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Erbrecht (Fach) / Testament (Lektion)

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  • Welche Bestimmungen über den Erben kann ein Testament beinhalten? - Vollerbe, § 1937 BGB- Enterbung, § 1938 BGB- Ersatzerbe, § §§ 2096 ff. BGB- Vor-/Nacherbe, §§ 2100 ff. BGB
  • Was ist ein Ersatzerbe? Für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, wird ein anderer als Erbe eingesetzt, § 2096 BGB.
  • Was ist ein Nacherbe? Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, das dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist, § 2100 BGB.
  • Charakterisiere die Rechtsstellung des Vermächtnisnehmers! Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe, sondern hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben aus §§ 1939, 2147, 2174 BGB.
  • Welche Besonderheit ergibt sich beim Vorausvermächtnis? Beim Vorausvermächtnis ist der Vermächtnisnehmer auch Erbe, hat gewissermaßen einen Anspruch gegen sich selbst, § 2150 BGB.
  • Was ist eine Teilungsanordnung? Eine Bestimmung des Erblassers darüber, welche konkreten Gegenstände einem Erben zukommen sollen.
  • Nenne ein Beispiel, in dem eine Pflichtteilsentziehung in Betracht kommt? Wenn der Erbe dem Erblasser nach dem Leben trachtet, § 2333 BGB.
  • Wie ist ein Testament auszulegen? Subjektiv, § 133 BGB.
  • Welche Punkte sind bei der Prüfung der Wirksamkeit eines Testaments ggf. anzusprechen? 1. Testierwille 2. Testierfähgikeit 3. Persönliche Errichtung 4. Form 5. Sonstige Nichtigkeitsgründe 6. Kein Widerruf 7. Keine Anfechtung
  • Wie ermittelt man den Testierwillen? Nach dem wahren Willen (subjektiv), § 133 BGB.
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  • Ist ein Minderjähriger testierfähig? Nach Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Minderjähriger ein öffentliches Testament errichten, §§ 2229, 2232 BGB.
  • Kann sich der Erblasser bei Errichtung des Testaments vertreten lassen? Nein, das Testament ist persönlich zu errichten, §§ 2064, 2065 BGB.
  • Welche Form gilt für das öffentliche Testament? Zur Niederschrift eines Notars, § 2232 BGB.
  • Welche Formerfordernisse gelten für eigenhändige Testamente? - Eigenhändig geschrieben, § 2247 I BGB - Eigenhändig unterschrieben, § 2247 I BGB - Angabe von Zeit und Ort, § 2247 II BGB ("soll")
  • Nenne drei außerordentliche Testamentsformen! - Nottestament vor dem Bürgermeister, § 2249 BGB - Nottestament vor drei Zeugen, § 2250 BGB - Nottestament auf See, § 2251 BGB
  • Welche Wirkung hat es, wenn der Erblasser ein neues Testament aufsetzt, dass im Vergleich zu einem früheren Testament abweichende Festsetzungen enthält? Das frühere Testament wird insoweit widerrufen, § 2258 BGB.
  • Wie prüft man die Anfechtung eines Testaments I. Anfechtungsgrund II. Anfechtungserklärung III. Kein Ausschluss IV. Rechtsfolge
  • Welcher Anfechtungsgrund ist in § 2078 BGB enthalten, der nicht auch in §§ 119 ff. BGB geregelt ist? Der Motivirrtum, § 2078 II 1. Fall BGB.
  • Erfasst § 2078 BGB auch den Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung? Die arglistige Täuschung wir von dem Motivirrtum gem. § 2078 II 1. Fall BGB miterfasst.
  • Wer ist berechtigt, ein Testament anzufechten? Derjenige, dem die Aufhebung des Testaments zustatten kommen würde, § 2080 BGB
  • Wem gegenüber ist das Testament anzufechten? - Gegenüber dem Nachlassgericht in den Fällen des § 2081 BGB- Ansonsten: § 143 IV 1 BGB
  • Welche Frist gilt für die Anfechtung eines Testaments? 1 Jahr ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund.
  • Was ist die Rechtsfolge der Anfechtung eines Testaments? Nichtigkeit ex tunc, § 142 I BGB.
  • Ist bei Anfechtung einzelner Bestimmungen im Zweifel das gesamte Testament nichtig? Nein, im Zweifel nur Teilnichtigkeit, § 2085 BGB.
  • Wer kann ein gemeinschaftliches Testament errichten? Ehegatten, § 2265 BGB
  • Welche Formerfordernisse gelten für ein gemeinschaftliches Testament? - Eigenhändige Niederschrift durch einen Ehegatten- Eigenhändige Unterschrift beider Ehegatten
  • Was ist ein "Berliner Testament"? Beim Berliner Testament erfolgt eine gegenseitige Einsetzung als Erben und eine Einsetzung eines Dritten als Erben des Überlebenden, § 2269 BGB.
  • Erkläre im Zusammenhang mit dem "Berliner Testament" das Trennungsprinzip und das Einheitsprinzip? - Beim Trennungsprinzip ist der überlebende Ehegatte nur Vorerbe und der Dritte Nacherbe. Der überlebende Ehegatte unterliegt daher den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2112 ff. BGB.- Beim Einheitsprinzip ist der überlebende Ehegatte Vollerbe und der Dritte Schlusserbe.- Im Zweifel gilt das Einheitsprinzip, §§ 2269 I BGB.
  • Welche Konsequenz hat es, wenn bei wechselseitigen Verfügungen im Testament eine Verfügung nichtig ist? Nichtigkeit beider Verfügungen, § 2270 I BGB.
  • Welche Vorschrift regelt den Widerruf wechselseitiger Verfügungen? § 2271 BGB.