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Verwaltungsprozessrecht (Fach) / Objektive Klagehäufung, § 44 VwGO (Lektion)
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- Welche Arten der objektiven Klagehäufung gem. § 44 VwGO kennst Du? - Kumulative objektive Klagehäufung- Alternative objektive Klagehäufung- Eventualklagehäufung
- Charakterisiere die kumulative objektive Klagehäufung, § 44 VwGO! Bei der kumulativen objektiven Klagehäufung werden mehrere Begehren neben einander geltend gemacht ("und").
- Wie baut man die kumulative objektive Klagehäufung gem. § 44 VwGO üblicherweise auf? A. Zulässigkeit bzgl. beider Begehren B. Objektive Klagehäufung, § 44 VwGO C. Begründetheit I. 1. Begehren II. 2. Begehren
- In welchen Fällen würde man bei der kumulativen objektiven Klagehäufung gem. § 44 VwGO darstellerisch gänzlich nach Begehren trennen? Wenn schon in der Zulässigkeit der Begehren erhebliche Unterschiede zu verzeichnen sind.
- Charakterisiere die alternative objektive Klagehäufung! Eine alternative objektive Klagehäufung liegt vor, wenn der Kläger das eine "oder" das andere begehrt.
- Warum ist die alternative objektive Klagehäufung unzulässig? Weil der Antrag zu unbestimmt ist.
- Charakterisiere die Eventualklagehäufung! Der Kläger stellt einen Hauptantrag und - für den Fall, dass der Hauptantrag nicht durchgeht - einen Hilfsantrag.
- Wie baut man die Eventualklagehäufung auf? 1. Teil: HauptantragA. ZulässigkeitB. Begründetheit2. Teil: HilfsantragA. Objektive Klagehäufung/BedingungseintrittB. ZulässigkeitC. Begründetheit
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