13

Steuerberater Prüfung 2014 Haas (Fach) / Einkommensteuer § 2014 (Lektion)

Zum lernen des Wo steht was ... der Einkommensteuer. Dieses soll helfen, sich die § und Richtlinien einzuprägen, die für die Steuerberater Prüfung 2014 gebraucht werden, damit man nicht Stundenlang in dem ganzen Wirrwar sucht und möglich nix vergisst...(§3 Nr. 40 oder 16 (4)

Diese Lektion wurde von volki1969 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Was sind die Voraussetzungen der unbegrenzten Steuerpflicht und wo steht es ? Natürliche Person Wohnsitz § 8 AO oder gewöhnlichen Aufenthalt 9 AO im Inland § 1 Abs 1 Satz 1 EStG
  • Was sind die Einkunftsarten und wo steht es ? § 2 Abs 1 Satz 1 Nr. Land und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte i.S.des § 22 EStG  
  • Wie lassen sich die Einkunftsarten unterteilen und wo steht das ? § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Gewinneinkünfte Land und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit 2 Überschusseinkünfte nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte  
  • Was ist Gesamtbetrag der Einkünfte Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs 1, Abs. 2 EStG ./. Altersentlastungsbetrag, ./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ./. Abzug nach § 13 Abs 3 EStG = Gesamtbetrag der Einkünfte gem § 2 Abs. 3 EStG
  • Was ist das Einkommen ? Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 Abs. 3 EStG ./. Sonderausgaben §§10,10a,10b EStG ./. Aussergewöhnliche Belastungen §§ 33, 33a,33b EStG = Einkommen § 2 Abs 4 EStG
  • Was ist das "zu versteuernde Einkommen" ? Einkommen gem § 2 Abs 4 ./. Freibeträge nach § 32 Abs 6 ( Kinderfreibetrag ) ./. sonstige vom Einkommen abziehbare Beträge = zu versteuerndes Einkommen § 2 Abs 5 Satz 1 EStG
  • Was ist nicht an die Begriffe "Einkünfte", "Einkommen" etc. angeknüpft und wo steht das ? Nicht angeknüpft an die Begriffe Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen sind Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 EStG   § 2 Abs 5b EStG
  • Was wird von der Tariflichen Einkommensteuer abgezogen / hinzugerechnet ? § 2 Abs 6 EStG (Satz1) - Anzurechnende ausländische Steuern - Steuerermässigungen + Steuern nach 32d Abs. 3 und 4 EStG + Steuer 34c Abs. 5 EStG + Forstschäden ausgleich (Satz 2) + ggf. ( bei Sonderausgaben Abzug nach § 10a EStG) Rister Zulage (Satz 3) + Kindergeld ( fals 32 Abs. 6 EStG = festzusetzende Steuer    
  • Was ist die Einkommensteuer ? Die Einkommensteuer ist : Eine Gemeinschaftssteuer ( Art. 106 Abs 3 Grundgesetz) Eine Jahressteuer (§ 2 Abs 7 Satz 1 EStG) Die Grundlagen sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln ( § 2 Abs, 7 Satz 2 EStG) Besteht eine unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht inner halb des Jahres, so sind die inländischen Einkünfte wärend der beschränkten Steuerpflicht mit einzubeziehen ( § 2 Abs 7 Satz 3 EStG ) unterliegt dem Subjektiven Netto-Prinzip ( Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs.1 und Art. 20 Abs 1 GG )
  • Wo steht das das für Ehegatten geltende Recht auch für Lebenspartnerschaften gild ? § 2 Abs 9 EStG stellt Ehen und Lebenspartnerschaften gleich
  • Anzeige
  • Wo befinden sich steuerfreie Einnahmen und welche sind die Wichtigsten ? § 3 EStG (einige wichtige ) Nr : 1 a) Leistungen aus Kranken, Pflege oder Unfallversicherung (z.b. Krankengeld     c) Übergangsgeld     d) Mutterschaftsgeld 2 Arbeitslosengeld I 2a Arbeitslosenhilfe 2b Sicherung des Lebensunterhaltes ( ALG II bzw. HARZ IV ) 3a Rentenabfindungen 13 Reisekosten (soweit nach §4 Abs 5 Satz 1 Nr. 5 steuerfrei ) und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsgelder (soweit nach §9Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 steuerfrei ) 16 Vergütungen des Arbeitgebers bei doppelter Haushaltsführung (soweit nach § 4 Abs 5 Satz 1 und §9 Abs 1 Satz 3 Nr. 4 steuerfrei) 26 Einnahmen als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher bis 2400 ,- € 27 Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit bei der Öffentlichen Hand bis 720,- € 40 TEV (siehe besondere Karteikarte dazu) 45 Vorteile des Arbeitnehmers aus Internet, Telefon und Handy 51 Trinkgelder 53 Übertragung von Wertguthaben nach § 7f SGB IV 55a und b Versorgungsausgleich 56 Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse 63 Arbeitgeberbeiträge Direktversicherung 67 Erziehungsgeld und Elterngeld    
  • Welche Zuschläge sind steuerfrei ? § 3 b Abs. 1 Nr. : 1 Nachtarbeit 25 %; Nachtarbeit 0-4 Uhr 40 % (§ 3b Abs 3 Nr. 1) 2 Sontagsarbeit 50 % 3 Feiertage und 31.12. ab 14 Uhr 125 % 4 Weihnachten ( 1. und 2. Tag ) sowie Heiligabend ab 14 Uhr sowie 1. Mai 150 % sowie 0-4 Uhr des Folgetages (§3b Abs 3 Nr. 2) des Grundlohnes    
  • Wo stehen anteilige Abzüge ? § 3c Abs 1 EStG (soweit anteilig mit steuerfreien Einnahmen ) § 3c Abs 2 EStG (Nur § 3 Nr. 40 )