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Internationale Dimensionen (Fach) / Rechtsvergleichung (Lektion)

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Diese Lektion wurde von misuri14 erstellt.

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  • Nach wie vor ist das juristische Denken eines Juristen im Common Law durch konkrete Fallsicht geprägt richtig
  • Ideologische Grundlagen der Zivilrechte des sozialistischenRechtskreis waren die Schriften von Marx und Lenin richtig
  • Innerhalb der Eu wurden und werden vor allem wirtschaftsnahe Rechtsbereiche einander angeglichen richtig
  • Ein europäisches Vertragsgesetzbuch wurde bereits verabschiedet und wird am 1.1.2011 in Kraft treten falsch
  • Das ABGB war hinsichtlich Aufbau und Inhalt das Vorbild für die deutsche Zivilrechtskodifikation falsch
  • In der EU herrscht das Territorialitätsprinzip, das heißt nationale Gerichte wenden nur ihr eigenes Zivilrecht an. falsch
  • Angewandte Rechtsvergleichung ist bei der Vorbereitung von neuen nationalen Gerichten nützlich richtig
  • In jüngerer Zeit gewinnt "statute law" im englischen Privatrecht zunehmend an Bedeutung. richtig
  • Frankreich, Belgien und Luxenburg haben im Zivilrecht den Code Cilvil als ihre gemeinsame Grundlage richtig
  • Mikrovergleichung befasst sich mit dem Stil und Wesen der Rechtsordnungen. falsch
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  • Nach der funktionellen Methode ist jedes Rechtsinstitut in seinem gesellschaftlichen Kontext zu untersuchen. richtig
  • Für das Common Law ist charakteristisch, dass es zu einem erheblichen Teil auf Richterrecht beruht. richtig
  • Zwischen den Zivilrechten der europäischen Staaten bestehen heute keine relevanten Unterschiede. falsch
  • Rechtsvergleichung befasst sich mit den Begriffen, nicht mit den Funktionen der Rechtsinstitute. falsch
  • Auch in Belgien ist das allgemeine Zivilrecht im - vielfach novellierten- Code Civil von 1804 kodifiziert. richtig
  • Den Begriff der "okzidentalen Rechtsfamilie" hat Ernst Rabel geprägt. falsch
  • Agency, Trust und Consideration sind charakteristische Rechtsinstitute des Romanischen Rechtskreises. falsch
  • Der Grundsatz des stare decisis ist für die kontinentaleuropäische Rechtsordnung typisch und stilprägend. falsch
  • Englische Richter müssen ihre Urteile grundsätzlich im Rahmen der einschlägigen Präjudzien finden. richtig
  • Das US- Recht hat sich seit 1776 vom überkommenden englischen Common Law nach und nach entfernt. richtig
  • Der freie Warenverkehr würde besser funktionieren wenn es ein einheitliches Vertragsrecht in der EU gäbe. richtig
  • In der USA besitzen all 50 Teilstaaten ein Zivilrechtssytstem, das auf Common Law beruht. falsch
  • Das Jahr 1945 kann als Geburtsjahr der wissenschaftlichen Rechtsvergleichung angesehen werden. falsch
  • Auslandskunde ist normbezogen- deskriptiv, Rechtsvergleichung problembezogen- funktional richtig
  • Englische Juristen leiten ihre Urteile im Wege der Subsumtion aus dem kodifizierten Privatrecht ab. falsch
  • Der Begründer der wissenschaftlichen Rechtsvergleichung im deutschen Sprachraum war Hans Kelsen. falsch
  • In Japan ist 1945 der US- amerikanische Uniform Commercial Code als Zivilgesetzbuch in Kraft gesetzt worden. falsch
  • Das belgische und das französische Zivilrecht unterscheiden sich praktisch nur in wenigen Detailfragen. richtig
  • Das Common Law kommt den Gerichten bei der Fortbildung des Rechts eine besonders große Bedeutung zu. richtig
  • Die Mutterrechtsordnung des Romanischen Rechtskreises ist der Spanische Codigo civil falsch
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  • Als Institutionenvergleichung befasst sich die Makrovergleichung mit Detailfragen in der Rechtsordnung falsch
  • In den USA hat Lousiana einen Code Civil und ist daher als hybride Privatrechtsordnung zu qualifizieren richtig
  • Im islamischen Rechtskreis dominiert- außer in der Türkei- religiöse, auf den Koran beruhendes Recht. richtig
  • Von den EU-Staaten haben Spanien und das Vereinigte Königreich mehrere Privatrechtsordnungen richtig
  • Von den großen EU-Staaten, weisen Frankreich und Italien mehr als eine Privatrechtsordnung auf. falsch
  • Das Zivilrecht von Schottland ist als eine mixed jurisdiction einzustufen. richtig
  • Rechtsvergleichung ist die alternative Bezeichnung für internationales Privatrecht und bedeutet dasselbe. falsch
  • In den sozialistischen Rechtsordnungen war nur "persönliches Eigentum", nicht aber Privateigentum zulässig. richtig
  • Zweigert/ Kötz sehen in ihrer Rechtskreislehre einen "Rechtskreis der relgiösen Rechte" vor. falsch
  • Inhaltliche Unterschiede im Recht der EU- Mitgliedstaaten bestehen vor allem im internationalen Privatrecht richtig
  • Auch ein deutscher Richter ist bei der Entscheidungsfindung an die Urteile des Bundesgerichtshof gebunden. falsch
  • Ein zentrales Thema der modernen Rechtsvergleichung sind die sozialen Regeln primitiver Naturvölker falsch
  • Von den weltweit nahezu 200 souveränen Staaten haben die meisten nur eine Privatrechtsordnung falsch
  • Eine zentrale Unterscheidung in vielen Rechtskreisen ist die zwischen civil law und common law. richtig
  • Intersystemare Rechtsvergleichung ist die Vergleichung von ähnlichen Rechten innerhalb eines Rechtskreises. falsch
  • Seit ihrer Gründung arbeitet die UNO am Projekt eines Zivilgesetzbuches mit globaler Geltung falsch
  • Der Begründer der rechtsvergleichenden Wissenschaft in Deutschland ist der Österreicher Ernst Rabel richtig