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07 Steuerrecht (Fach) / HB (Lektion)
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- Welche Steuerarten kennen Sie, und welche Steuern lassen sich den jeweiligen Steuerarten zuordnen? Besitzsteuern: Est, LSt, KapErtragsSt, KiSt, GewSt, GrundSt, KÖSt, VermSt, ErbSt Verkehrssteuern: USt, GrundErwSt, KfzSt, VersSt Verbrauchssteuern: ZuckerSt, BierSt, SektSt, KaffeeSt, MineralölSt Zölle
- Welche Steuerarten können auf Honorarberater zukommen? EST, KiSt, GewSt, USt, VersSt
- Was verstehen Sie unter dem Begriff der „unbeschränkten Steuerpflicht“? Jede natürliche Person mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Deutschland ist mit ihrem Welteinkommen in Deutschland einkommensteuerpflichtig.
- Nennen Sie die Einkunftsarten gem. § 2 Abs. 1 EStG, und unterscheiden Sie diese in Gewinn- und Überschusseinkünfte. Gewinneinkünfte: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbständiger Arbeit Überschusseinkünfte: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte im Sinn § 22 EStG
- Erläutern Sie das Verfahren der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung (Zu- / Abflussrechnung) Nettoergebnis = Gewinn bzw. Verlust
- Wie werden bei dieser Gewinnermittlung Forderungen und Verbindlichkeiten behandelt? Erläutern Sie das anhand eines Beispiels. Forderungen und Verbindlichkeiten wirken sich erst bei Zahlungsfluss als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben aus.
- Welche Umsätze werden mit der Umsatzsteuer besteuert, und wie hoch sind die Steuersätze? Besteuert werden Nettoumsätze (Nettopreis = Bemessungsgrundlage), der Mehrwert. Der Steuersatz beträgt 19% (ermäßigt 7%) auf den Nettobetrag. Steuerbare Umsätze: Lieferung und Leistung im Inland gegen Entgelt, Einfuhr von außerhalb der EU, Innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt. 7% bei Personennahverkehr, Bücher, Wissenschaftl. Leistungen, Lebensmittel, Vieh- Pflanzen-Zucht
- Berechnen Sie die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer für einen Unternehmer, der Material für den Monat Mai in Höhe von 40.000 EUR eingekauft hat und im selben Monat seine Produkte für 86.000 EUR verkauft. Bruttokaufpreis 40.000 ./. 6.386,56 = Nettopreis 33.613,44 € Bruttoverkaufspreis 86.000 ./. 13.731,09 = Nettopreis 72.268,91 € USt = 13.731,09 ./. VorSt= 6.386,56 = 7.344,53 € Differenz UST
- Was verstehen Sie unter dem Vorsteuerabzug? Bei der Umsatzsteuererklärung werden bezahlte Umsatzsteuern als Vorsteuern von der einbehaltenen Umsatzsteuer abgezogen.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann? Umsatzsteuerpflichtiger ist Unternehmer - Leistung durch einen anderen Unternehmer erbracht - Leistung für sein Unternehmen erbracht - Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen - Vorsteuerabzug darf nicht ausgeschlossen sein
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- Umsatzsteuerpflichtiger ist Unternehmer - Leistung durch einen anderen Unternehmer erbracht - Leistung für sein Unternehmen erbracht - Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen - Vorsteuerabzug darf nicht ausgeschlossen sein Name und Anschrift des Verkäufers Menge und Bezeichnung des gelieferten Gegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Leistung Bruttopreis Steuersatz Rechnungsdatum Im Falle der Steuerfreiheit der Hinweis darauf
- (Welche Mindestangaben müssen auf einer Kleinbetragsrechnung angegeben sein?) Auf welche Angaben kann verzichtet werden? Verzichtet werden kann auf: Angabe des Leistungsempfängers Angabe des Leistungszeitpunkts Angabe des Steuerbetrags
- Definieren Sie den Kleinunternehmer gemäß UStG. Inwiefern unterscheidet er sich in der Handhabung der Umsatzsteuer von anderen Unternehmen? Unternehmer, die nachfolgende Umsatzgrenzen nicht überschreiten: Im vorausgegangenen Kalenderjahr 17.500 € Im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € Können keine Vorsteuer geltend machen, werden wie Endverbraucher behandelt, dürfen keine USt ausweisen
- An welchem Merkmal wird die Frage der Umsatzsteuerfreiheit der Einnahmen eines Versicherungsmaklers „aufgehängt“? Umsatzsteuerfreiheit eines Versicherungsmaklers hängt davon ab, ober er - entsprechend typischem Berufsbild - eine Vermittlungsleistung erbring. Nur Vermittlung genießt Steuerprivileg.
