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Handelsrecht (Fach) / Prokura, §§ 48 ff. HGB (Lektion)

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  • Welche Anforderungen sind gem. § 48 HGB an die Erteilung der Prokura zu stellen? - Erteilung durch den Inhaber des Handelsgeschäfts- Ausdrückliche Erteilung
  • Wirkt die Eintragung der Prokura ins Handelsregister konstitutiv oder deklaratorisch? Deklaratorisch.
  • Wozu ermächtigt die Prokura? Zu allen Geschäften eines Handelsgewerbes, § 49 HGB.
  • Ist die Prokura mit Wirkung gegenüber Dritten beschränkbar? Nein, § 50 HGB.
  • Ist die Prokura übertragbar? Nein, § 52 II HGB.
  • Wodurch kann die Prokura erlöschen? - Widerruf- Tod des Prokuristen- Kein Handelsgeschäft mehr
  • Wirkt die Eintragung des Widerrufs der Prokura ins Handelsregister konstitutiv oder deklaratorisch? Deklaratorisch.
  • Führt der Tod des Inhabers des Handelsgewerbes zum Erlöschen der Prokura? Nein, § 52 III HGB.
  • Was kommt in Betracht, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen der Prokura nicht vorliegen sollten? Eine Umdeutung gem. § 140 BGB in eine Handlungsvollmacht.
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