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Recht & Steuern (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)
Arbeitsrecht
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- Def Arbeitsrecht + Unterscheidung Sonderrecht der Arbeitnehmer, die Arbeit in Dienste eines anderen nach dessen Weisung leistenkollektives Arbeitsrecht + Individualarbeitsrecht
- Def Individualarbeitsrecht kollektives Arbeitsrecht - regelt Beziehungen zw Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern - regelt Beziehungen zw Gruppen wie Betriebsrat und Arbeitgeber sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
- aufgaben Arbeitsrecht Arbeitnehmer schützen vor Beeinträchtigungen der Persönlichkeit, wirtschaftlichen Nachteile und gesundheitlichen Gefahren Arbeitsleben ordnen, notwendige Flexibilität für Anpassungen an betriebliche und wirtschaftliche Notwendigkeiten
- Def Arbeitnehmer Personen, die für einen anderen haupt-oder nebenberuflich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit verpflichtet sindmaßgeblich: - Umfang der Weisungsgebundenheit- Eingliederung in die organisatorische Struktur des Betriebes- Unterstellung unter einen Vorgesetzten- Notwendigkeit einer laufenden, engen Zusammenarbeit
- Bundesgesetze in denen arbeitsrechtliche Tatbestände geregelt sind Allg Gesetze: BGB, HGB, Gewerbeordnung, Handwerksordnung, Seemannsordnung Spezielle Gesetze: Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsgerichsgesetz, Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Berufsbildungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz ua sonstige Gesetze mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen: Sozialgesetzbuch, Kindergeldgesetz, Insolvenzordnung, Arbeitssicherheitsgesetz
- Rechtsgrundsätze/-quellen arbeitsrechtliche Bestimmungen geltende TarifverträgeBetriebsvereinbarungenArbeitsvertragRegelungsabredenRichtlinien zw Arbeitgeber und Sprecherausschussbetriebl Einheitsregelungbetriebl ÜbungGrundsatz der Gleichbehandlungarbeitsgerichtliche Rechtssprechung
- Pflichten Vertragsverhandlungen Aufklärungspflichten ObhutspflichtenVermeidung nutzloser Aufwendungen
- Pflichten Arbeitgeber Anbahnung Arbeitsverhältnis -zeitnahes Zurücksenden der Bewerbungsunterlagen bei Nichteinstellung- Stillschweigen über Bewerbungsunterlagen-über Anforderungen des Arbeitsplatzes informieren-kein Wecken falscher Erwartungen-> dass Bewerber auf jeden Fall eingestellt wird-> sonst Schadenersatzpflicht-Fragerecht für Arbeitsverhältnis relevante Fragen-Übernahme Kosten im üblichen Rahmen, bei Aufforderung Arbeitnehmer zur Vorstellung
- Pflichten Arbeitnehmer Anbahnung Arbeitsverhältnis -wahrheitsgemäße Beantwortung zulässiger Fragen
- Inhalt Allg Gleichbehandlungsgesetz hinsichtlich Anbahnung Arbeitsverhältnis -Arbeitsplatz darf öffentlich oder intern weder ausschließlich für Männer noch Frauen ausgeschrieben werden-keine Benachteiligung aufgrund Geschlecht
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- Begründung Arbeitsverhältnis -Abschluss Arbeitsvertrag - vorbehaltlich unter Zustimmung Betriebsrat und evtl nötiger Eignungsuntersuchung
- unzulässige Fragen an Bewerber - Religionszugehörigkeit- Frage nach Schulden- Frage nach Schwangerschaft- Höhe nach bisherigen Verdienst-Frage nach Krankheiten - Frage nach Vorstrafen
- Rechtsbestimmungen bei Arbeitsvertrag -Abschluss und inhaltlich, Formvorschriften mit Ausnahmen Abschluss:kommt zustande durch Angebot und AnnahmeZustimmung gesetz Vertreter bei MinderjährigenInhalt:grundsätzlich Gestaltungsfreiheitjedoch Einschränkungen durch versch. Schutzvorschriften, deren Nichtbeachtung zu Unwirksamkeit des betreff. Inhalts führtform: mündl, schriftlich oder durch schlüssiges VerhaltenAusnahme: Schriftform bei Tarifvertrag
