11
Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)
Klausur
Diese Lektion wurde von Hege erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
Anzeige
- Internet Einkäufe Beim Downloaden von Daten aus dem Internet überwiegt das Dienstleistungselement, es liegen daher sonstige Leistungen gem. § 3 (9) vor.
- EG-Erwerb PKW Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um einen EG-Ewerb gem. § 1a handelt. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, weil der Käufer z.B. kein Unternehmer ist, der den Pkw für sein Unternehmen erwirbt, ist § 1b zu prüfen. Sind die Voraussetzungen für ein neues Fahrzeug gem. § 1b (2) erfüllt (>6000km>6Monate), so handelt es sich um einen Innergem. Erwerb eines neuen Fahrzeuges gem. § 1b (1). Ort gem. § 3d, steuerbar gem. § 1 (1) Nr. 5.
- Fahrzeugeinzelbesteuerung § 16 (5a) Gem. § 16 (5a) i.V.m. § 18 (5a) ist die Steuer im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung anzumelden und zu entrichten.
- Vermietungsleistungen Sind Teilleistungen gem. § 13 (1) Nr. 1 Bst. a S. 2 und 3 sind steuerbar gem. § 1 (1) Nr. 1 S. 1 und grds. steuerfrei gem. § 4 Nr. 12 S. 1 Bst. a. Die Nebenkosten teilen als Nebenleistung das Schicksal der jeweiligen Vermietungsleistung.
- Vermietung Miete ist ein Nettobetrag!
- Teiloption Eine raumweise Option nach § 9 ist möglich,wenn die wirtschaftliche Nutzung trotz einheitlichem Vetrag in getrennten Räumen stattfindet. Merke: Schriftsteller tätigt steuerpflichtige Umsätze, vgl. § 4 Nr. 14
- Werklieferung eines ausländischen Unternehmers Es handelt sich um eine im Inland steuerbare (§ 3 (4) S. 1 und 2, (7) S. 1 i.V.m. § 1 (1) Nr. 1 S. 1 und mangels Befreiung gem. § 4 steuerpflichtige Werklieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmers gem. § 13b (2) Nr. 1 i.V.m. (7) S. 1.
- Aufteilung Vorsteuerabzug, wenn teilweise auch steuerfrei vermietet wird. Die Aufteilung erfolgt auf der Grundlage des Verhältnisses der Nutzfläche, § 15 (4) S. 1-3.
- Grundstück: Veräußerung im Ganzen Ein vermietetes Grundstück kann wirtschaftlich betrachtet einen in seiner Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betrieb darstellen, das im Ganzen entgeltlich übereignet werden kann. Diese Übereignung ist dann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, § 1 (1a) S. 2, die gem. § 1 (1a) S. 1 nicht steuerbar ist, da an einen Unternehmer ausgeführt wird und dieser die bisherige Tätigkeit fortführt.
- § 15a Vorsteuerberichtigung § 15a (1) Vorsteuerberichtigung bei einem nicht nur einmalig zur Auführung von Umsätzen verwendeten Wirtschaftsgut § 15a (3) Geht ein WG nachträglich in ein anderes ein und wird damit Bestandteil von diesem, ist der Berichtigungszeitraum (ab Verschmelzung) gem. § 15a (1) S. 2 i.V.m. § 45 UStDV festzusetzen.
- Anzeige
- Geschäftsveräußerung im Ganzen Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen führt nicht zu einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a, vgl. § 1 (1a) S. 3 i.V.m. § 15a (10). Der Berichtigungszeitraum wird nicht unterbrochen, der Erwerber tritt an die Stelle des Veräußerers.