Buchführung (Fach) / Abschreibung (Lektion)
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- Anschreibung technischer Verschleiß, wirtschaftl. Entwertung, handelsrechtlich Absetzung für Abnutzung, steuerrechtlich
- planmäßige Abschreibung Vorhersehbare, kalkulatorisch erfassbare Wertminderung Abnutzung, Alterung) § 253 Abs. 2 HGB der Abschreibungsplan hat die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Hilfe einer bestimmten Abschreibungsmethode auf die Nutzungsdauer zu verteilen. nach Leistung:Nachweiß durch Zählwert, im Verhältnis zum geschätzen Gesamtvorkommen BSP:AK 400000€ / 50000 Stunden (Erfahrung) = STundensatz 8€ 1.Jahr laut Zähler: 10000 * 8 = 80000 2. Jahr laut Zähler: 8000 * 8 = 64000 linear:Zeitabschreibungsverfahren, AK/ND=€ 100/ND=% degressiv:Abschreibungssat z darf höchst ens das 2,5 f ache des l i near en Abschr ei bungssat zes betragen, jedoch ni cht h öher al s 25 % sein. Änderung von degr. zu linear möglich Formel für den Übergang auf die lineare AfA: opt. Umstellungszeitpunkt n - 100/p +1 Sammel post en Geringwertige Güter wird gebildet, wenn die Anschaf f ungs oder Her st el l ungskost en vermindert um den abzugsfähigen Vorsteuerbetrag 150 €, aber ni cht 1.000 € f ür das ei nzel ne Wi r t schaf t sgut über st ei gen. in folgenden vier Wirtschaftsjahren mi t j ewei l s ei nem Fünf t el gewi nnmi nder nd auf zul ösen.
- außerplanmäßige Abschreibung Nicht vorhersehbare, kalkulatorisch nicht erfassbare Wertminderung (höhere Gewalt) § 253 Abs. 2,3 und § 279 Abs. 1 HGB