5
HdM WI7 2. Semester (Fach) / Medienmanagement - Medien und Gesellschaft (Lektion)
Medien und Gesellschaft
Diese Lektion wurde von thomasb erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Beschreiben Sie die drei Dimensionen des Politikbegriffs Polity, Politics, Policy Polity: Politik als Rahmen, Strukturelle und institutionelle Bedingungen von Medienpolitik;Politics: Politik als Prozess, Akteure und ihre Einflussnahme auf den Prozess zur Durchsetzung von Medienpolitik;Policy: Politik als Inhalt, Medienpolitische Entscheidungen und Regelungen
- Beziehen Sie die Dimensionen Polity auf den Gegenstandsbereich Ihrer Hausarbeit mit einem Beispiel Welche Gesetze und Rechtsnormen spielen eine Rolle? Welche Absicht steckt dahinter? § Rechtsnorm basiert auf EU-Richtlinie 2006/24/EG. § Grundgesetz, Meinungsfreiheit, Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Telekommunikationsgesetz Welche politischen Institutionen? § Bundestag, Bundesrat, Europarat, Europarlament, Bundespräsident
- Beziehen Sie die Dimensionen Politics auf den Gegenstandsbereich Ihrer Hausarbeit mit einem Beispiel Was sind politische Probleme? Umsetzung von Richtlinie in nationales Recht? § Kosten der Politik sollen Telekommunikationsunternehmen übernehmen Welche Ziele sollen erreicht werden? § Ziel der Datenspeicherung von 6-24 Monaten Welche Resultate? § Anbieter müssen speichern
- Beziehen Sie die Dimensionen Policy auf den Gegenstandsbereich Ihrer Hausarbeit mit einem Beispiel Wer steht im Zentrum, wer ist beteiligt und betroffen? § Betroffen sind alle Bürger, jeder steht unter Generalverdacht Bürger, Anbieter § Speicherung steht im Zentrum mit dem Bürger Konfliktlinien? § Von Politik bis zum Bürger, Politik und Kommunikationsanbieter Wie werden Interessen vermittelt und durchgesetzt? § Interessen werden nur auf politischer Ebene verfolgt und durchgesetzt, ohne Bürger und Anbieter
- Wählen Sie ein zentrales Ergebnis aus Ihrer Hausarbeit in MuG. Geben Sie eine kurze Beschreibung und eine Begründung für dieses Ergebnis. Fazit der Hausarbeit ausführen Vorratsdatenspeicherung ist aktuell nicht mehr gültig, da diese durch das EuGH verboten wurde: Ausführung der VDS wie bisher durch EU-Richtlinie nicht möglich, da es keine rechtliche Grundlage für die Datenspeicherung gibt. Kritikpunkte des Urteils an der VDS sind nicht umsetzbar. Beispiel: Gewisse Personengruppen (Ärzte, Priester, Richter…) haben Schweigepflicht. Aus Sicht der Vorratsdatenspeicherung bzw. den Organisationen die Speichern, ist es nicht möglich herauszufinden, ob die Person, welche aufgezeichnet wird, einer solchen Schweigepflicht unterliegt. Somit nichtig. Eine Vorratsdatenspeicherung belastet auch die Wirtschaft. Die Netzbetreiber müssen die Kosten für die Speicherung selbst stämmen und bekommen keine nennenswerten Subventionen. Wirtschaftsspionage liegt dem somit nicht fern. Es fehlen die einheitlichen Sicherheitsstandards für die Speicherung der Daten. Hier lauert die Gefahr, dass Unternehmen durch den Missbrauch von Daten erpresst werden oder wirtschaftliche Einbußen fürchten müssten.Des Weiteren ist es fraglich, ob beispielsweise jeder Verdacht einer „erheblichen“ oder einer „mittels Telekommunikation begangenen“ Straftat zu einer Abfrage führen darf und ob dies rechtfertigt Daten von über 80 Millionen Bürgern bereit zu halten. Worauf schließen lässt, dass JEDER Bürger unter Generalverdacht gestellt und gläsern wird. Dies ist definitiv ein zu tiefer Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers.Als allumfassendes Fazit steht fest, dass eine Vorratsdatenspeicherung dem Durchschnittsbürger ein stetiger negativer Einfluss auf die Lebensqualität ist. Denn wer möchte schon ständig beobachtet werden?
Anzeige