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Grundrechte (Fach) / Fall 6 Berufsfreiheit (Lektion)

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Diese Lektion wurde von krokerma erstellt.

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  • einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit Beide Aspekte der Berufsfreiheit lassen sich in der Praxis nicht eindeutig trennen, so dass das BVerfG den Gesetzesvorbehalt auch auf die Berufswahl anwendet.
  • Dreistufentheorie (1) Berufsausübungsregelungen durch vernünftige Erwägung des Gemeinwohls (2) subjektive Zulassungsvoraussetzungen durch Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts gerechtfertigt. (3) objektiven Zulassungsvoraussetzungen durch Abwehr von Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut  
  • objektive Zulassungsvoraussetzung   Eine objektive Zulassungsvoraussetzung ist gegeben, wenn an Voraussetzungen angeknüpft wird, die außerhalb der Person des Berufswilligen liegen und von seinen persönlichen Eigenschaften wie der Qualifikation unabhängig sind – bsp. Verwaltungsmonopole. 
  • subjektive Zulassungsvoraussetzung Beschränkung aufgrund der Kompetenzen der Person
  • Berufsausübungsregelung Die Art und Weise, wie ein Beruf auszuüben ist, wird eingeschränkt, aber nicht verhindert
  • Berufsfreiheit Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist, die der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient und nicht schlechterdings sozialschädlich ist.
  • Berufsregelnde Tendenz Eine objektiv berufsregelnde Tendenz liegt vor, wenn die staatliche Maßnahme zur Änderung der Rahmenbedingungen einer beruflichen Tätigkeit führt und ein enger Zusammenhang zur Ausübung des jeweiligen Berufs besteht.
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