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Recht & Steuern (Fach) / BGB Sachenrecht (Lektion)
BGB Sachenrecht
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- Def Eigentum unmittelbare rechtliche Herrschaft über eine Sache Eigentümer ist der, dem die Sache gehört kann mit der Sache nach Belieben verfahren, soweit nicht das Recht oder Dritte dagegenstehen
- Def Besitz Tatsächliche Gewält über eine Sache Besitzer hat Recht zur Nutzung der Sache Besitzer ist, wer die Sache augenblicklich hat
- Übertrag Besitz und Eigentum bewegliche Sachen: durch Einigung und Übertragung unbewegl Sachen (Immobilien, Gebäude etc) : -Eigentum: durch Einigung vor Notar und Eintragung in Grundbuch-Besitz: durch Einigung und Überlassung
- Arten Kreditsicherung ( Finanzierungssicherheiten) personenbezogen Sicherheiten: - einfacher Personalkredit- verstärkter Personalkredit: Bürgschaft, Forderungsabtretung,Wechselabsicherung- Sonderformen: Garantie, Patronatserklärung dingliche Sicherheiten:- Grundpfandrechte: Grundschuld, Hypothek- Sonstige Realsicherheiten: Verpfändung, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung
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