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Verwaltungsprozessrecht (Fach) / Verpflichtungsklage, § 42 I 2. Fall VwGO (Lektion)

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  • Wann ist die Verpflichtungsklage statthaft? Wenn der Kläger die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts begehrt.
  • Wie werden die beiden Unterfälle der Verpflichtungsklage auch genannt? - Versagungsgegenklage - Untätigkeitsklage
  • An welchem Merkmal ist die Abgrenzung zur allgemeinen Leistungsklage festzumachen? Das begehrte Verwaltungsverhalten muss ein Verwaltungsakt sein
  • Nenne die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen der Verpflichtungsklage! 1. Klagebefugnis 2. Vorverfahren 3. Klagefrist 4. Klagegegner
  • Worauf ist bei der Klagebefugnis im Fall der Verpflichtungsklage zu achten? Darauf, dass man mögliche Anspruchsgrundlagen benennt.
  • Wie wird aus einer Ermächtigungsgrundlage eine Anspruchsgrundlage? Die Auslegung der Norm muss ergeben, dass diese Norm nicht nur die Allgemeinheit schützen will, sondern auch Individualinteressen (Schutznormtheorie).
  • In welchem Fall der Verpflichtungsklage ist ein Vorverfahren durchzuführen und eine Klagefrist einzuhalten? Im Fall der Versagungsgegenklage.
  • Wer ist Klagegegner bei der Verpflichtungsklage? Der Klagegegner ist nach § 78 I Nr. 1 VwGO der Rechtsträger oder, sofern das Landesrecht dies bestimmt, die Behörde, § 78 I Nr. 2 VwGO.
  • Worauf ist beim Rechtsschutzbedürfnis im Falle der Verpflichtungsklage regelmäßig kurz einzugehen? Darauf, dass der Kläger zuvor einen Antrag bei der Behörde gestellt haben muss.
  • Wie lautet der Obersatz bei der Begründetheit der Verpflichtungsklage? Die Klage ist begründet, soweit die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsaktes rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist. Das ist dann der Fall, wenn der Kläger einen Anspruch auf den begehrten Verwaltungsakt hat.
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  • Wie lautet der Obersatz bei der Begründetheit der Verpflichtungsklage? Die Klage ist begründet, soweit die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsaktes rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist. Das ist dann der Fall, wenn der Kläger einen Anspruch auf den begehrten Verwaltungsakt hat.
  • Was prüft man in der Begründetheit einer Verpflichtungsklage? I. Anspruchsgrundlage II. Formelle Voraussetzungen III. Materielle Voraussetzungen (IV. Gerichtliche Entscheidung)
  • Was prüft man bei den formellen Voraussetzungen des Anspruchs in der Begründetheit der Verpflichtungsklage? Ob der Kläger bei der zuständigen Behörde verfahrens- und formgemäß einen eventuell erforderlichen Antrag gestellt hat.
  • Was prüft man bei den materiellen Voraussetzungen des Anspruchs in der Begründetheit der Verpflichtungsklage? Die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage.
  • Welche gerichtlichen Entscheidungen gibt es bei der Verpflichtungsklage? - Verpflichtungsurteil, § 113 V 1 VwGO- Bescheidungsurteil, § 113 V 2 VwGO
  • Wann ergeht ein Verpflichtungsurteil? Wenn Spruchreife vorliegt, also eine gebundene Entscheidung oder eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt.
  • Wann ergeht ein Bescheidungsurteil? Wenn ein Ermessensfehler, aber keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt.