Bei fehlender Pflegestufe müssen ggf. alle Kosten selbst getragen werden)
- Palliativstation – Aufnahmekriterien (DGP): 1) Unheilbare, in absehbarer Zeit zum Tode führende Erkrankung 2) Patient (und seine Angehörigen) ist über die Prognose informiert und mit palliativmedizinischer Behandlung, d.h. nicht primär lebensverlängernder Therapie, einverstanden. 3) Medizinische Problematik steht im Vordergrund (24h-ärztliche Verfügbarkeit ist erforderlich): primäres Ziel ist die symptomorientierte Therapie
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) - Wer hat Anspruch? - Umfang - Wer ist Dienstleister? 1) Anspruch haben alle - Versicherten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenenErkrankung bei zugleich begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, dennoch ambulant versorgt werden können. o Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen 2) Was ist eine „besonders aufwendige Versorgung“ ? = Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens,--> dessen Behandlung spezifische palliativmedizinische Kenntnisse und Erfahrungen,sowie ein interdisziplinär, insbesondere zwischen Ärzten und Pflegekräften in besonderem Maße abgestimmtes Konzept voraussetzt. -- ausgeprägte Schmerzsymptomatik – ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik – ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik – ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik – ausgeprägte ulzerierende /exulzerierende Wunden oder Tumore – ausgeprägte urogenitale Symptomatik 3) Umfang der SAPV- Die SAPV wird dem jeweiligen Versorgungsbedarf entsprechend erbracht als ß Beratungsleistungß Koordination der Versorgung ß additiv unterstützende Teilversorgung ß vollständige Versorgung - Die SAPV wird ausschl. von Leistungserbringern nach § 132 d SGB V erbracht.(Fachqualifikation, 24h pflegerische und ärztliche Rufbereitschaft, Verfügbarkeit von BTMs, Infusionspumpen, Qualitätssicherung, etc). --> Die Versorgung wird intermittierend oder durchgängig erbracht.
- Formen der Sterbehilfe und ihre strafrechtliche Beurteilung - Medial diskutierte Formen - Einwilligungsarten Seitens des Patienten in Sterbehilfe Passive Sterbehilfe- Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen (= Verzicht auf medizinisch sinnvolle Maßnahmen)- beim todkranken und auf Wunsch des aufgeklärten Patienten ‡ „Sterbenlassen“ - nicht strafbar--> Die Beschränkung auf nur für den einzelnen Patienten individuell sinnvolle Maßnahmen setzt adäquate Aufklärung und sein Einverständnis voraus. Indirekte Sterbehilfe- Gabe Symptom-lindernder Medikamente unter Inkaufnahme einer möglichenLebensverkürzung bei refraktärer (= sonst nicht kontrollierbarer) Symptomatik- Ziel: Linderung des Leidens, NICHT Beschleunigung des Sterbeprozesses (Gilt heute als „Therapieoption am Lebensende“ (Ziel nicht beim Sterben nachhelfen))- nicht strafbar Aktive Sterbehilfe- Maßnahmen, die den Tod vorzeitig herbeiführen –> entspricht „Tötung auf Verlangen“ --> verboten und strafbar!!! Beihilfe zur Selbsttötung- Unterstützung bei Vorbereitung/ Durchführung einer Selbsttötung –> „Tatherrschaft“ liegt beim Suizidanten--> standesrechtlich verboten--> strafrechtlich nicht geregelt – ggf. unterlassene Hilfeleistung, Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz Formen der Sterbehilfe (II) Freiwillige Sterbehilfe- Der Patient stimmt bewusst und ohne jeden Zwang zu „erklärter Wille“ --> nicht strafbar Nicht-freiwillige Sterbehilfe- Der Patient ist nicht einwilligungsfähig- Ein Vertreter muss an seiner Stelle in seinem Sinne für ihn entscheiden- „mutmaßlicher Wille“ - nicht strafbar Unfreiwillige Sterbehilfe- Die Sterbehilfemaßnahme erfolgt ohne Berücksichtigung oder gegen den Willen des Patienten - verboten und strafbar
- Palliative Sedierung - Def. - Ziel - Indikationen ---> Allgemein ---> Speziell: Bei psychischen Symptomen - Definition: Palliative Sedierung = Senkung des Bewusstseinsniveaus zur Reduktion des Erlebens refraktärer Symptome- Palliative Sedierung = Ausnutzung der Option der „indirekten Sterbehilfe“ als Therapieoption am Lebensende- Früher: terminale Sedierung (aber nicht per definitionem terminal)Ziel: Reduktion des Bewusstseinsniveaus bei Patienten mit refraktären Symptomen = Linderung des Leidens--> nicht das Beschleunigen des Sterbeprozesses: gute Dokumentation (bei fachkompetener Durchführung Risiko der Lebensverkürzung kaum existent) Indikationen (allgemein) 1) Dyspnoe ca. 35 – 45 %2) Delir / Agitation ca. 15- 30%3) Schmerzen ca. 3 - 5%4) Übelkeit < 5 %5) „Leiden“, psychologische Belastung, Patientenwunsch --> Eine palliative Sedierung bleibt eine ultima ratio und ist selten erforderlich--> Bei wirklich refraktärer Symptomatik darf sie dem Patienten aber nicht vorenthalten werden Indikationen (bei psychischen Symptomen)- Eine palliative Sedierung aufgrund von psychischen Symptomen / subjektiver Belastung gilt heute als zulässig, aber- Strenge Indikationsstellung ! - Prüfung des sicheren Wunsches (Was steckt dahinter ?) - Ausschöpfung aller psychosozialer Unterstützungsmaßnahmen - Aufklärung des Patienten und des Angehörigen (schriftliche Aufklärung /Dokumentation des Einverständnisses) - Keine kontinuierliche Sedierung bis zum Tod - Vorher Absprache einer Sedierungsunterbrechung--> Häufig wird vom Patienten keine Fortführung der Sedierung gewünscht.
