UF BWO (Fach) / Macht (Lektion)
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- Definieren Sie den Begriff Macht Als Macht wird die Chance bezeichnet, innerhalb einer sozialen Beziehung, den eigenen Willen, auch gegen Widerstände durchzusetzen. -faktische Überlegenheit eines Herrschenden -faktisches ausgeliefertsein eines Beherrschten "Ohn-Macht"
- Arten von Macht Legitimationsmacht: hierarchische Ordnung "funktionale Autorität" Referenzmacht: Vorbildcharakter "personale Autorität" Expertmacht: Fachmann "fachliche Autorität" Belohnungsmacht: materiell (Gehaltserhöhung), immateriell (Anerkennung) Bestrafungsmacht: Sanktion
- Grundlagen der Macht physisch (körperlich) intellektuelle Überlegenheit (Argumentation) psychische Überlegenheit (Willenskraft) Zugang zu knappen Recourcen
- Erläutern Sie den Begriff Machtmissbrauch Das Denk-, Lebens- und Handelnsspielraum, Widerwillen und ohne Möglichkeit zur Gegenwehr, eines Anderen einengen oder verändern. Ein geringes Selbstwertgefühl macht sich durch Erhöhung von sich selbst, indem man den anderen erniedrigt, bemerkbar. Machtmissbrauch zerstört Wertvolles und Gemeinschaftaufbauendes und nährt sich durch Niederlagen anderer um seine eigene Überlegenheit zu beweisen.
