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Recht & Steuern (Fach) / Insolvenzrecht (Lektion)

Insolvenzrecht

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  • Def Zahlungsunfähigkeit wenn Rechtsträger weniger als 90% seiner Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Fälligkeit begleichen kann
  • Eröffnungsgründe Insolvenzverfahren - Zahlungsunfähigkeit - drohende Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung ( nur juristische Personen)
  • Def drohende Zahlungsunfähigkeit Schuldner wird vorraussichtlich nicht in der Lage sein, bestehende Zahlungspflicht im Zeitpkt der Fälligkeit zu erfüllen
  • Vorraussetzungen Zulässigkeit für Insolvenzverfahren - Zulassungsgrund muss vorliegen- Insolvenzmasse muss Verfahrenskosten decken  
  • mgl Antragsteller Insolvenzverfahren wg Zahlungsunfähigkeit - > jeder Gläubiger wg drohender Zahlungsunfähigkeit -> nur Schuldner selber Überschuldung -> Gläubiger , Schuldner, aber nur bei juristische Personen
  • Maßnahmen Insolvenzverwalters FVVV! Feststellen: Massegegenstände erfassen, Gläubigerverzeichnis erstellenVerwalten: Führen der laufenden Geschäfte, Kündigung von Verträgen,Führen von Prozessen, Insolvenzplan/Sanierungsplan erstellen Verwerten: Verkauf/Versteigerung Vermögensmassen Verteilen: Insolvenzmasse nach festgelegter Reihenfolge verteilen
  • Def insolvenzmasse gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Insolvenzeröffnung gehört und er während des Insolvenzverfahren erlangt dient zur Befriedigung der Gläubiger
  • Ablauf Insolvenzverfahren Seite 239 Prüfung Fachwirte
  • Insolvenzquote zur Verteilung verfügbare Mittel x 100Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger
  • Verwertungsarten Insolvensmasse - Liquidierung: Verwertung des gesamten Schuldnervermögen, Erlöse gehen an Gläubiger - Sanierung: wirtschaftliche Gewinne aus Sanierung gehen an Gläubiger - Übertragung: Verkauf des Unternehmens, Kaufpreis geht an Gläubiger
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