USt (Fach) / USt (Lektion)
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USt
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- Umsatzsteuerrechtliche Gebiete Inland (§1 (2)S.1 UStG Ausland (§1 (2)S.2 UStG: (übriges) Gemeinschaftsgebiet (§1 (2a) S.1 UStG) Drittlandsgebiet (§1 (2a) S.3 UStG
- Gesetzliche Grundlage Tausch §3 (12) UStG
- Definition Leistung Willentliche Herbeiführung eines fremden Nutzen durch Aufgabe eines eigenen Rechtsgutes
- Komissionsgeschäft Kommissionär handelt im eigenen Namen für fremde Rechnung (§3 (3) UStG Saldieren der Lieferungen zwischen Kommittenten und Kommissionär
- Prüfreihenfolge Ort der Lieferung §3 fc 867
- §3 (7) S.1 UStG Warenruhende Lieferung §929 S.2 BGB Erwerber bereits im Besitz der Sache Besitzkonstitut §930 BGB Lieferung G+B oder Gebäude Montagelieferungen beim Abnehmer
- §3 (8) UStG Beförderung oder Versendungslieferung Grenzüberschreitung Drittlandsgebiet EUSt durch Lieferer geschuldet
- Reihengeschäft §3 (6) S.5 UStG mehrere Unternehmer schließen Umsatzgeschäfte ab, die denselben Gegenstand betreffen, der Gegenstand wir beförder und versendet und gelangt unmittelbar vom ersten an den letzten Abnehmer nur eine warenbewegte Lieferung (Dicke-Daumen Methode: der transportiert nächster Pfeil; bei Mitte (§3 (6) S.6 UStG))
- Versandhandelsregelung §3c UStG Beförderung oder Versendung durch den Lieferer von EU nach EU Prüfung Absätze 2-5
- Erwerbsschwelle Anwendung §3c bereits für den die Lieferung auslösende Überschreitung der Erwerbsschwelle (A 3c.1 (3) S.6 UStAE) Keine rückwirkende Änderung der Umsätze
- Sonstige Leistung §3 (9) S.1 UStG Leistungen die keine Lieferungen sind §3 (9) S.2 UStG Unterlassen oder Dulden einer Handlung
- Ort der sonstigen Leistung §3a (1) B2C (2) B2B (3-8)Spezialvorschriften §3b Beförderungsleistungen §3f unentgeltliche sonstige Leistungen
- Abgrenzung Speisen zu Restaurationsleistungen A 3.6 UStAE
- Werklieferung Werkleistung Bearbeitung eines fremden Gegenstand (§3 (4) UStG) Werkleistung: §3 (4) i.V.m §3 (9) UStG: Der Werkunternehmer (Bearbeiter) beschafft keinerlei Hauptstoff. Die Beschaffung von Nebenstoffen ist unbeachtlich
- PKW-Nutzung aus USt-Sicht §3 (9a) Nr.1 beachten BMG §10 (4) Nr.2 Drei Wahlrechte: 1%-Regelung, Schätzung, Fahrtenbuch Erlasse 500 §15/2
- Verwenung der USt-ID Nr bei ig. Lieferung/Erwerb A 6a.1 (18) UStAE: §6a (1) S.1 Nr.3 UStG ist erfüllt=unterliegt beim Abnehmer der Umsatzbesteuerung §1a (4) S.2 UStG=Verzicht Anwendung der Erwerbsschwelle
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