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Verwaltungsprozessrecht (Fach) / Allgemeine Leistungsklage (Lektion)

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  • Wo ist die allgemeine Leistungsklage geregelt? Die allgemeine Leistungsklage wird in den §§ 43 II, 111, 113 IV VwGO vorausgesetzt.
  • Wann ist die allgemeine Leistungsklage die statthafte Klageart? Wenn der Kläger die Verurteilung zu einem Verwaltungsverhalten begehrt, das kein Verwaltungsakt ist.
  • Wenn der Kläger ein Verwaltungsverhalten in Gestalt eines Verwaltungsaktes begehrt, welche Klage ist dann statthaft? Verpflichtungsklage, § 42 I 2. Fall VwGO.
  • Welche Ausprägungen der allgemeinen Leistungsklage kennst Du? - Positive Leistungsklage- Negative Leistungsklage
  • Worauf ist bei der Prüfung der Klagebefugnis gem. § 42 II VwGO analog (bzw. der allgemeinen Prozessführungsbefugnis) zu achten? Darauf, dass mögliche Anspruchsgrundlagen benannt werden.
  • Wer ist Klagegegner bei der allgemeinen Leistungsklage? Stets der Rechtsträger.
  • Wann sind bei der allgemeinen Leistungsklage das Vorverfahren und die Klagefrist zu prüfen? Bei beamtenrechtlichen Streitigkeiten, § 54 II BeamtStG.
  • Wie lautet der Obersatz bei der Prüfung der Begründetheit der allgemeinen Leistungsklage? Die allgemeine Leistungsklage ist begründet, wenn der Kläger einen Anspruch auf das begehrte Verwaltungsverhalten hat.
  • Was prüft man in der Begründetheit der allgemeinen Leistungsklage? I. AnspruchsgrundlageII. Formelle VoraussetzungenIII. Materielle Voraussetzungen
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