Einkommensteuer (Fach) / Steuerberaterprüfung (Lektion)
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Einkommensteuer
Diese Lektion wurde von Trausch erstellt.
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- Einzelveranlagung § 25 EStG Grundtarif § 32a Absatz 1 EStG Oder Splitting-Verfahren § 32a Absatz 6 EStG
- Unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Absatz 1 EStG Natürliche Person Einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
- Ehegattenveranlagung a) Zusammenveranlagung § 26b EStG Immer Splitting-Verfahren § 32a Absatz 5 EStG b) Einzelveranlagung von Ehegatten § 26a EStG Immer Grundtarif § 32a Absatz 1 EStG
- Voraussetzungen Ehegattenveranlagung § 26 Absatz 1 Satz1 i.V.m. § 2 Absatz 8 EStG § 26 Absatz 1 Satz 1... Nr. 1 rechtsgültige Ehe/Lebenspartner Nr. 2 unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten/LebenspRtner Nr. 3 kein dauerndes Getrenntleben
- Gewinn Ermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Absatz 1 oder § 5 Absatz 1 EStG Oder Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Absatz 3 EStG
- Überschuss § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG Ermittlung durch Gegenüberstellung von Einnahmen (§ 8 EStG) und Werbungskosten (§§ 9, 9a EStG) Zu beachten: § 2 Absatz 2 Satz 2 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 Absatz 9 EStG; nicht §§ 9, 9a EStG
- Tatbestandsvoraussetzungen Gewerbebetrieb § 15 Absatz 2 EStG Selbstständigkeit R 15.1 EStR Nachhaltigkeit H 15.2 EStH Gewinnerzielungsabsicht H 15.3 EStH Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr H 15.4 EStH Keine LuF R 15.5 EStR Keine § 18 EStG "selbst. Arbeit" H 15.6 EStH Keine Vermögensverwaltung R 15.7 EStR
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug § 4 Absatz 4a EStG Ermittlung Überentnahmen lfd. WJ § 4 Absatz 4a Satz 2 EStG Korrektur Über- bzw Unterentnahmen VJ § 4 Absatz 4a Satz 3 EStG Nichtabziehbar Schuldzinsen pauschal 6% § 4 Absatz 4a Satz 3 EStG Tatsächliche Schuldzinsen bereinigt um Finanzierung AH/HK und unschädlicher Betrag von € 2.050 § 4 Absatz 4a Satz 4 und 5 EStG Hinzurechnung des niedrigeren Betrages aus 3. und 4.
- Voraussetzungen Mitunternehmerschaft Mitunternehmerschaft iSd § 15 Absatz 1 Satz Nr. 2 EStG Gewerbliches Unternehmen § 15 Absatz 2 EStG originär gewerblich § 15 Absatz 3 EStG fiktiv gewerblich Mitunternehmer Zivilrechtlicher Gesellschafter einer Personengesellschaft Mitunternehmerinitiative H 15.8 Absatz 1 EStH Mitunternehmerrisiko H 15.8 Absatz 1 EStH
- Einkünften der Mitunternehmer Gewinnstufe: Gewinnanteile § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG Gewinnstufe: Somdervergütungen § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG
- Betriebsveräußerung Begriff R 16 Absatz 1 EStR Voraussetzungen Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen Gegen Entgelt An einen Erwerber
- Betriebsaufgabe Begriff R 16 Absatz 2 EStR, H 16 Absatz 2 EStH Voraussetzungen Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen In einem einheitlichen Vorgang In das PV überführt oder An verschiedene Erwerber veräußert oder Teilweise in das PV überführt und teilweise veräußert
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Einkünfte aus Gewrbebetrieb gem. § 17 EStG Tatbestandsmerkmale Veräußerung § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG Anteile an Kapitalgesellschaften § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG Mindestens 1% § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG Innerhalb der letzten 5 Jahre Privatvermögen R 17 EStR
