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Grundzüge der Unternehmensbesteuerung (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

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  • Welteinkommensprinzip Das Welteinkommensprinzip besagt, dass die in einem Staat (z.B. auf Grund ihres Wohnsitz) Steuerpflichtigen mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sind, unabhänig davon, wo die Einkünfte erzeielt worden sind. Deutschland gehört zu den Staaten, die grundsätzlich nach Welteinkommensprinzip besteuern. Das Welteinkommensprinzip gilt in Deutschland nur bei unbeschränkter Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 EStG.    Zur Vermeidung von Härtefällen bei Steuerpflichtigen, die in mehreren Staaten steuerpflichtiges Einkommen erzielen, haben die meisten Staaten, die nach Welteinkommensprinzip besteuern, Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten abgeschlossen.
  • Gewinnermittlung -Vorgehen- 1.) Einkunftsart 2.) Gewinnnermittlungsart