- Welche Auswirkungen hat das auf einen Versicherungsmakler, der ausschließlich Geschäftsführungs- und Leitungsaufgaben wahrnimmt? Er nimmt keine „Vermittlung“ im Sinne der Befreiungsvorschrift vor. Vergütungen für GF = USt-pflichtig.
- Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die Rechnungsstellung eines Honorarberaters? Auf Vermittlung gerichtete Beratungsleistungen sind nach § 4 Nr. 8 u. Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei, alle anderen Leistungen USt-pflichtig!
- Was sind „Kick-Backs“ und wie wirken sich diese steuerlich aus? Kick-Backs sind im Erfolgsfall gezahlte Innenprovisionen, basierend auf einer Vereinbarung zwischen Anlagevermittler und Anlageinstitut. Steuerlich bleiben diese beim Honorarberater neutral, da er verpflichtet ist Kick-Backs in voller Höhe seinen Kunden durchzuleiten. Reine Erfolgsprovision für Vermittlung = USt-frei. . Wird Sie vereinnahmt und nicht weitergeleitet = ESt, GewSt.
- Was verstehen Sie unter einer „All-in-Fee“? All-in-Fee ist eine „Alles inklusive Gebühr“, die Transaktionen und Vermögensverwaltung abdeckt.
- Unter welchen Voraussetzungen ist das an einen Versicherungsmakler gezahlte Honorar versicherungssteuerpflichtig? Wenn das Beratungshonorar „für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer bewirkt wird“ = nicht Sachwalter des Kunden
- Welcher Vorteil ergibt sich bei der Honorarberatung hinsichtlich der Versicherungssteuer für den Kunden? Das Beratungshonorar und das Honorar für die Schadensbearbeitung unterliegen nicht der Versicherungssteuer.
- Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Honorarberatung beim Berater? - bei Beratung mit Vermittlung(sabsicht): Honorar ist USt- und VersSt-frei. - bei sonstiger Beratung: Honorar ist USt-pflichtig (Ausnahme: Kleingewerbetreibender)
- Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Honorarzahlung beim Unternehmenskunden? Sämtliche Aufwendungen sind als Betriebsausgabe absetzbar. USt ist kostenneutral w/Vorsteuerabzug Honorar ist VersSt-frei: (Kostenvorteil ggü. Absetzbarkeit)
- Ein Privatkunde kann reine Kosten der privaten Lebensführung nicht steuerlich geltend machen. Welchen Vorteil kann ein Honorarberater dem Kunden dennoch bieten? Echte Ersparnis in Höhe der auf den Courtageanteil der Prämie entfallenden VersSt.
- Welche Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungen können Privatpersonen geltend machen? Versicherungen, die im Zusammenhang mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abgeschlossen werden: Wohngebäude-, Feuer-, Haftpflicht-, Gewässerschaden- Vermieterrechtsschutz-Versicherungen. Beratungskosten für eine baV-Beratung
- Erläutern Sie kurz, welche Besonderheiten beim Abzug von Werbungskosten bei Renten- und KLV gelten. Beratungs- oder Vermittlungshonorare sind Anschaffungsnebenkosten und keine Werbungskosten. Sie sind erst im Zeitpunkt der Besteuerung der Leistungen aus der Versicherung (bei Auszahlung, Kündigung) abzuziehen.
- Stellen Sie dar, worauf Sie als Honorarberater im Bereich der Anlageverwaltung achten müssen. Die Höhe der Transaktionskosten sollte sich aus dem abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag ergeben. Bei All-in-fee bis zu 50% möglich.
- Nenne beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben. Zähle unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben auf.. Nur bis zu Höchstbeträgen: alle Vorsorgeaufwendungen unbeschränkt: Realsplitting = Unterhalt an geschiedende Partner Renten u. dauernde Lasten gezahlte Kirchensteuer Steuerberatungskosten Berufsausbildung, Weiterbildung Kosten für hauswirtsschaftliches Beschäftigungsverhältnis
- Nennen Sie die Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs. Dem Steuerpflichtigen müssen im jeweiligen Kalenderjahr Aufwendungen entstanden sein. Erstattungen sind zu verrechnen, bis auf Leistungen aufgrund eines Versicherungsfalles. Aufwendungen dürfen weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Aufwendungen müssen aufgrund einer eigenen Verpflichtung geleistet werden.
- Welche Folgen ergeben sich hieraus (Regelungen für Sonderausgabenabzug) für die Honorarberatung? Nettotarif für Vorsorge = keine Courtage, statt dessen Honorar. Honorar als Sonderausgabe abzugsfähig – soweit nicht berets Betriebsausgabe oder Werbungskosten.