- Nebenpflichten Arbeitsvetrag Arbeitnehmer Allgemeine Treuepflicht: VerschwiegenheitspflichtUnterlassung von ruf-und kreditschädigenden ÄußerungenVerbot der SchmiergeldannahmeWettbewerbsverbotPflicht zur Anzeige und Abwendung drohender SchädenEinheiten der betriebl OrdnungLeistung der dringend erforderlichen Mehrarbeitsorgsamer Umgang mit dem Umgang des Arbeitgebers
- Nebenpflichten Arbeitsvertrag Arbeitgeber allgemeine Fürsorgepflicht: Fürsorge für Leben und Gesundheit des ArbeitnehmersFürsorge für eingebrachte Sachen des ArbeitnehmersPflicht zum Schutz des Vermögens des ArbeitnehmersPflicht zum Schutz vor sexueller BelästigungPflicht zur Gewährung von ErholungsurlaubPflicht zur Fortzahlung der Vergütung im KrankheitsfallPflicht zur ZeugniserteilungFreistellung zur Arbeitssuche bei Kündigung,GleichbehandlungsgrundsatzInformations-und Anhörungspflicht
- Freistellungssachverhalte mit Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit wg Krankheit- Bildungsurlaub (nicht in allen Bundesländern)- Erholungsurlaub- Feiertage-Kuren-Pflege des kranken Kindes (eingeschränkt)-Wiedereingliederung ins Erwerbsleben- Freistellung Jugendlicher und Auszubildender (zb für Prüfungen)-sonstige Tatbestände wie Betriebsrattätigkeit, Eheschließung, Niederkunft Ehefrau, Todesfälle im engeren Familienkreis, schwere Erkrankung des Ehegatten, Wahrnehmung von Ehrenämtern,Vorladung als Zeuge vor Gericht
- Lohnersatzleistungen -Krankengeld-Elterngeld-Kurzarbeitergeld-Übergangsgeld-Verletztengeld
- Rechtsfolgen Pflichtverletzung Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Lohnkürzung oder Einbehaltung des LohnsAbmahnungKündigungSchadensersatzplichtUnterlassungsklageggf Betreibsbußen
- Rechtsfolgen Verletzung Pflichten Arbeitgeber Zurückhaltung ArbeitskraftKündigungVerlangen nach Erfüllen der PflichtenSchadenersatzansprücheBußgelder nach gesetzl Bestimmungen
- Arten Beendigung Arbeitsverhältnis AnfechtungBetriebsschließungAufhebungsvertrag'insolvenzBefristungZweckerreichungAuflösung durch GerichtsurteilTod des ArbeitnehmersErreichen der Altersgrenze -> Rente
- Arten der Kündigung ordentliche Kündigungaußerordentliche KündigungÄnderungskündigungMassenentlassung
- Wirksamkeitsvorraussetzungen Kündigung -Schriftform- Beachtung Kündigungsfrist- Beachtung ob Ausschluss einer ordentlichen Kündigung zB bei Wehrpflichtigen, Betriebsrattmitgliedern, oder Kündigungsverbote zb Schwangere, Elternzeitberechtigte-Zustimmungserfordernis durch Betriebsrat bei außerordentlichen Kündigungen, durch integrationsamt bei Schwerbehinderten-Kündigungsschutz-bei Massenentlassungen Anzeigepflicht an Arbeitsagentu
- Tatbestände für Unwirksamkeit Kündigung -fehlende Anhörung des Betriebsrates-fehlende Vollmacht des Kündigenden-Versäumnis der Anhörung des Arbeitnehmers-Nichteinhaltung Kündigungsfrist- keine Angabe von Kündigungsgründen-Verstoß gegen gesetz Verbot- Verstoß gegen gute Sitten-fehlende Abmahnung-fehlende oder fehlerhafte Sozialauswahl-Verstoß gegen Anzeigepflicht bei Massenentlassungen
- Tatbestände für außerordentliche Kündigung seitens Arbeitgeber 10X -Abwerbung-Alkoholmissbrauch bei Vorgesetzten und Kraftfahrern (beachte: Trunksucht ist Krankheit, die nur ordentliche Kündigung unter erschwerten Bedingungen ermöglicht)-gravierende Arbeitsverweigerung-schwerwiegender Verstoß gegen Arbeitssicherheitsbestimmungen-Beleidigung in schwerwiegender Form-private Ferngespräche in größerer Form auf Kosten des Arbeitgebers-Schmiergeldannahme-Spesenbetrug und Straftaten im Betrieb-Urlaubsüberschreitungen-Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