- Ausnahmen bei der Einnahmenüberschussrechnung Abnutzbare Anlagegüter § 4 Absatz 3 Satz 3 EStG Nicht abnutzbare Anlagegüter, Anteile an KapG, Wertpapiere, Grund und Boden, Gebäude des UV erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses § 4 Absatz 3 Satz 4 EStG Darlehensheschäfte H 4.5 Absatz 2 EStH Entnahmen und Einlagen § 4 Absatz 1 Satz 1 EStG Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen § 11 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 EStG Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung bestimmter AV § 6b i.V.m. § 6c EStG Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung R 6.6 Absatz 5 Satz 1 EStR
- Werbungskosten Einzelfälle § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr ... EStG Schuldzinsen, Renten, dauernde Lasten Steuern, Abgaben, Versicherung für Grundbesitz Beiträge für Berufsverbände Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Mehraufwendungen beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung Aufwendungen für Arbeistmittel Abschreibung und Abnutzung, GWG-Regelung
- Laufende Kapitaleinlünfte § 20 Absatz 1 Nr... EStG 1: Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge (vGA) aus Beteiligungen an KapG 2: Bezüge bei Auflösung der unbeschränkt Steuerpflichtigen KapG, die nicht Rückzahlung von Nennkapital ist 4: Einnahmen aus einer typischen stillen Gesellschaft oder einem partiachischen Darlehen 6: Erträge aus Kapitallebensversicherung 7: Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (Auffangvorschrift) 11: Stillhalterprämie bei Optionsgeschäften
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- Veräußerung von Kapitalanlagen § 20 Absatz 2 Nr.... EStG 1: Veräußerung von Anteilen an KapG im Privatvermögen unabhängig von der Haltedauer sowie die Veräußerung von Genuss- oder Bezugsrechten 2: Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und -forderungen 3: Gewinn aus Termingeschäften 4: Veräußerung stiller Beteiligungen oder Abtretung von partiachischen Darlehen 6: Veräußerung von Ansprüchen auf Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung 7: Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen (Auffangvorschrift)
- Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 ... EStG Buchstabe a) -> § 15 EStG Buchstabe b) -> § 16 EStG Buchstabe c) -> § 17 EStG Buchstabe d) -> § 20 Absatz 2 EStG Anteilige Abzüge gem. § 3c Absatz 2 EStG
- Prüfungsschema Abgeltungsteuer 1. Einkunftsart § 20 Absatz 1 oder Absatz 2 EStG2. Kapitalertragsteuer KapStPflicht § 43 EStG Höhe KapSt § 43a EStG Einbehaltung §§ 44, 44a EStG 3. Erhebung Besonderer Steuersatz § 32d Absatz 1 EStG Abgeltungswirkung § 43 Absatz 5 EStG Nicht Summe der Einkünfte § 2 Absatz 5b EStG 4. Anrechnung gemäß § 36 EStG
- Zusammenfassung Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Anteile im... A. Privatvermögen a) Beteiligung größer gleich 1% -> § 17 EStG (TEV) b) Beteiligung kleiner 1% Anschaffung vor dem 1.1.2009 -> nicht steuerbar Anschaffung nach dem 31.12.2008 -> § 20 Absatz 2 EStG B. Betriebsvermögen Veräußerung einer 100%-Beteiligung Ja -> Teilbetriebsveräußerung § 16EStG (TEV) nein -> lfd. Gewinn §§ 13, 15, 18 EStG (TEV)
- Drittaufwand R 4.7 "Drittaufwand" EStR Abkürzung des Zahlungsweges Abkürzung des Vertragesweges
- Abgekürzter Zahlungsweg Zivilrechtlicher Vertrag geschlossen durch Steuerpflichtigen Zahlung erfolgt durch Dritten (für den Steuerpflichtigen)
- Abgekürzter Vertragsweg Zivilrechtlicher Vertrag geschlossen durch den Steuerpflichtigen Zahlung erfolgt durch Steuerpflichtigen oder Dritten (für den Steuerpflichtigen)
- Sonstige Einkünfte § 22 Nr. ... EStG 1: wiederkehrende Bezüge 1a: bestimmte Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten 1b: Versorgungsleistungen 1c: aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs 2, § 23 EStG: private Veräußerungsgeschäfte 3: einmalige/gelegentliche Leistungen 4: bestimmte Abgeordneten Bezüge 5: Leistungen aus Altversorgungsverträgen ("Riester-Rente" u.Ä.)