Recht (Fach) / Zivilrecht I (Lektion)

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adriannnn

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  • Antrag Der Antragende ist grundsätzlich an seinen Antrag gebunden, § 145 Der Antragsgegner muß den Antrag innerhalb der Annahmefrist annehmen, § 147 Der Antrag erlischt bei Ablehnung oder bei Fristversäumnis, ...
  • Annahmefrist • Unter Anwesenden sofort, § 147 I • Unter Abwesenden in der unter regelmäßigen Umständen zu erwartenden Frist, § 147 II 
  • verspätete Annahme • Eine verspätete Annahme ist ein neuer Antrag, § 150 I • Die Ablehnung bei Dissens kann ein neuer Antrag sein, § 150 II 
  • Formvorschriften Verträge die gegen die Geltende Form verspßen sind nichtig 125
  • AGB 305 ff
  • Bedingung Aufschiebend: die Wirkung des Rechtsgeschäfts tritt erst mit dem Eintritt der Bedingung ein Auflösend: Die Wirkung des Rechtsgeschäfts endet mit dem Eintritt der Bedingung 
  • Befristung 163
  • Schaden Ein Schaden ist eine unfreiwillige Vermögenseinbuße. Eine freiwillige Vermögenseinbuße ist eine Aufwendung.  Prinzip Totalreparation Vermögensschaden -> Ersatz in Geld 249- 251 Immaterieller Schaden ...
  • Verschulden Schuldner muss ‐ Vorsatz ‐ Fahrlässigkeit vertreten Vorsatz: Wissen und Wollen der Handlung Fahrlässigkeit: § 276 II Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. 
  • Privatautonomie Im Vertragsrecht: Die Parteien sind im Grundsatz nicht an die gesetzlichen Regelungen gebunden, sondern können den vertraglichen Inhalt in den Grenzen des zwingenden Rechts frei bestimmen 
  • Vertragsschluss Angebot+ Annahme+ Konsens =zwei übereinstimmende Willenserklärungen
  • Dissens Offenereinigungsmangel 154: Vertrag gilt im Zweifel nicht da ein Punkt nicht übereinstimmend geklärt ist Versteckter Einigungsmangel 155: Vertrag gilt auch wenn über einen Punkt keine klarheit besteht ...
  • Rechtsfähigkeit Träger von Rechten und Pflichten Rechtsfähig sind – Menschen ab der Geburt, § 1 – Juristische Personen, § 21 Rechtsfähigkeit ist nicht identisch mit Geschäftsfähigkeit 
  • Rechtssubjekte Natürliche Personen & Juristische Personen 21ff gmbh AG
  • Verbraucher § 13 BGB Verbraucher ist jede - natürliche Person - Rechtsgeschäft - weder gewerblicher noch selbständiger beruflicher Zweck 
  • Unternehmer §14 BGB Unternehmer -  natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft -  Rechtsgeschäft -  Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit 
  • Tiere keine Sachen werden aber wie solche behandelt §90
  • Willenserklärung Objektiver Tatbestand: Erklärungshandlung Subjektiver Tatbestand: - Handlungswille - Erklärungsbewusstsein - Geschäftswille 
  • Geschäftsfähigkeit volljährig -> geschäftsfähig, §§ 104,106, 2 Minderjährige über 7 -> beschränkt geschäftsfähig, § 106 Minderjährige unter 7 -> geschäftsunfähig, § 104 Nr. 1 Wer sich in einem die freie ...
  • Geschäftsfähigkeit Minderjähriger Beschränkt geschäftsfähig ab Vollendung des 7. Lebensjahres nach § 106  Grundsatz schwebend unwirksam Wirksam bei: -  mit Einwilligung oder Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, §§ 107, 108 ...
  • Auslegung von Willenserklärungen Objektiver Empfängerhorizont Es kommt also nicht darauf an, - wasderErklärendeinnerlichwollteoder - wasderEmpfängerverstandenhat,sondern - darauf,wasderEmpfängerverstehendurfte. 
  • Schweigen als Willenserklärung Schweigen ist grundsätzlich nie eine Willenserklärung.Nicht zu verwechseln mit § 151. Hier wird nur auf den Zugang verzichtet.Ausnahmen gibt es im Handelsrecht, § 362 HGB.
  • Wirksamkeit einer Willenserklärung §? 130
  • Anfechtung einer Willenserklärung Fehlerhafte Willenserklärung ( Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum Nicht ! Motivirrtum, Fehler des Erklärungsboten, Arglistige Täuschung ) + Anfechtungserklärung + Anfechtungsfrist  = Rechtsfolge ...
  • Anfechtung Paragraf !! - Fehlerhafte Willenserklärung, ... -  Fehlerhafte Willenserklärung, §§ 119, 123 -  Anfechtungserklärung, § 143 -  Einhaltung der Anfechtungsfrist, §§ 121, 124 -  Rechtsfolge: - Nichtigkeit, § 142 - Eventuell Schadensersatz, ...
  • Täuschung + Arglist Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen.  Arglistige täuschung in dem Bewusstsein vorgenommen wird, dass der Getäuschte durch sie zur Abgabe ...
  • Anfechtungsfrist bei Irrtum 119 oder bei falscher übermittlung 120 unverzüglich bei Täuschung oder Drohung 123 binnen jahresfrist 
  • Willenserklärung durch dritte Bote -> fremde Willenserklärung Stellvertreter -> EIgene Willenserklärung in fremdem Namen
  • Vertretung §164 erfordert Willesnerklärung des Vertreters + Innerhalb der Vertretungsmacht +Handeln im Fremden Namen