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Soziale Hilfen (Fach) / Migration (Lektion)

Klausurvorbereitung

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  • Zuwanderungsgesetz seit 1.1.2005 geregelter Zugang von Ausländern Freizügigkeitsgesetz Asylverfahrensgesetz Aufenthaltsgesetz  
  • Grundgedanke Zuwanderungsgesetz wirtschaftl. Gründe aus Sicht der BRD Integrationsmaßnahmen regeln humanitäres Aufenthaltsrecht verbessern europ. Rechteharmonisierung
  • Personenkreis Zuwanderungsgesetz Menschen die in BRD arbeiten wollen (insb. Hochqualifizierte, Selbstst.) Flüchtlinge Spätaussidler Kinder, die ihren Eltern folgen Ehegatten/ Lebenspartner die folgen
  • welche Aufenthaltstitel gibt es Visum Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt EG
  • Visum zeitl befristet zweckgebunden für Touristen, Besucher, Studium, Arbeit
  • Aufenthaltserlaubnis zeitl. befristet zweckgebunden kein Auflagen haben (zB räuml. Begrenzung) Arbeitserlaubnis mit Zustimmung BFA  
  • Niederlassungserlaubnis unbefristet ohne Bedingungen Arbeitserlaubnis enthalten
  • Daueraufenthalt EG unbefristet keine Bedingungen Arbeitserlaubnis enthalten ermögl. Mobilität in EU
  • 3 Arten der Ausweisung zwingende Ausweisung Ausweisung im Regelfall Ermessensausweisung
  • zwingende Ausweisung eine o. mehrer FS/JS min 3 Jahre FS wg BtMG oder Landfriedensbruch min 2 Jahre o. Bew. Sicherheitsverwahrung Einschleusen von Ausländern  
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  • Ausweisung im Regelfall Fs/JS min 2 Jahre o. Bew. Verstoß geg BtMG Teilnahme verbotene Veranstaltungen Unterstützung von Terrorismus gegen freiheitl.-demokr. Grundordnung falsche Angaben zur Person
  • Ermessensausweisung bei Gefahr für die Sicherheit & Ordnung der BRD
  • Berücksichtigung bei der Ausweisung Dauer des rechtm. Aufenthalts persönl., wirtschaftl. & sonstige Bindungen Folgen für Familienangehörige Gefahr für Leib & Leben im Heimatland Straftat Aufenthaltstitel
  • § 456a STA kann von weiterer Vollstreckung absehen bei Abschiebung i.d.Regel zw. Halbstrafe & 2/3. Termin bei LL min 10 Jahre am Tag der Abschiebung Haftbefehl bis Verjährung für Reststrafe Betretungserlaubnis möglich aus humantitären Gründen                                               aus öffentl Interesse Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung beantragen oder durch Anwalt Aussetzung des Haftbefehls