- Tatbestände außerordentliche Gründe Kündigung Arbeitnehmer - Lohnrückstände trotz Aufforderung zur Zahlung- Insolvenz desArbeitgebers, wenn Vergütung nicht zahlt/gezahlt werden kann- schwer wiegende Vertragsverletzungen
- Personen berechtigt nach Kündigungsschutzgesetz zu klagen + Frist Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb/Unternehmen länger als 6 Monate ohne UnterbrechungKSchG nicht auf Kleinbetreibe anwendbarinnerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei zuständigen Arbeitsgericht
- Tatbestände ordentliche Kündigung Arbeitgeber personenbedingte Gründe:-fehlende Arbeitserlaubnis ausländischer MA- fehlende Eignung für Aufgaben- Krankheit, Trunksucht, Drogenabhängigkeit (unter best. Vorraussetzungen)verhaltensbedingte Gründe-Arbeitsverweigerung-mangelnder Leistungswille-Nichteinhaltung eines Alkohol/Rauchverbots-Störung des Betriebsfriedensbetriebsbedinge Gründe-dringende betreibl Ereignisse zb Umsatzrückgang,neue Fertigungsverfahren, Rationalisierung
- Personengruppen besonderer Kündigungsschutz werdende und junge MütterMitglieder BetriebsratSchwerbehinderte und deren VertrauensleuteAuszubildende
- Def Abmahnung + Arten schriftlich, deutlich erkennbare Ermahnung ein genau bezeichnetes Fehlverhalten zu ändernDisziplinarfunktion: Disziplinarmaßnahme im Rahmen der MitarbeuterführungKündigungsrechtliche Warnfunktion: arbeitsrechtliche Maßnahme um Vorraussetzung für Kündigung zu schaffen-> muss nach BAG Rechtssprechung abgefasst sein
- Formvorschriften Arbeitsvertrag +Anfechtbarkeit -Schriftform-keine gesetzl Kündigungsfrist-ohne Beteiligung Betriebsrat- ohne Berücksichtigung gesetzl Kündigungsschutzvorschriften-Arbeitgeber muss Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass Herbeiführung von Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund Sperrzeit nach sich ziehtanfechtbar: Arglist oder widerrechtliche Drohung
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- nachvertragl Pflichten Arbeitsgeber - Pflicht zur Zeugnisausstellung- Zeit zur Stellensuche gewähren- Gewährung Resturlaub- ggf Fortbildungskosten zurückzahlen-Aushändigung Arbeitspapiere
- Voraussetzungen Widerspruch Kündigung Betriebsrat +Frist -Arbeitgeber hat soziale Gesichtspkte nicht ausreichend berücksichtigt-Kündigung verstößt gegen besondere Richtlinien-zu kündigender Arbeitnehmer kann an anderen Arbeitsplatz des Betriebes weiter beschäftigt werden-Weiterbeschäftigung ist nach zumutbaren Umschulungs-oder Fortbildungsmaßnahmen möglich-Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen möglich und Arbeitnehmer hat dazu Einverständnis erklärtFrist: innerhalb einer Woche (ordentliche Kündigung) 3 Tage (außerordentliche Kündigung)
- grundsätzliche Beteiligungsrechte Betriebsrat Mitwirkungsrechte : Informationsrechte, Vorschlagsrechte, Anhörungsrechte,BeratungsrechteMitbestimmungsrechte: Zustimmungsverweigerungsrechte, Zustimmungserfordernisrechte, Initiativrechte
- Interessenausgleich - Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat über technische und organisatorische Abwicklung der Betriebsänderung
- Sozialplan Inhalte Vereinbarung des Arbeitgebers mit Betriebsrat über Ausgleich oder Milderung wirtschaftlicher Nachteile für betroffene Arbeitnehmer- Zahlung von Abfindungen- Vorrang von Umschulungsmaßnahmen- Versetzung vor Kündigung-Regelung der betrieblichen Altersversorgung- Überbrückungsbeihilfen- Umzugsbeihilfen-Mietrecht in Werkswohnungen