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Erbrecht (Fach) / Erbvertrag, §§ 1941, 2274 ff. BGB (Lektion)

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  • Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament? Der Erbvertrag ist zweiseitig, das Testament einseitig.
  • Nenne die Wirksamkeitsvoraussetzungen für den Erbvertrag! I. TestierwilleII. TestierfähigkeitIII. Persönliche ErrichtungIV. FormV. Sonstige NichtigkeitsgründeVI. Keine AnfechtungVII. Keine AufhebungVIII. Kein Rücktritt
  • Kann auch ein Minderjähriger einen Erbvertrag aufsetzen? Ja, aber nur unter den Voraussetzungen der §§ 2275 II, 1303 II BGB.
  • Welche Form gilt für den Erbvertrag? Zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit, § 2276 BGB.
  • Welche Vorschriften gelten für die Anfechtung des Erbvertrages durch den Erblasser? §§ 2281 ff., 2078 ff. BGB.
  • Nenne zwei Gründe für den Rücktritt vom Erbvertrag! - Vorbehalt des Rücktritts im Erbvertrag, § 2293 BGB- Vorliegen der Voraussetzungen der Entziehung des Pflichtteils, §§ 2294, 2333 BGB
  • Kann der Erblasser frei über Gegenstände verfügen, die er zum Gegenstand eines Erbvertrages gemacht hat? Ja; Arg.: § 2286 BGB
  • Welche Konsequenz hat ein Erbvertrag für bereits existierende Verfügungen von Todes wegen? Frühere Verfügungen werden aufgehoben, § 2289 I 1 BGB.
  • Welche Konsequenz hat ein Erbvertrag für spätere Verfügungen von Todes wegen? Spätere Verfügungen sind insoweit unwirksam, § 2289 I 2 BGB.
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