10
Recht & Steuern (Fach) / Insolvenzrecht (Lektion)
Insolvenzrecht
Diese Lektion wurde von Nenni erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Def Zahlungsunfähigkeit wenn Rechtsträger weniger als 90% seiner Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Fälligkeit begleichen kann
- Eröffnungsgründe Insolvenzverfahren - Zahlungsunfähigkeit - drohende Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung ( nur juristische Personen)
- Def drohende Zahlungsunfähigkeit Schuldner wird vorraussichtlich nicht in der Lage sein, bestehende Zahlungspflicht im Zeitpkt der Fälligkeit zu erfüllen
- Vorraussetzungen Zulässigkeit für Insolvenzverfahren - Zulassungsgrund muss vorliegen- Insolvenzmasse muss Verfahrenskosten decken
- mgl Antragsteller Insolvenzverfahren wg Zahlungsunfähigkeit - > jeder Gläubiger wg drohender Zahlungsunfähigkeit -> nur Schuldner selber Überschuldung -> Gläubiger , Schuldner, aber nur bei juristische Personen
- Maßnahmen Insolvenzverwalters FVVV! Feststellen: Massegegenstände erfassen, Gläubigerverzeichnis erstellenVerwalten: Führen der laufenden Geschäfte, Kündigung von Verträgen,Führen von Prozessen, Insolvenzplan/Sanierungsplan erstellen Verwerten: Verkauf/Versteigerung Vermögensmassen Verteilen: Insolvenzmasse nach festgelegter Reihenfolge verteilen
- Def insolvenzmasse gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Insolvenzeröffnung gehört und er während des Insolvenzverfahren erlangt dient zur Befriedigung der Gläubiger
- Ablauf Insolvenzverfahren Seite 239 Prüfung Fachwirte
- Insolvenzquote zur Verteilung verfügbare Mittel x 100Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger
- Verwertungsarten Insolvensmasse - Liquidierung: Verwertung des gesamten Schuldnervermögen, Erlöse gehen an Gläubiger - Sanierung: wirtschaftliche Gewinne aus Sanierung gehen an Gläubiger - Übertragung: Verkauf des Unternehmens, Kaufpreis geht an Gläubiger
Anzeige