Steuerlehre (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
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- Berechnung: Summe der Einkünfte + Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) + Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) + Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) + Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) + Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) + Sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG = Summe der Einkünfte
- Berechnung: Gesamtbetrag der Einkünfte + Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) - Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG) + Hinzurechnungsbetrag (§ 52 Abs. 3 Satz 3 EStG sowie § 8 Abs. 5 Satz 2 AIG) = Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
- Berechnung: Einkommen + Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) - Verlustabzug nach § 10d EStG - Sonderausgaben (in der Reihenfolge §§ 10, 10c, 10a, 10b EStG) - außergewöhnliche Belastungen (§§ 33-33b EStG) - Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude und Baudenkmale sowie der schutzwürdigen Kulturgüter (§§ 10e-10i EStG, § 7 FördG) + zuzurechnendes Einkommen gem. § 15 Abs. 1 AStG = Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG)
- Berechnung: zu versteuerndes Einkommen + Einkommen (§2 Abs. 4 EStG) - Freibeträge für Kinder (§ 31 EStG, § 32 Abs. 6 EStG) - Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV = zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG)
- Beschreibung der Einkommensteuer direkte Steuer Besitzsteuer Personensteuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungs- u. Abzugsteuer
- Rechtsgrundlagen der Eeinkommensteuer? EStG EStDV EStR
- Definition der persönlichen Steuerpflicht Natürliche Personen sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland (BRD) und zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erdorscht oder ausgebeutet werden, einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Persönliche Einkommensteuerpflicht: §? § 1 EStG
- Sachliche Einkommensteuerpflicht: §? § 2 EStG
- Wann hat der Stpfl einen Wohnsitz? § 8 AO: Wohnung im Inland, die beibehalten und benutzt wird außer: Wohnung soll von vornherein nur vorübergehend (weniger als 6 Monate) genutzt werden
- Gewöhnlicher Aufenthalt? § 9 AO: dort, wo sie sih unter Umstaänden aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilt (mehr als 6 Monate)
- Welche Einkünfte unterlichen bei voraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht der Einkommensteuer? Sämtliche Einkünfte aus dem In- und Ausland, soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen bestehen, z.B. Doppelbesteuerungsabkommen.
- Welche Arten der Steuerpflicht gibt es? Unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 1 EStG erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag, § 1 Abs. 3 und § 1a EStG beschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG erweiterte beschränkte Steuerpflicht, §§ 2 und 5 AStG