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AWL (Fach) / Recht (Lektion)

Grundlagen

Diese Lektion wurde von GE0314 erstellt.

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  • Öffentliches Recht (zwingendes Recht) regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu den Bürgern. - Staatsrecht (Verfassungsrecht) - Verwaltungsrecht - Strafrecht - Steuerrecht - Teile des Arbeitsrechts - Völkerrecht
  • Privatrecht (nachgiebiges Recht) regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. - BGB - HGB - Urheberrecht - Patentrecht
  • Subjektives Recht Ansprüche von Personen - Schuldrechte - Sachenrechte
  • Objektives Recht staatliche Rechtsformen - öffentliches Recht - Privatrecht
  • Unterscheidungen nach den Rechtsquellen (Objektives Recht) Gewohnheitsrecht: Gerichtsbrauch, Verkehrssitte, Handelsbrauch geschriebenes Recht: Gesetze, Verordnungen, Satzungen
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