gesellschaftsrecht (Fach) / AG (Lektion)

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  • Was sind die Entstehungsvoraussetzungen der AG? - Notarielle Satzung, § 23 AktG - Aktienübernahme durch die Gründer, § 29 AktG - Bestellung der Organe, § 30 AktG - Gründungsbericht/-prüfung, §§ 32 ff. AktG - Kapitaleinzahlung, §§ 36 II, 54 III AktG - Anmeldung beim Handelsregister, §§ 36, 37 AktG - (Konstitutive) Eintragung ins Handelsregister, § 41 I 1 AktG
  • Wer vertritt die AG? Der Vorstand, § 78 I AktG.
  • Wer haftet in der AG gegenüber Dritten? Nur die AG mit ihrem Gesellschaftsvermögen, § 1 I 2 AktG.
  • Welche Grundsätze gelten für die Haftung bei Gründung einer AG? Dieselben wie bei der Gründung einer GmbH ("Vorgründungsgesellschaft", "Vor-AG").