1
AO (Fach) / Steuerliche Nebenleistungen (Lektion)
Zinsen
Diese Lektion wurde von Hege erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Steuerliche Nebenleistungen § 3 (4) Verspätungszuschlag § 152 (1): Wenn Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen wird. Säumniszuschlag § 240: Wenn nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlt wird. Zinsen §§ 233: Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Stundung: § 234 Zwangsgeld: § 329, § 328 Ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang) durchgesetzt werden.