9
Handelsrecht (Fach) / Prokura, §§ 48 ff. HGB (Lektion)
def
Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Welche Anforderungen sind gem. § 48 HGB an die Erteilung der Prokura zu stellen? - Erteilung durch den Inhaber des Handelsgeschäfts- Ausdrückliche Erteilung
- Wirkt die Eintragung der Prokura ins Handelsregister konstitutiv oder deklaratorisch? Deklaratorisch.
- Wozu ermächtigt die Prokura? Zu allen Geschäften eines Handelsgewerbes, § 49 HGB.
- Ist die Prokura mit Wirkung gegenüber Dritten beschränkbar? Nein, § 50 HGB.
- Ist die Prokura übertragbar? Nein, § 52 II HGB.
- Wodurch kann die Prokura erlöschen? - Widerruf- Tod des Prokuristen- Kein Handelsgeschäft mehr
- Wirkt die Eintragung des Widerrufs der Prokura ins Handelsregister konstitutiv oder deklaratorisch? Deklaratorisch.
- Führt der Tod des Inhabers des Handelsgewerbes zum Erlöschen der Prokura? Nein, § 52 III HGB.
- Was kommt in Betracht, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen der Prokura nicht vorliegen sollten? Eine Umdeutung gem. § 140 BGB in eine Handlungsvollmacht.
Anzeige