gesellschaftsrecht (Fach) / GmbH (Lektion)
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- Was sind die Entstehungsvoraussetzungen für die GmbH? - Notarieller Gesellschaftsvertrag, §§ 2, 3 GmbHG- Stammkapital: 25.000 Euro, § 5 GmbHG- Anmeldung der GmbH beim Handelsregister, §§ 7, 8 GmbHG- Eintragung der GmbH ins Handelsregister, § 10 GmbHG
- Wer vertritt die GmbH? Der oder die Geschäftsführer, § 35 GmbHG.
- Wer haftet bei der GmbH gegenüber Dritten? Nur die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht die Gesellschafter, § 13 II GmbHG.
- Erkläre die GmbH&Co. KG! Die GmbH& Co. KG ist eine KG, deren Komplementär eine GmbH ist.
- In welcher Phase der Gründung einer GmbH spricht man von einer "Vorgründungsgesellschaft"? In der Phase nach der Vereinbarung zur Gründung der GmbH und vor Abschluss des GmbH-Vertrages.
- Wie ist die Vorgründungsgesellschaft rechtlich zu behandeln? Es gelten die Regeln für die GbR bzw. OHG.
- In welcher Phase spricht man von einer "Vor-GmbH"? In der Phase nach dem Abschluss des GmbH-Vertrages und vor Eintragung der GmbH ins Handelsregister.
- Charakterisiere die "Vor-GmbH"! Die "Vor-GmbH" ist eine rechtsfähige Gesellschaft sui generis, auf die die Vorschriften der GmbH entsprechende Anwendung finden.
- Gehen Verpflichtungen der Vorgründungsgesellschaft auf die Vor-GmbH über? Nein; Arg.: Grundsatz der Diskontinuität.
- Wer haftet in der Phase der Vor-GmbH Dritten gegenüber persönlich? Die Handelnden, § 11 II GmbHG.
- Was bedeutet "Verlustdeckungshaftung"? Die Gründer haften gegenüber der Vor-GmbH, nicht gegenüber Dritten, für etwaige Schulden, müssen also "einschießen".
- Haftet die GmbH für Verbindlichkeiten der Vor-GmbH? Ja; Arg.: Grundsatz der Kontinuität.
- Was bedeutet "Differenzhaftung"? Die Gründer haften gegenüber der GmbH, nicht gegenüber Dritten, für die Differenz, mit der die Vor-GmbH in die GmbH gegangen ist.
- Was passiert mit der Handelndenhaftung gem. § 11 II GmbHG, wenn die GmbH ins Handelsregister eingetragen wird? Die Handelndenhaftung gem. § 11 II GmbHG erlischt.
