26

Wahlfächer (Fach) / Juristische Medienkompetenz 2 (Lektion)

Medienkompetenz II

Diese Lektion wurde von jinghis erstellt.

Lektion lernen

Anzeige
  • Begriffsjurisprudenz rechtssätze sollten durch deduktion und induktion lösungen für missverständliche rechtsfragen bringen. größter erfolg war die systematische aufbereitung des stoffes (zb pandektensystem)
  • Interessenjurisprudenz das gesetz ist ein werturteil über widerstreitende interessenlagen. der richter hat diese interessen herauszuarbeiten und umzusetzen.
  • Wertungsjurisprudenz wertungsjurisprudenz versucht selbst normzweckhypothesen herauszugreifen welchen zweck diese norm haben könnte, und greift sogar auf rechtsübergreifende grundsätze wie zb gerechtigkeit zurück.
  • reine rechtslehre geltung von normen wird auf grundnorm zurückgeführt
  • warum bedarf es den richter als "ersatzgesetzgeber" gesetze können nie allen gerechtigkeitsanforderungen der einzelfälle genügen. wann immer es an seine grenzen stößt braucht es den richter.
  • fazit der methodenlehre rechtlich verbindliche vorgaben lassen sich herausleiten aus willen des gesetzgebers höheren gerechtigkeitsidealen freiem richterlichen ermessen
  • juristischer syllogismus T-->R S = T S-->R   T= tatbestand S= sachverhalt R= Rechtsfolge
  • notwendigkeit der auslegung normen sind nicht perfekt, oft mehrdeutig es gibt einen entscheidungszwang durch auslegung wird die mehrdeutigkeit beseitigt
  • wem wird der klassische kanon der auslegungsmethode zugerechnet carl von savigny in den §§6,7
  • wie legt man einen text aus Gesetzestext ist immer eine antwort auf eine frage die sich der gesetzesgeber gestellt hat und diese frage muss man verstehen, erst dann kann man auslegen bsp irrtumsrecht: konflikt zwischen vertrag soll eingehalten werden und man soll nicht an das gebunden sein was man nicht wollte
  • Anzeige
  • wo war eine anzeigepflicht vorgesehen, was mit heute vergleichbar anzeigepflicht war im ALR vorgesehen, auch im ABGB aber wurde in letzter minute verhindert vergleichbar ist heute das Vorabentscheudungsverfahren des unionsrecht.
  • begriffshof und begriffskern begriffskern ist nur das unzweifelhafte zb nacht ist sicher 20 uhr oder 19 uhr begriffshof ist das worüber man streiten kann zb nacht könnte 18 und 17 uhr könnte man streiten. alles was ausserhalb des begriffshof ist ist ausserhalb des wortlautes und nicht mehr auslegung
  • restriktive auslegung sachen die im begriffshof noch sind werden nicht für den begriff gewertet.
  • wie findet man den telos einer regelung durch materialien oder normzweckhypothesen. man fragt sich welche interessen menschen üblicherweise vefolgen mit solchen normen
  • warum ist der rechtsanwender zur lückenfüllung verpflichtet aufgrund des gleichheitsgrundsatzes. gleiches muss gleich und ungleiches entsprechend ungleich behandelt werden
  • wege wie man analogie macht zuerst schauen ob wir über den wortlaut hinausgehen müssen dann schauen ob lücke planwidrig war wortlaut ist gemessen an seiner bedeutung zu eng, er wird erweitert und erfasst sachverhalte über seinen wortlaut hinaus.
  • beispiel für analogie minori ad maius actio negatoria 523. wenn man schon bei servitut unterlassung verlangen darf dann erst recht bei eigentum
  • oberstes gebot stilkunde präzise und knapp, leserfreundlich und verständlich muss es sein. bevor man schreibt sollte man bereits eine vorstellung davon haben.
  • beispiel OGH entscheidung 9 Ob 604/92p. (welcher senat des OGH) (Ob= zivilrechtssachen ObA= arbeitsrechtsachen, ObS= sozialrechtssachen Os= Strafrechtssachen) (Welche nummer die entscheidung selbst hat) (in welchem Jahr die entscheidung eingelangt ist) (unwichtiger kontrollbuchstabe)
  • beispiel VwGH 2000/01/0001 (Jahreszahl)/ (welcher senat) / (entscheidungsnummer in diesem jahr)
  • Beispiel VfGH Nummer B1080/07 (buchstabe welches verfahren es ist) (welche rechtssache in diesem jahr)/(welches jahr genau eingelangt)
  • radbruchsche formel es gibt auch gesetzliches unrecht das nicht verbindlich sein sollte
  • schneeballsystem bei einem rechtsproblem zuerst im lehrbuch oder sonstwo nachschauen und da den verweisen folgen und immer so weiter.
  • sanktionen für plagiate erschleichungsvermerk im sammelzeugnis evtl nachträgliche mag. aberkennung wenn vorsätzliche täuschung
  • wie wortwörtliche zitate einfügen mit kursiv und unter anführungszeichen
  • schmuckzitate schmuckzitate sind zitate die unnötig sind weil selbstverständlich. sollten nicht verwenet werden