- Notfallsedierung - Indikation - Ziel - Maßnahmen (vorher, währenddessen) - bei akut auftretenden, unkontrollierbaren Symptomen: Blutung, Erstickungsanfall, akutes Schmerzereignis:Ziel: bei Eintreffen des „Notfalls“ keine zusätzliche Unruhe, Angst, Panik - Frühzeitiges Erkennen potentiell drohender Situationen, die rasches Handeln erfordern: --> Erstellung eines „Notfallplans“ (im Rahmen des primären Therapieplans / Versorgungskonzept), inklusive Notfallsedierung durch Pflege oder Angehörige --> Bereitstellung der Medikation (z.B. aufgezogen im Zimmer) --> frühzeitige Aufklärung des Patienten und seiner Angehörigen --> Dosierungsbeispiel: 5 mg Midazolam (+ 5 mg Morphin) i.v. oder 10 mg Midazolam s.c. (+10 mg Morphin) oder nasal
- Existenzielle Bedürfnisse aus Sicht von Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung Symptomkontrolle (92%) Angst reduzieren (51%) Hoffnung finden (41%) Sinn finden (40%) Inneren Frieden finden (43%) Spirituelle Ressourcen finden (39%)
- Demoralisierung - Def. „...ein klar definiertes Syndrom existenzieller Belastung, das bei Patienten mit körperlicher Erkrankung auftreten kann, besonders solchen, die das Leben oder die Integrität des Seins bedrohen.”
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- Double Awareness - Definition Psychologische Aufgabe und Fähigkeit, das Wissen um den bevorstehenden Tod zu toleriere - ohne die Wahrnehmung von Lebenssinn und den Willen zu leben aufzugeben „Patienten haben die Fähigkeit, zwei unterschiedliche psychologische Zustände aufrechtzuerhalten: einerseits die Vorstellung des nahenden Todes und andererseits ein Gefühl von Hoffnung und Lebenssinn.“
- Das ABCD-Modell (Chochinov, 2007): A – Attitude: Wie würde ich mich in der Situation des Patienten fühlen? Was ist meine Einstellung zum Patienten? Könnte meine Einstellung durch eigene Erfahrungen und Ängste beeinflusst sein? B – Behavior: Beeinflusst das Fehlen kurativer Optionen meinen Kontakt zum Patienten? Hat der Kontakt zum Patienten den gleichen Stellenwert wie die klinische Intervention selbst? Bin ich mir bewusst, dass notwendige Untersuchungen meist Routine für den Behandler sind, aber nicht für den Patienten? Beeinflusst dies mein Verhalten? C – Compassion: Irgendeine Form der Kommunikation (sprachlich oder anders), welche die Person hinter der Erkrankung anerkennt und wertschätzt. D – Dialogue: Berücksichtigung des emotionalen Einflusses der Erkrankung. Möglichkeit psychoonkologischer Interventionen.
- Psychoonkologische Unterstützung - Zielsetzung - Interventionen Zielsetzung– Unterstützung der Akzeptanz zunehmender körperlicher Veränderung – Würdigung von Stärken und Errungenschaften im Leben des Patienten – Verringerung von Gefühlen von Isolation und Einsamkeit – Aufzeigen neuer Lebensperspektiven – Signalisierung von Offenheit gegenüber Themen wie Trennung, Verlust Tod oder Angst vor dem Unbekannten Interventionen-– Supportive Einzel- und Gruppentherapie – Psychoedukation und Beratung – Sinnbasierte Psychotherapie – Kunst- und Musiktherapie – Narrative Interventionen, Lebensrückblick – Würde-bewahrende Therapie; Hinterlassenschaft – Interviewtechniken mit dem Fokus auf die Lebens-Vollendung – Familienzentrierte Trauertherapie
- „Managing Cancer and Living Meaningfully“ (CALM) S. 39
- Existentielle Herausforderung mit Adaptationsmöglichkeiten 1) Angst vorm Sterben --> Annäherung, Akzeptanz2) Abhängigkeit von anderen --> Gefühl von Würde und inneren Unabhängigkeit3) Kontrollverlust --> Akzeptanz von Schwäche 4) Einsamkeit --> Gefühl von Verbundenheit 5) Schuld und Bedauern --> Würdigung der Lebensgeschichte, Leben im Hier und Jetzt6) Sinnsuche und Verstehen --> Zufriedenheit und Sinnstiftung
- Def.: - "Cura palliativa“ - „Euthanasia medica“: - palliativ => Leidenslinderung, Sterbebegleitung; - euthanasia => Erleichterung beim Sterben, guter Tod „Euthanasia medica“ für viele eine Sonderform der Palliativkur, für manche sogar ausdrücklich palliativ.