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Internationale Dimensionen (Fach) / Rechtsvergleichung (Lektion)
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Diese Lektion wurde von misuri14 erstellt.
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- Nach wie vor ist das juristische Denken eines Juristen im Common Law durch konkrete Fallsicht geprägt richtig
- Ideologische Grundlagen der Zivilrechte des sozialistischenRechtskreis waren die Schriften von Marx und Lenin richtig
- Innerhalb der Eu wurden und werden vor allem wirtschaftsnahe Rechtsbereiche einander angeglichen richtig
- Ein europäisches Vertragsgesetzbuch wurde bereits verabschiedet und wird am 1.1.2011 in Kraft treten falsch
- Das ABGB war hinsichtlich Aufbau und Inhalt das Vorbild für die deutsche Zivilrechtskodifikation falsch
- In der EU herrscht das Territorialitätsprinzip, das heißt nationale Gerichte wenden nur ihr eigenes Zivilrecht an. falsch
- Angewandte Rechtsvergleichung ist bei der Vorbereitung von neuen nationalen Gerichten nützlich richtig
- In jüngerer Zeit gewinnt "statute law" im englischen Privatrecht zunehmend an Bedeutung. richtig
- Frankreich, Belgien und Luxenburg haben im Zivilrecht den Code Cilvil als ihre gemeinsame Grundlage richtig
- Mikrovergleichung befasst sich mit dem Stil und Wesen der Rechtsordnungen. falsch
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- Nach der funktionellen Methode ist jedes Rechtsinstitut in seinem gesellschaftlichen Kontext zu untersuchen. richtig
- Für das Common Law ist charakteristisch, dass es zu einem erheblichen Teil auf Richterrecht beruht. richtig
- Zwischen den Zivilrechten der europäischen Staaten bestehen heute keine relevanten Unterschiede. falsch
- Rechtsvergleichung befasst sich mit den Begriffen, nicht mit den Funktionen der Rechtsinstitute. falsch
- Auch in Belgien ist das allgemeine Zivilrecht im - vielfach novellierten- Code Civil von 1804 kodifiziert. richtig
- Den Begriff der "okzidentalen Rechtsfamilie" hat Ernst Rabel geprägt. falsch
- Agency, Trust und Consideration sind charakteristische Rechtsinstitute des Romanischen Rechtskreises. falsch
- Der Grundsatz des stare decisis ist für die kontinentaleuropäische Rechtsordnung typisch und stilprägend. falsch
- Englische Richter müssen ihre Urteile grundsätzlich im Rahmen der einschlägigen Präjudzien finden. richtig
- Das US- Recht hat sich seit 1776 vom überkommenden englischen Common Law nach und nach entfernt. richtig
- Der freie Warenverkehr würde besser funktionieren wenn es ein einheitliches Vertragsrecht in der EU gäbe. richtig
- In der USA besitzen all 50 Teilstaaten ein Zivilrechtssytstem, das auf Common Law beruht. falsch
- Das Jahr 1945 kann als Geburtsjahr der wissenschaftlichen Rechtsvergleichung angesehen werden. falsch
- Auslandskunde ist normbezogen- deskriptiv, Rechtsvergleichung problembezogen- funktional richtig
- Englische Juristen leiten ihre Urteile im Wege der Subsumtion aus dem kodifizierten Privatrecht ab. falsch
- Der Begründer der wissenschaftlichen Rechtsvergleichung im deutschen Sprachraum war Hans Kelsen. falsch
- In Japan ist 1945 der US- amerikanische Uniform Commercial Code als Zivilgesetzbuch in Kraft gesetzt worden. falsch
- Das belgische und das französische Zivilrecht unterscheiden sich praktisch nur in wenigen Detailfragen. richtig
- Das Common Law kommt den Gerichten bei der Fortbildung des Rechts eine besonders große Bedeutung zu. richtig
- Die Mutterrechtsordnung des Romanischen Rechtskreises ist der Spanische Codigo civil falsch
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- Als Institutionenvergleichung befasst sich die Makrovergleichung mit Detailfragen in der Rechtsordnung falsch
- In den USA hat Lousiana einen Code Civil und ist daher als hybride Privatrechtsordnung zu qualifizieren richtig
- Im islamischen Rechtskreis dominiert- außer in der Türkei- religiöse, auf den Koran beruhendes Recht. richtig
- Von den EU-Staaten haben Spanien und das Vereinigte Königreich mehrere Privatrechtsordnungen richtig
- Von den großen EU-Staaten, weisen Frankreich und Italien mehr als eine Privatrechtsordnung auf. falsch
- Das Zivilrecht von Schottland ist als eine mixed jurisdiction einzustufen. richtig
- Rechtsvergleichung ist die alternative Bezeichnung für internationales Privatrecht und bedeutet dasselbe. falsch
- In den sozialistischen Rechtsordnungen war nur "persönliches Eigentum", nicht aber Privateigentum zulässig. richtig
- Zweigert/ Kötz sehen in ihrer Rechtskreislehre einen "Rechtskreis der relgiösen Rechte" vor. falsch
- Inhaltliche Unterschiede im Recht der EU- Mitgliedstaaten bestehen vor allem im internationalen Privatrecht richtig
- Auch ein deutscher Richter ist bei der Entscheidungsfindung an die Urteile des Bundesgerichtshof gebunden. falsch
- Ein zentrales Thema der modernen Rechtsvergleichung sind die sozialen Regeln primitiver Naturvölker falsch
- Von den weltweit nahezu 200 souveränen Staaten haben die meisten nur eine Privatrechtsordnung falsch
- Eine zentrale Unterscheidung in vielen Rechtskreisen ist die zwischen civil law und common law. richtig
- Intersystemare Rechtsvergleichung ist die Vergleichung von ähnlichen Rechten innerhalb eines Rechtskreises. falsch
- Seit ihrer Gründung arbeitet die UNO am Projekt eines Zivilgesetzbuches mit globaler Geltung falsch
- Der Begründer der rechtsvergleichenden Wissenschaft in Deutschland ist der Österreicher Ernst Rabel richtig