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Handelsrecht (Fach) / Handlungsvollmacht, §§ 54 ff. HGB (Lektion)

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  • Worin unterscheidet sich die Erteilung einer Handlungsvollmacht von der Erteilung einer Prokura? - Die Erteilung einer Handlungsvollmacht kann auch durch einen bestellten Vertreter erfolgen. - Die Erteilung einer Handlungsvollmacht kann auch konkludent erfolgen. - Die Erteilung der Handlungsvollmacht ist nicht in das Handelsregister einzutragen.
  • Welchen Umfang hat eine Handlungsvollmacht im Zweifel? Die Handlungsvollmacht ermächtigt im Zweifel zu allen Geschäften eines derartigen Handelsgeschäfts, § 54 HGB.
  • Ist die Handlungsvollmacht übertragbar? Ja, mit Zustimmung des Inhabers des Handelsgewerbes, § 58 HGB.