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"Sozialversicherungsrecht" (Fach) / Sozialversicherungsrecht (Lektion)
Welche Sozialversicherungsrechte hat es und wie sind diese Aufgeteilt
Diese Lektion wurde von Serdar_basar erstellt.
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- Welche Sozialversicherungsrechte hat es ? > Gesetzliche Krankenversicherung > Pflegeversicherung > Arbeitslosenversicherung > Gesetzliche Rentenversicherung > Unfallversicherung
- Welche arten von Rentenversicherung gibt es und wie sind diese gegliedert ? Pflichtversicherte > Arbeiter , Auszubildende > Selbstständige Handwerker > Arbeitnehmerähnliche Selbständige > Geringfügig Beschäftigte Freiwillig Versicherte > Personen die Mind. 16 jahre alt sind > Personen die nicht der Pflicht unterliegen Versicherungsfrei > Bezieher von Altersvollrenten > Beamte
- Welche Leistungen werden von der Rentenversicherung übernommen ? Pflichtversicherte > Rehabilitation / Kuren > Rente wegen Alters > Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit Freiwilligversicherte > Rente wegen Todes > Krankenversicherung der Rentner > Umschulung
- Welche Schutz und Leistungen kann man von der Unfallversicherung erwarten ? Pflichtmitglieder > Arbeitnehmer u. Auszubildende > bei Ehegatten / Eltern gegen Entgelt Beschäftigte > Schulungs-/Meisterkursteilnehmer > Berufsschüler > Schüler und Studenten > Kinder in Kindergärten Träger > Berufgenossenschaft > Gemeindeunfallversicherungsverbände Leistungen > Heilbehandlung > Verletzengeld > Verletztenrente > Berufshilfe > Witwen- u. Waisenrente > Sterbegeld
- Welche Meldungen müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden ? > Betriebseröffnungsanzeige innerhalb 1 Woche > Lohnnachweis innerhalb 6 Wochen nach Ablauf des Jahres > Unfallanzeige bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen > Unfallanzeige bei Tödliche Unfall
- Welche Leistungen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit ? und was ist mit der Arbeitslosenversicherung gedeckt ? > Berufsberatung > Arbeitsvermittlung > Weiterbildung > Berufsförderung > Rehabilitation Zur Erhaltung von Arbeitplätzen > Kurzarbeitergeld > Wintergeld und Winterausfallgeld > ABM-MAßnahmen - > Förderung der Selbständigkeit Leistung bei Arbeitslosigkeit > Arbeitlosengeld 67% bzw. 60% vom Nettogehalt > Arbeitlosengeld II > Kranken- und Rentenverischerung > Insolvenzgeld
- Welche Leistungen sind in der Pflegeversicherung enthalten ? Häusliche Pflege > je nach Pflegebedürftigkeit monatl. Pflegegeld Stationäre Pflege > je nach Pflegebedürftigkeit Erstattung der Pflegekosten
- Wer erteilt die Betriebsnummer für die Sozialversicherung ? > Die Agentur für Arbeit
- Wie kann man nach Ende einer Krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung weitergesichert werden in der Gesetzliche Krankenversicherung ? Durch freiwillige Versicherung sofern der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten ist.
- Wann entfällt für den AN die Verpflichtung zur Versicherung in der Gesetzliche Krankenversicherung und besteht die Möglichkeit zum Versicherung in der Privaten Krankenversicherung ? Sofern die Versicherungspflichtgrenze ( Jahresarbeitsentgeltgrenze ) überschritten ist
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- Welchen Leistungen bietet die Krankenversicherung ? z.B. Vorsorgeuntersuchungen ( Früherkennung ) > Ambulante und Stationäre Heilbehandlung > medizinsche hilfsmittel > Arzneimittel , > Mutterschafts- Krankengeld.
- Unter welchen Umständen besteht ein Sonderkündigungsrecht gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung ? Wenn die Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag anhebt.
- Ab wann besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ( Krankengeld ) und wie lange besteht dieser Anspruch ? Sobald von dem Betrieb keine Entgeltfortzahlung mehr erfolgt ( also ab der 7 Woche ) bis zu Maximal 78 Wochen.
- Ab wann erhält man die Regelaltersrente ? Für die bis 31.12.1946 Geborenen: Ab Vollendung des 65. Lebensjahres Für die Danach geborenen 67 Lebenjahres Die Mindestversichrungszeit in der Rentenversichrung muss 5 Jahre betragen
- Wann beginnt und endet für den Selbstständigen Handwerker die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung ? Wenn der Handwerker ein Zulassungpflichtiges Handwerk ausübt Mit dem Zeitpunkt der Tatsächlichen Aufnahme der Selbständigkeit Die Versichrungspflicht endet mit dem Beenden der Selbständigkeit
- Unter welchen Umständen kann für einen Handwerker auf dessen Antrag die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen ? Die Handwerker die 18 jahre ( = 216 Monate ) in die Rentenversichrung einbezahlt haben und dies Nachweisen können.Dürfen sich auf Antrag davon befreien.
- Wie hoch ist die Pflichtversicherung eines AN bei der Rentenversicherung ? Der AN trägt die hälfte des Versicherungsbeitrags im Jahr 2012 9,8 %
- Wer ist Versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung ? Arbeitnehmer, Azubis, Berufschüler , Studenten, ehrenamtliche Tätige , Katrostrophenhelfer
- Wer ist Träger der Unfallversicherung ? Das sind die Berufgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der Öffentlichen Hand
- Welche Meldepflichten bestehen für einen Betriebsinhaber gegenüber dem Jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger ? > Der Beginn eines Unternehmens ist dem zuständigen Unfallversicherungsträger innerhalb einer Woche mitzuteilen. > Innerhalb 6 Wochen eines Kalenderjarhes hat der AG dem Versicherungsträger die Arbeistunden und das <arbeitsentgelt der AN mitzuteilen > Arbeitsunfälle sind innerhalb Drei tage bei Versicherungsträger anzumelden
- Welchen Einfluss nehmen Berufsgenossenschaften auf Handwerksbetriebe ? > Die Berufsgenossenschaften erlassen Unfallverhütungsvorschriften , dei die AG umzusetzen haben und von den MA zubeachten sind > Sie kontrolieren durch Technisches Personal durch begehungen der Betriebe und bei bedarf, Beraten Sie diese auch. > Wenn der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat ordent die Berufsgenossenschaft die einstellung eines Sicherheitbeauftragten.
- Warum sind in Berfusgenossenschaften nur die AG Beitragspflichtig ? Weil der Arbeitgeber bei Unfällen nicht Haftet ,Leistungspflichtig dabei sind die Berufsgenossenschaften