Buchführung (Fach) / Abschreibung (Lektion)

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  • Anschreibung technischer Verschleiß, wirtschaftl. Entwertung, handelsrechtlich Absetzung für Abnutzung, steuerrechtlich  
  • planmäßige Abschreibung  Vorhersehbare, kalkulatorisch  erfassbare  Wertminderung  Abnutzung, Alterung) § 253  Abs. 2  HGB der Abschreibungsplan hat die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Hilfe einer bestimmten Abschreibungsmethode auf die Nutzungsdauer zu verteilen. nach Leistung:Nachweiß durch Zählwert, im Verhältnis zum geschätzen Gesamtvorkommen BSP:AK 400000€ / 50000 Stunden (Erfahrung) = STundensatz 8€ 1.Jahr laut Zähler: 10000 * 8 = 80000 2. Jahr laut Zähler: 8000 * 8 = 64000   linear:Zeitabschreibungsverfahren, AK/ND=€  100/ND=% degressiv:Abschreibungssat z  darf  höchst ens  das  2,5 ­f ache  des  l i near en  Abschr ei bungssat zes  betragen, jedoch  ni cht  h öher  al s  25  % sein. Änderung von degr. zu linear möglich Formel  für  den  Übergang  auf  die  lineare  AfA: opt. Umstellungszeitpunkt  n - 100/p +1 Sammel post en  Geringwertige Güter  wird  gebildet, wenn  die  Anschaf f ungs ­ oder  Her st el l ungskost en  vermindert  um  den  abzugsfähigen  Vorsteuerbetrag  150  €, aber  ni cht  1.000  €  f ür  das  ei nzel ne  Wi r t schaf t sgut  über st ei gen. in folgenden  vier  Wirtschaftsjahren  mi t  j ewei l s  ei nem  Fünf t el  gewi nnmi nder nd  auf zul ösen.
  • außerplanmäßige Abschreibung Nicht  vorhersehbare, kalkulatorisch  nicht  erfassbare  Wertminderung  (höhere  Gewalt) § 253  Abs. 2,3  und  § 279  Abs. 1  HGB